Aber wie gesagt,ich habe noch nie eine andereTaufegehalten als die bei uns übli che durch Begießen. 2. Was den Altar versus populum be trifft, so wird er gewiß von mir geübt. Doch das allgemeine Kirchenrecht er laubt diesen Gebrauch und setzt ihn vor aus.So heißtesim „Ritusservandusin celebrationem Missae" des neuen Missales V 3:„Si Altare sit ad Orientem,versus po pulum,celebrans versa facie ad populum, non vertit humeros ad Altare,cum dicturus est: Dominus vobiscum." Es ist also der Gebrauch in der Kirche vorgesehen. Es ist nie ein Verbot dagegen erlassen worden,zumaldain vielen Kirchen Roms der Altar so gebaut ist, daß man gar nicht andersMessehalten kann.In Belgien wird in vielen Kirchen diesauchsogeübt.Esist nur an dem Ordinarius loci, diesen Ge- 'brauch stillschweigend zu billigen oderzu dulden.Aber eine Anklage kann ihm des halb unmöglich erwachsen. Dazu haben Eure Eminenz mir gegenüber gar keine Verantwortung,da ich Ordensmann inter septa monasterii dem H. Prälaten unter stehe. 3. Betreffs des dritten Falles scheint auch ein Irrtum vorzuliegen.Wir habenja gewiß auch Sozialisten im Betriebe,aber keinen,derirgendwie exponiert seine Ge sinnung zur Schau trägt. In unserem Be triebe gibt es keinen Terror; wir haben Orelianer, Heimwehrer, Deutschnationa le, Leute, die täglich zur Messe gehen; keiner wird wegen seiner Gesinnung ir gendwie beunruhigt.Es hat sich im Laufe der4Jahre ein ziemlich patriarchalisches Verhältnis herausgebildet; dieser sanfte Weg schien mir besser als mit Gewalt christlich zu organisieren. Leider stehen qualifizierte christliche Drucker und Set zer nicht zur Verfügung. Aber Agitation und Terror von Seite der Sozialisten lasse ich nichtzu.Was nun den besonderen Fall betrifft,so ist ein Kapeller oder ein Mann ähnlichen Namens nie bei uns gewesen. Wir hätten einen Sozialistenführer auch nicht genommen und Ablaßzettel sind meines Wissens nie gedruckt worden.* Ich bekenne, die liturgische Bewegung stelltden Ablaß in den Hintergrund;in all meinen Schriften ist davon selten odergar nie die Rede.Also weiß ich wirklich nicht, welche Bewandtnis dieser Fall hat. Wir haben c. 120 Arbeiter und Ange stellte im Betriebe und allmählich werden wir es erreichen,daß die meisten unserer Gesinnung sind.Zu Dreikönig habeich in Anwesenheit des ganzen Personals die Weihe der Druckerei vorgenommen und dabei eine Ansprache gehalten; das tue ich jedes Jahr. Euer Eminenz,es tut mir sehr leid, daß Sie meinetwegen solche Scherereien ha ben,aber eine kleine Genugtuung mages Ihnen noch sein,daß ausIhrerErzdiözese eine Bewegung ins ganze deutsche Sprachgebiet wirken wird,die sehr kirch lich ist, die Hunderttausende ergreift. Nach dem Muster von meinem „Lebe" wird jetzt in Italien von Rektor Gemelli unter Gutheißung des Heiligen Vaters eine Aktion begonnen: Die Messe für das Volk. Übrigens habe ich schon einige Kundgebungen erhalten,die besagen,daß der Heilige Vater meine Arbeit kennt, schätzt und gutheißt. Verzeihung, daß mein Schreiben so lange geworden. In inniger und alter Verehrungergeben ster Pius Parsch. DAW,Bischofsakten,Piffl,4 Blatt, hand geschrieben. * Anm.; 4. II. Eminenz, lieber hochver ehrtester Herr Kardinal! Ergänzend zum letzten Schreiben: Kapeller wurde vor ei ner Woche aufgenommen, der unser „Lebe"aufder Offset gedruckt und wahr scheinlich druckte er die Ablaßgebete. Natürlich werden wir ihn nicht behalten, sondern, sobald wir einen anderen Offsetmeister bekommen,entlassen. „Panthaiding zu Weickerstorf am Stainfeld in Osterreich ober der Neustadt" OSR Hugo Nikel Durch einen freundlichen Hinweis von Msgr. Karl Keck,Pfarrer in Senning,er hielt ich Kenntnis davon, daß im Archiv der Erzdiözese Wien sich ein Banntaiding von Weikersdorf/Stf. befindet. Dieses vorgenannte Banntaiding ist in einer Sammelhandschrift „Der Herr schaft Kranichberg Pannthäding und Freyheiten"enthalten.Dieeinzelnen Auf zeichnungen der Banntaidinge sind auf Papier geschrieben, und zwar sind auf 75 Seiten 10 Banntaidinge, 1 Bergtaiding, und ein Kirchtag-Verruf eingetragen. Diese Sammelhandschrift weist ein DINA4-Formataufund istmitdem ersten und letzten Blatt auf einen steifen, ca 2 mm starken, rotkaschierten Karton geklebt, der ein Ausmaß von 37,7 cm x 21,7 cm mißt. Das ganze Buch ist mit 2 Bändern zusammengebunden. Zur leichteren Bearbeitung der 12 Banntaiding-Eintragungen werden diese mitNr.1-12bezeichnet.DieBanntaidinge Nr. 1-9 sind in der Schreibschrift des 16.Jahrhunderts(S1-63)geschrieben und stellen einen geschlossenen Teil(A)dar. Er weist keine Datierung, keine Jahres zahl auf. Zu diesem Teil A sind zu 3 ver schiedenen Zeitpunkten die Taidinge Nr. 10(TeilB,S.66),Nr.11(Teil C,Seite67-74 und der Teil D,Seite 75)in der Schreib schrift um 1700 dazugekommen. Diese zeitliche Abfolge der Eintragungen er klärtsich ausdem spätererfolgten Erwerb des Besitzes in St. Johann/Stf, in Wei kersdorf/Stf. und in St. Valentin(d.i. Teil B,C,D). Die Banntaidinge 1-10 werden in den Nö. Weistümem, Gustav Winter, als aus dem 16. Jahrhundert stammend ange führt. Der Sammelband enthält folgende Banntaidinge: Nr.1:BanntaidingzuPenckh:pag.2-5; bei Temitz gelegen; Nö. Weistümer, 1. Teil Nr.53; 16. Jhdt.; Nr.2:Banntaidingzu Laindt:=Leiding in derOGM Fitten gelegen;pag.6-10;Nö. Weistümer, 1. Teil Nr. 80; 1546; Nr. 3: Pantäding zu Entzenreit: pag. 11-16;südl. Gloggnitz gelegen; Nö.Weis tümer, 1. Teil pag. 292; anfangs 16. Jhdt.; Nr. 4: Pantäding zu Diepolts: pag. 17-20; Diepolz, Bez. Neunkirchen; Nö. Weistümer, 1. Teil S. 228; anfangs 16. Jhdt.; Nr. 5: Perkhtaiding zu Wirflach: pag. 21-25; Würflach bei Willendorf;Nö.Weis tümer, 1. Teil Nr.30; Nr. 6: Panntäting im Odenthal: pag. 26-31; Otterthal bei Gloggnitz; Nö.Weis tümer,1. Teil S.41;'anfangs 16. Jhdt.; Nr.7:Panthäding in Rattii: pag.32^5; Ratten, Gemeinde Schwarzenbach, Ge richtsbezirk Wr. Neustadt; Nr. 8: Der Fraw Priorin zu Kirchberg pantaidingr.'pag. 38-41; Kirchberg am Wechsel; Nö.Weistümer,4. Teil,1.Hälfte des 16. Jhdts.; Nr.9:Pantädigzu Kirchberg:derHerr schaft Kranichbergzugehörig: pag.43-63; 4 Herren zugehörig als Erstlich Frauen Closter zu Khirchberg,zum andern dem Herrn Richter der Herrschaft Kranich berg, die Herren von Stubenberg und Liechtenstein; Nö.Weistümer,1.Teil,an fangs 16. Jhdt.; Nr. 10: Panthaiding, Gutt St. Johann am Steinfeld: pag. 63-66; St. Johann am Steinfeld hatte 2 Lehensteile; a)das Gut St. Johann/Stf. = Pemerhof; b) das Dorf St.Johann/Stf; Nö.Weistümer,1.Teil Nr. 46; Mitte 15. Jhdt. und 1631; Nr.12:Kirchtag-Verrufzu St.Valentin: u. a. ist ein dreimaliger„Verruf vorgese hen(= Bekanntgabe!). DasBanntaiding(Teil B)Nr.10,St.Jo hann am Steinfeld, weist im Zusammen hang mit einer Fleischbankgerechtigkeit die Datierung 1725 auf. Daraus folgert sich,daß dieses Banntaiding nach 1725in die Sammelhandschrifteingetragen,bzw. daß dieser Abschnitt „Fleischbankgerechtigkeif erst nachträglich zugefügt worden ist. Das Banntaiding Nr. 11 (Teil C) von Weikersdorf/Stf. ist in den Nö. Weistü mem nicht enthalten. Diese Tatsache fin det seine Erklärung darinnen, daß der Kranichberger Besitz in Weikersdorf/Stf. vor 1620im Besitze der HerrschaftGutenstein-Stixenstein,bzw.derHerren Meisel, Gruberin Gerasdorf/Stf.sich befand,und Weikersdorf/Stf. den Banntaidingen die ser Herrschaften zugehörte. Die Herr schaft Kranichberg hat erst nach dem Er werb ihren Besitz in Weikersdorf/Stf. als ein eigenes Amt Weikersdorf: Stf. (53 Häuser)eingerichtet, und die alten Bann taidinge wohl für den Neuerwerb über nommen. Das vorliegende Banntaiding von Weikersdorf/Stf.zeigt2verschiedene Handschriften. Am Ende des Textes fin den sich die Buchstaben „L S"(für das Siegel) und daneben die Unterschrift „Maria Constantia,verwitwete Gräfin von L.amberg".Duktus und Schriftlage dieser Unterschriftlassen den Schluß zu,daß es
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