Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Zur Berufung des Alttestamentlers Friedrich Nötscher Eure Eminenz,Hochwürdigster Herr Kardinal. Graz,3. 6. 1927, Empfehlung der „Marianischen Geseiischaft zur Verbreitung guter Schriften" Der untertänigst Gefertigte erfährt aus Deutschland, daß Eure Eminenz für den von unserer Fakultät vorgeschlagenen Dozenten des Bibelfaches,Friedrich Nötscher-Würzburg, interessiert wurden. Er würde zunächst supplieren, hierauf wäre ein Extraordinariat in Aussicht gestellt. KoUege Hudal könnte also auch weiter trotzdem im Genuß seiner Bezüge blei ben. Und doch scheinen gegen Nötscher dunkle Kräfte zu wirken, über deren Ur sprung wir uns hier kaum einer Täu schung hingeben. Als Dekan des Vorjah res führte ich diesbezüglich Verhandlun gen, lernte Nötscher persönlich kennen und kann nur sagen,wasauch Eichmann, Grabmann und a.bestätigen,daß er in Le ben und Lehre gleich einwandfrei ist. Dasselbe sagten wir alle,dieihn persön lich kennen und es kann alles, was gegen ihn gesprochen wird, nur auf falschem Tatbestand beruhen.Da aber seine ganze Existenzgefährdetscheint,so erlaubtsich deruntertänigstGefertigtein Ehrfurchtzu bemerken, daß die von Deutschland aus Euer Eminenz nahegelegte Bitte, der Sa che wohlwollende Förderung zu schen ken,auch die Bitte der Fakultät ist. Es wird von höchstem Wertsein,wenn unser hochverehrter Herr Fürstbischofauch die Nötscher günstigen Stimmen hört. Viel leicht gelingt es doch noch,das Lebens glück eines jungen Gelehrten und vor trefflichen Priesters, dessen Werke alle das Imprimatur tragen, vor dem unver dienten Ruin zu erretten. In tiefster Ehr furcht verharrt untertänigster Diener Dr.Andreas Posch Univ.-Professor. DAW, Bischofsakten, Piffl. Handge schrieben, Anm.: Nötscher erhielt die Lehrkanzel an der Wr. kath. Fakultät. „Nach einer Mitteilung des hochwür digsten f. e. Ordinariates zu Brixen, 15. Jänner 1858,hat sich zu Insbruck eine ,Marianische Gesellschaft zur Verbrei tung guter Schriften' gebildet, welche im laufenden Jahre ihre Wirksamkeit be ginnt. Dieselbe wird von dem genannten hochwürdigsten Ordinariate empfohlen. Die Gesellschaft selbst hat sich um Un terstützung ihres Unternehmens an das f. e. Ordinariat gewendet und eine Anzahl von Einladungen, die ihr Programm ent halten, nebst Blanquetten vom Verzeich nis der Teilnehmer mit der Bitte um Ver wendung an die Decanate hieher über bracht.Diese Einladungen und Blanquet ten werden unter einem an die hochwür digsten Decanate mit der Weisung zuge fertigt, die Verzeichnisse der etwaigen Bestellungen anher einzusenden." Wiener Nr.6. Consistorial-Currende 1858, Zur Spitals-Seelsorge 1922 Rom,20. 1. 1922 Monsignore, Hochwürdiger Herr Ordina riatssekretär!(Josef Wagner). Einige unserer Patres aus Wien baten mich,ich möchte einmal bei den zustän digen römischen Kongregationen anfra gen, ob in den größeren Spitälern Wiens der ordo ministrandi Extremam Unctionem und der ritus impertiendi Benedictionem Apostolicam nichtabgekürzt wer den könne. Dies sei nämlich sehr wünschenwert nicht nur im Interesse des diensthabenden Paters, der mehr als 10, oft auch 20 bis 30 Kranken in den ver schiedenen Pavillons eines Spitals unun terbrochen hintereinander die Sterbesa kramentezu spenden habe,sondern auch mit Rücksicht auf die Arzte, das Pflege personal und desganzen Spitalsbetriebes. Mehrere Herren der Ritenkongregation meinten,man könneim Ernstein bezügli chesGesuch einreichen,nur müsse dieses vom Wiener Ordinariat ausgehen, dessen Jurisdiktion betreffende Spitäler unter stehen. Das Gesuch für die hl. Kranken ölungseian dieRitenkongregationzurich ten,dasfür die Generalabsolutionan die s. Pönitentiarie. Da wäre nun einezweifache Art der Ab kürzungdenkbar:eine,welche dieGebete beiSpendung der Sakramentean mehrere Kranke auf verschiedenen Sälen oder gar in verschiedenen Pavillons, diese Gebete nur einmal zu verrichten vorschreibt, nämlich,die vorbereitenden Gebete beim ersten zu versehenden Kranken,die ande ren nur beim letzten,und jene,welche die hl. Handlung begleiten, natürlich bei je dem Kranken.-Diezweite Artder Abkür zung würde gleichsam ein Auszugausden vorgeschriebenen Gebeten sein, welcher alles in wenigen Worten zusammenfaßt. Diese Art kommt mir etwas radikal vor und ich glaube kaum,daß sie hier in Rom Bewilligung fände.Ich würde deshalb zö gern,sie überhauptder Kongregation vor zulegen. Wohl könnte man bitten, daß bei den vielen einzelnen Versehgängen, die Tag und Nacht hiedurch vorkommen,einige Gebete wegfallen könnten.So dürfte z.B. ein einmaliges Lonfiteor,das schon beim Viaticum verrichtet wurde, auch für die hl. Ölung und die Generalabsolution ge nügen. Die Patres meinten auch,es sei gut,daß die Kranken in diesen Spitälern wenig stens von Septuagesima an schon die hl. Osterkommunion empfangen könnten. So würde es möglich sein,sich der einzel nen Kranken besser anzunehmen, und vielen,die vordem 4.Sonntag der Fasten zeit aus dem Spital entlassen werden,die Gelegenheit im Spitalzur Erfüllung ihrer Osterpflicht zu bieten. Der Sekretär der Congregatio Concilii meinte, das Wiener Ordinariat besitze schon, wie so viele an dere, die Vollmacht, dieses zu gestatten, wenn nicht, möge man nur darum ansu chen, und wolle er dann die Sache so be schleunigen, daß sie noch vor Septuage sima erledigt werde. Sollte das Wiener Ordinariat auf diese Wünscheeingehen,wäre ich natürlich be reit, falls man sich meiner bedienen will, die Gesuche zu überreichen.So hätte ich die Gelegenheit,nähere Aufklärungen zu geben und könnte etwas zur schnelleren Erledigung beitragen. Mit frdl. Grüßen Ihr ergebenster Krämer. DAW, Bischofsakten, Piffl. Handge schrieben. 13

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