Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Satzungen des Vereines „Die Marienfreunde vom Wienerwald'* § 1. Name und Sitz. Der Verein führt den Namen „Die Ma rienfreunde vom Wienerwald";der Verein ist unpolitisch, hat seinen Sitz in Gög ging(Pfarre Kierling,N.De.)und erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet Gugging und Umgebung. § 2.Zweck und Tätigkeit. Der Verein soll die für die Weiterent wicklung, Vollendung und Erhaltung der Lourdesgrotte und Portiunkulakirche in Gugging, für die mit der Seelsorge in Guggingzusammenhängenden religiösen und karitativen Werke und für die Erhal tung der Seelsorgestelle, des Seelsorgers und seiner Mitarbeiter an der Portiunku lakirche in Gugging und an der Lourdes grotte notwendigen Geldmittel aufbrin gen. Der Verein suchtseinen Zweckzu errei chen durch Abhaltung von religiösen Fei ern (Gottesdienst,Predigten, Wallfahrten usw.)durch Versammlungen und Vorträ ge, außerkirchliche Feste, Herausgabe von Flugblättern, Vereinsmitteilungen usw. § 3. Beschaffung der Geldmittel. Die für diese Zwecke notwendigen Geldmittel werden aufgebracht durch die Beiträgeder Mitglieder(jährlicher Beitrag mindestens I S), durch Spenden und be hördlich bewilligte Sammlungen und an dere Widmungen wie durch das Erträgnis von Veranstaltungen usw. § 4. Mitglieder. Mitglieder desVereineskönnen alle Ka tholiken werden, die den Beitrag leisten. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den Vorstand; Mitglieder, die ihre Pflicht nicht erfüllen, können vom Vor stand ausgeschlossen werden.Mitglieder, die sich besondere Verdienste erwerben, können vom Vorstand zu Ehrenmitglie dern ernannt werden. Die Mitglieder haben im Sinne der §§ 2 und 3 mitzuarbeiten, sie besitzen das ak tive und passive Wahlrecht. § 5. Hauptversammlung. Der Verein hält jährlich einmal späte stens Ende Märzseine ordentliche Haupt versammlung ab; eine außerordentliche Hauptversammlung kannjederzeiteinbe rufen werden,es muß aberinnerhalbzwei Wochen geschehen,wenn wenigstens ein Drittel der Mitglieder eine solche unter schriftlicher Angabe von Gründen ver langen. Die Einberufung der Hauptver sammlung erfolgt durch den Obmann wenigstensachtTage vorihrer Abhaltung durch schriftliche Einladung der Mitglie der. An der Hauptversammlung können nur die Mitglieder teilnehmen. Die Hauptversammlung ist bei jeder Anzahl von Erschienenen beschlußfähig, sie faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Die Beschlüsse bedürfen zu ihrer Gültig keit der Zustimmung des Superiors der „Missionsgesellschaft Königin der Apo stel", die derzeit die Seelsorge an derPor-. tiunkulakirche in Gugging und an der Lourdesgrotte versieht. Gegenstände der Hauptversammlung sind: Entgegennahme des Tätigkeits- und Rechenschaftsberichtes und Beschluß fassung über denselben; Wahl des Vor standes und der zwei Rechnungsprüfer; Beschlußfassung über die Aufbringung der Geldmittel; Beschlußfassung über eingebrachte Anträge(solche sind minde stens einen Tag vor der Hauptversamm lung schriftlich beim Obmann einzurei chen); Änderung der Satzungen und Auf lösung des Vereines. § 6. Vorstand. Der Rektor der Portiunkulakirche ist der Obmann des Vereines.Die Mitglieder wählen ausihrer Mitteeinen Stellvertreter desObmannes,einen Kassier und Schrift führer sowie deren Stellvertreter, außer demzwei bis vierBeiräte.DerVerstand ist beschlußfähig,wenn außer dem Obmann wenigstens die Hälfte der Mitglieder an wesend ist. Er faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist die Zustimmung des Ob mannes notwendig. Für Beschlüsse, die einen vermögensrechtlichen Charakter tragen, und für alle Ausgaben, die einen Betrag von 100 S übersteigen, ist die Zu stimmung des Superiorsder„Missionsge sellschaft Königin der Apostel" notwen dig. Der Obmann vertritt den Verein nach außen; rechtsgültige Verbindlichkeiten bedürfen der Unterschrift des Obmannes und des Schriftführers und des Kassiers. Statt des Obmannes, Kassiers und Schriftführers üben im Verhinderungs falle deren Stellvertreter ihre Rechte aus. § 7. Schiedsgericht. Streitigkeiten aus dem Vereinsverhält nisse werden ohne weitere Berufungs möglichkeit durch ein Schiedsgericht ge schlichtet;das Schiedsgericht wird durch je 2vonjedem Streitteil gewählte Mitglie der gebildet; den Vorsitz führt der Superior der „Missionsgesellschaft Königin der Apostel"oderein vonihm bestimmter Stellvertreter. § 8. Auflösung. Der Verein kann nur durch die kirchli che oder staatlicheBehörde und durch ei nen Beschluß einer Hauptversammlung aufgelöst werden.Im Falle der Auflösung des Vereines fällt das Vermögen der„Mis sionsgesellschaft Königin der Apostel" zu, die es im Sinn des § 2 bzw. für die Zwecke ihrer Stiftung zu verwenden hat. Wien,25. April 1933. Verein „Die Marlenfreunde vom Wienerwald" Wien,25. April 1933. An die Nö Landesregierung, Wien,I. Herrengasse Nr. 11. Der ergebenst Gefertigte überreicht in der Beilage die Satzungen des Vereines ,,Die Marienfreunde vom Wienerwald" und ersucht um behördliche Genehmi gung derselben. Ergebenst Fried Superior der Missionsgesellschaft „Königin der Apostel" Wien I, Rotenturmstraße Nr.2. Apostolat Unserer Lieben Frau von Lourdes Für die Mitglieder des seit 1912 beste henden „Gebetsbundeszu Ehren Unserer Lieben Frau von Lourdes",der diözesanweise nicht eingeordnet war, wird das „Apostolat Unserer Lieben Frau von Lourdes" errichtet mitdem Sitze in Wien 1, Rotenturmstraße 2. Es soll bei allen Diözesanen, die das Glück hatten, die Gnadenstätten in Lour des zu besuchen,einerseits das dankbare Vertrauen in die Helferin der Christen pflegen, andererseits aber auch den Auf ruf Unserer Lieben Frau von Lourdes zu „Gebet!- Buße!" verbreiten, sowie den Geist helfenden Erbarmens als Zeichen wahrer Marienverehrung beleben. Für Lourdesfahrten oder sonstige Wall fahrten übernimmtdas Apostolat Unserer Lieben Frau von Lourdes keinerlei finan zielle oder reisetechnische Aufgaben, wohl aber die Einflußnahme aufdie geist licheLeitung und Ausgestaltung derWall fahrten. Die Aufnahme der bisherigen Mitglie derdesGebetsbundes(Teilnehmeran den Lourdesfahren des Marianischen Lourdeskomitees Wien 10) in das Apostolat Unserer Lieben Frau von Lourdes kann nur erfolgen, wenn sie Namen. Adresse und die Teilnahme an einer Lourdespilgerfahrt (Jahr, Monat, Pilgerführer) mit der Bitte um Aufnahme an das „Lourdes-Apostolatin Wien I,Rotenturmstraße 2" einsenden (Zwölf-Pfennig-Marke für Rückantwort ist beizuschließen.) Die hochwürdigen Herren Seelsorger mögen die in ihrer Pfarre wohnhaften Lourdespilger auf diese Neuordnung ge eignet aufmerksam machen. WDBl. 1938, Nr. 8,S. 102 Volksküche 1891 Vom I. Wiener Volksküchenverein wurde am Yppenplatz den 12. Jänner 1891 eine neue Volksküche eröffnet, die sechste,die von diesem Verein gegründet wurde. Diese Volksküche wurde von Pfarrer Pokorny am 12. Mai 1891 nachmit tags4Uhrfeierlich eingeweiht mitf.e.Or dinariatsbewilligung vom 4. Mai 1891, Z. 4021. Die Errichtung dieser Volksküche war ein glücklicher Gedanke, weil es ge rade in dieser Gegend so viele Bedürftige gibt,denen es unendlich schwer fällt,ihre Existenz zu fristen, denen aber jetzt um einen billigen Preis eine gute und nahr hafte Kostgeboten wird.Gedenkbuch der Pfarre Alt-Ottakring,Bd. II. 31

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