Prälat Dr. Wenzel Fohl (Zu seiner Berufung an die Wiener theol. Fakultät) Eure Eminenz! Fürsterzbischöfliche Gnaden! Der gnädigen Aufforderung Euer Emi nenz erlaubt sich der ehrfurchtsvollst Ge fertigte, Professor der Fundamentaltheo logie, Philosophie und Pädagogik an der theologischen Lehranstalt in Leitmerzitz, Böhmen,zu entsprechen und einen Uber blick über seinen bisherigen Lebenslauf und seine Betätigung zu geben. Derselbe warim Jahre 1870zu Flegh bei Ossegg, Dioecese Leitmeritz geboren, legte seine gymnasialen Studien in Maria schein und Leitmeritz und seine philoso phischen und theologischen Studien an der theologischen Facultaetzu Innsbruck zurück.An derFacultaetzu Innsbruck er hielt er auch den Doktorgrad. Im Jahre 1894zum Priesterder Dioecese Leitmeritz geweiht, war er zunächst acht Jahre hin durch im Haus Sr. Durchlaucht des Für sten Zdenko von Lobkowitz als Erzieher und Lehrer der Religion und der klassi schen Sprachen tätig. Nach kurzer Ver wendung in der Seelsorge ward er Kate chet an der Realschule zu Leitmeritz, Dompredigerundim Jahre1904Professor der Fundamentaltheologie und Philoso phie an der theologischen Lehranstalt in Leitmeritz. Diese Stellung hat er heute noch inne.Derehrfurchtsvollst Gefertigte erlaubt sich hinzuzufügen,daß der philo sophische Cursus an der theologischen Lehranstalt in Leitmeritz drei Jahre dau ert und daß ein philosophisches wissen schaftliches Seminar eingeführt ist. Im Jahre 1907 erhielt der Gefertigte au ßerdem den Lehrauftrag für allgemeine und besondere Erziehungslehre, Erzie hungsgeschichte und Einführung in die pädagogische Literatur. Die große Zahl der Vorlesungsstunden hat die Fertigstellung größerer wissen schaftlicher Arbeiten bislang verhindert. Diese befinden sich noch im Vorberei tungsstadium. Im AprU 1919 wird anläßlich des80.Ge burtstages Dr.Willmanns ein Werk:„Bei trägezur Philosophia und Paedagogia perennis" erscheinen,welches Arbeiten aus der Feder von hervorragenden Fachge lehrten enthält. Redaktion und Heraus gabe ist dem Gefertigten übertragen. Ebenso wird seine Fundamentaltheologie -wenigstenseinBand-fertig gestellt und soll im Jahre 1919 dem Druck übergeben werden. Mehrere Arbeiten auf dem Ge biete dergriechischen Philosophie harren der letzten Durcharbeitung. So muß der Gefertigte gestehen, daß gedruckte wissenschaftliche Werke sei nerseits noch nicht vorgelegt werden können.Er könnte nur, wenn dies gestat tet wäre, auf wissenschaftliche Aufsätze, auf Kritiken phüosophischer und paedagogischer Werke, auf Artikelserien in mehr praktisch gerichteten Zeitschriften, auf Referate im Leitmeritzer Ordinariats blatte, auf wissenschaftliche Vorträge verweisen. Sr. Durchlaucht Fürst Zdenko von Lobkowitz hat aus eigener Initiative her aus in einem Schreiben an Euer Eminenz des Gefertigten gedacht und dadurch die gnädige Auffordemng Euer Eminenz an den ehrerbietigst Gefertigten gerichtet, veranlaßt, über seinen bisherigen Wir kungskreis und seine Tätigkeit Aufklä rung zu geben. Indem der ehrfurchtsvollst Gefertigte dieser Aufforderung entsprach, glaubt er zugleich beteuern zu können,daß er alle seine Kräfte aufbieten würde,um das et waige, in ihn gesetzte Vertrauen Euer Eminenzzu rechtfertigen. Indem der ehrfurchtsvollst Gefertigte sich erlauben wird, später persönlich vor Euer Eminenz zu erscheinen, verharrt er in den Gesinnungen tiefster Ehrerbietung und Ergebenheit als Euer Eminenz gehorsamster Dr.Wenzel Pohl Theologieprofessor. Leitmeritz in Böhmen den 1. Oktober 1918 DAW,Bischofsakten,Piffl, 1918.Hand geschriebener Brief. Anm.:Ordinarius f. Christi.Philosophie und Pädagogik ab 1920. Gest.am 25.De zember 1949.-Franz Loidl. Wenzel Pohl (1870-1949). Ein Gedenkblatt zum 100. Geburtsjahr, im: Archiv f. Kirchenge schichte von Böhmen- Mähren-Schle sien, BD.II, 1971,S. 168-172. Der „Verwaltungsausschuß der Kath. Taubstummengemeinde der Erzdiözese Wien" — ein früher Vorläufer des Pfarrgemeinderates Dr. Alfred Kolaska In der außerordentlichen Seelsorgear beit wurde die Notwendigkeitder Mitver antwortung und Mitarbeit von Vertretern der Gemeinde schon viel früher als unumgänglich notwendig erkannt als in der Normalseelsorge. In diesem Zusam menhang ist ein Manuskript aus dem Nachlaß des Taubstummenseelsorgers Möns.Prof.KarlFrank(f 1954)interessant und verdient sicher als zeitgeschichtli ches Dokument Erwähnung zu finden. Satzungen des Verwaltungsausschus ses der Katholischen Taubstummenge meinde der Erzdiözese Wien. § 1 Name und Sitz Die Vereinigung führt den Namen „Verwaltungsausschuß der Katholischen Taubstummen-Gemeinde der Erzdiözese Wien"; dieser Verwaltungsausschuß ist unpolitisch, hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet der Erzdiözese Wien. §2Zweck und Tätigkeit Der Verwaltungsausschuß soll die für die Seelsorgezwecke in der Katholischen Taubstummen-Gemeinde notwendigen Geldmittel aufbringen und verwalten (z.B. Ermöglichung eines eigenen Got tesdienstes,Erhaltung und Schaffung von caritativen Einrichtungen). § 3 Beschaffung der Geldmittel Die für diese Zwecke notwendigen Geldmittel werden aufgebracht durch die in dieser Gemeinschaft beschlossenen Veranstaltungen und Unternehmungen, durch Spenden und Sammlungen. §4 Mitglieder Mitglieder des Verwaltungsausschus ses können katholische Taubstumme werden, die der Taubstummenseelsorger namhaft macht. Diese Mitglieder haben im Sinne der §§ 2und 3 mitzuarbeiten,sie besitzen das aktive und passive Wahl recht. §5 Hauptsitzung Der Verwaltungsausschuß hältjährlich einmal bis spätestens Ende Märzseine or dentliche Hauptsitzung ab; eine außeror dentliche Hauptsitzung kann jederzeit einberufen werden, es muß aber inner halb zwei Wochen geschehen, wenn we nigstens ein Drittel der Mitglieder eine solche unter schriftlicher Angabe von Gründen verlangen. Die Einberufung der Hauptsitzung erfolgt durch den Obmann wenigstens achtTage vor ihrerAbhaltung durch schriftliche Einladung der Mitglie der. An der Hauptsitzung können nur die Mitglieder teünehmen. Die Hauptsitzung ist beijeder Anzahl von Erschienenen be schlußfähig, sie faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Die Beschlüsse be dürfen zu ihrer Gültigkeit der Zustim mung desTaubstummenseelsorgers:eine Änderung der Satzungen kann nur mit ausdrücklicherschriftlicher Zustimmung 19
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