Nach Urteil des Piusvereines und des hochwürdigsten Oberhirten der Wiener Erzdiözesekönnenin obgenannten Fällen ausnahmsweiseje nach den Zeitverhält nissen dieZinsen zeitweilig auch anderen dringenden Bedürfnissen der katholi schen Presse dienstbar gemacht werden. 5.Jene Zeitung,welcher die Zinsen des gestifteten Kapitals als Unterstützung je weilig zufließen, möge in Gegenleistung folgende Pflichten übernehmen: a)Gegebenenfallsdie Vertretung derIn teressen und dieFörderungderPrivatleh rerbildungsanstalt des katholischen Schulvereines in Österreich(Wien XVIII, Michaeierstraße 10)und insbesondere das in Verbindung mit dieser Anstalt ins Le benzurufende Akademische Seminarfür Lehrer,jenachetwaigem Bedarfund nach Wunsch der Direktion dieser Lehrerbil dungsanstalt. b)Möge die Zeitung die Förderung der Verehrung der allerseligsten Jungfrau in Österreich sich zurAufgabe machen,etwa in der Weise, daß sie alljährlich an einem geeigneten Tage in einem Artikel an her vorragender Stelle,anknüpfend an ein hi storisches vaterländisches Ereignis,ihrer Leserschaft diese Verehrung als eine besondere österreichische Pflicht und öster reichischeTugend nahelegtund Begeiste rung für die Marienverehrung erweckt Paskau in Mähren,21. Jänner 1916. Günther Grafzu Stolberg-Stolberg m. p. Handschriftliche Bemerkung: Ich er kläre mich mit den vorstehenden BestiHrmungen, soweit sie mich als Erzbischof von Wien berühren, vollinhaltlich einverstanden. Wien,10. Feber 1916 f Fr. G.Piffl. DAW,Bischofsakten,Piffl 1916. Haushälterinnen-Kongregationen um 1930 Von der Sorge, aber auch von prakti schen Vorschlägen betreffend die endli che soziale Sicherstellung vor allem ar beitsunfähiger Pfarrhaushälierinnen kann man irfi „Kofrespondenzblatf für den katholischen Klerus" (Wien 1930, Nr.5, S.43 f.) nachlesen, wo ausführlich ein Weg aufgezeigt wird, aber auch von der geistlichen Betreuung, worauf in der Nr.22, S.221, Kanonikus Max Gröbner, Dechantpfarrer von Hausleiten,unter der obigen Überschrift hinweist und aus führt: Es dürfte von Interesse sein, daß diese marianischen Kongregationen in Nö.im Aufblühen sind.Oktober 1929 war in Wien die erste diesbezügliche Bespre chung und Ende 1930 gab es schon vier solcher Kongregationen:In Wien mitdem Sitz (III. Bezirk, Fasang.4, Kloster Ma rienanstalt) mit Präses P. Theodor Hei serholt,Pfrv.zum Hl.Geist-Schmelzund Rektor der Priester v. hlgst. Herzen Jesu daselbst;in Wiener Neustadt mitdem Sitz im Neukloster mitPräses Wenzel Steiner, Pfarrer i. R.; in Mistelbach mit Präses P. Innozenz Krall, S.D. S., Kooperator daVereins-Einigungsvorschlag 1920 Euer Eminenz! Hochwürdigster Herr Erzbischofl Durch den drängenden Ernst der Zeit angetrieben,gestatten wir uns.Euer Emi nenz,das folgende Anliegen vorzutragen. Da wir unterzeichneten Verbände mit anderen Katholiken in Fragen, hinsicht lich deren unter den Katholiken Mei nungsverschiedenheiten bestehen, nicht übereinstimmen, sind wir seit Jahren in der Organisation von denselben getrennt, was wir in dieser ernsten Zeit, insbeson dere im Hinblick auf die noch bevorste henden großen Kämpfe als ein schweres Übel bitter empfinden. In der Trennung können viele im katholischen Volke ru hende Kräfte nicht fruchtbar gemacht und weder einheitlich zur Geltung ge bracht werden,nochzurvollen Entfaltung gelangen. Von heiligem Eifer für die Sa che erfüllt,ersehnen wir eine kämpf- und opferfreudige Einheitsfront mit allen nichtpolitischen Vereinigungen und den Diözesanorganisationen. In diesem Sinne und im Geiste freudi ger Unterordnung unter unseren Diözesanoberhirten stellen wir die Bitte um Ermöglichung dieser Einheitsfront,in der wir, unter Wahrung unserer Eigenart in Liebe und Eintracht mit allen Glaubens brüdern wirken wollen an dem großen Werke der Wiedergeburt der menschli chen Gesellschaft in Christo. In kindlicher Verehrung ergebenst f. d. Karl-Vogelsang-Bund Josef Germ F. Stöger Obmann Schriftführer Bund der deutschen katholischen Jugend Österreichs Wien IX/4,Säuleng. 12 Leo Antonicek Karl Teichmarm Obmann Schriftführer Verband der kath. Mädchenjugend Öster reichs Wien XVIII,Plenerg.10 Wilhelmine Wultsch H. Führing Vorsitzende Schriftführerin Wien,am 2. Juli 1920 DAW,Bischofsakten,Piffl 1920. selbst; und die jüngste Gründung in Eg genburg mitPräses P.Lang,Minister des dortigen Redemptoristenkollegs. - „Schon der rasche Aufschwung muß uns ein Beweis für die Notwendigkeit dieser Aktion sein. Heute muß der ganze Pfarr hofin verschiedener Hinsicht Mithilfe lei sten",führt Kan. Gröbner aus,,,und müs sen daher die fleißigen Marthaseelen zu Höchstleistungen auch im Mariendienste erzogen werden. Neben den schweigsa men Gebetsgeist eines marianischen Bethlehemslebens muß das Nazarethleben der arbeitsamen Weltgeborgenheit und schließlich das Golgothaleben treuen Opfersinnes und tätiger Liebe treten, was freilich nur durch Zusammenschluß un ter entsprechender Führung zu erreichen ist. Daß aber auch Geselligkeit dazu ge hört, sei selbstverständlich." Und er schließt mitdem Appell,daß die Notwen digkeit dieser Einrichtung immer mehr im Klerus erkannt werden möge. Ergänzung: Ebenda 1932, Nr.8, S.73 f: Im Herbst 1930 hielt P.Bogsrucker,S.J., in Wien Exerzitien für Pfarrhofhaushälterinnen,die aus Stadt und Land kamen.Er gab dabei die Anregung und sprach den dringenden Wunsch aus, es sollten heut zutage, wo so viele Kongregationen für alle möglichen Stände und Berufe schon bestehen und blühen, auch für diese Gruppe endlich solche Marianische Kon gregationen insLeben gerufen werden... Es wurde die Errichtung solcher Kongre gationen für jedes Dekanat vorgeschla gen. Dr. F. L. ERZBISCHÖFLICHES ORDINARIAT Wien,am 5. Juli 1938 Beil. Abschrift Z.7227 Luftschutzkurs für Klöster Zu An das hochlöbüche Polizeipräsidium von Wien. Das erzbischöfliche Ordinariat Wien be ehrt sich das Ersuchen zu stellen, für die Männer- und Frauenklöster Sonderkurse für Luftschutz in einem Kloster abhalten zu lassen, da die Mitglieder der Männerund Frauenklöster zufolge ihrer dem all gemeinen Wohle dienenden Berufspflich ten und ihrer Kleidung an den allgemei nen, manchmal in Gasthäusern stattfin denden Kursen nicht leicht teilnehmen können. Weiters ersucht das erzbischöfliche Or dinariat im Sinne der im Altreich gelten den Bestimmungen des Luftschutzgeset zesv.26. Juli 1935,RGBL.I,S.827 und der ersten Durchführungsverordnung v. 4. Mai 1937(RGBL.I, 3. 559/ff) hinsicht lich der Heranziehung von geistlichen Personen zu persönlichen Diensten im Luftschutzjeweils das Einvernehmen mit der kirchlichen Oberbehörde pflegen zu wollen.DAW,Bischofsakten,Innitzer,18. 28
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