Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Bedauerlicherweise fehlt das Gedächt nis Innozenz XI. nicht nur im neuen Re gionalkalender, sondern auch als Wiener Diözesangedächtnis, obwohl alle Bedin gungen für seine Aufnahme in den Kalen der seit seiner Seligsprechung 1956 gege ben sind.^ 'Aus der Inschrift von Paula v. Preradovic am Ort des ehem.Denkmals. 'Propium missarum pro clero Almae Urbis,Roma 1974,S. 21. ^ Proprium liturgiae horarum pro clero Almae Urbis, Roma 1974,S.44. " Kolaska, Eine Lücke im Regionalka lender,österr. Klerusblatt Nr.14/15,1977, S. 2. Quellen(nebst zhlr. anderen): Pastor, Gesch. d. Päpste, Freibg. 1930. Bd. XIV/II Haidacher, A., Gesch. d. Päpste i. Bil dern, Kerle 1965 Tomek, E., Kirchengesch, österr. III, Tyrolia 1959 Jedin, Handbuch d. KG, Herder 1970 Bibliotheca Sanctorum, Pontif. Univ. Later. 1966 Franzen-Bäumer, Papstgeschichte, Herder 424,Freibg. 1974 A.A.S. 1956 Vom einstigen erzbischöflichen Pferdege spann Vom Wiener Magistrate, Abteilung 5 Kai. Nr.112 Zahlungsauftrag 0 An Herrn Sr.Emin. Kardinal-FüTsterzbischofDr. Pifß Frau In W i e n, Rotenturmstraße 2 Seelsorgestationen in Wiener Gemeinde bauten zwischen 1934/38 (Chronikberichte) Ditteshof, Wien 19, Devrientgasse 1. Gedenkbuch Nr.4 der Pfarre Lichtental. 1935; Im Ditteshof wurde eine von den PP.Jesuiten betreute Seelsorgestation er richtet, die in dem Häuserkomplex von derPfarrgrenzekatholisches Christentum in den marxistischen Seelen erwecken soll.P.DoppierSJ ausdem Canisiushaus gibt sich größte Mühe und hat gute Er folge zu verzeichnen. Die Errichtung einer Seelsorgestation in den Gemeindehäusern Nordberggasse, die jenseits des Donaukanals meinerseits als dringend eingegeben wurde, kam nicht zustande. Es soll eine sehr einfluß reiche Frau hindernd gewesen sein,da sie eine Musikschule eines gewissen Profes sor Nemez de Almor protegierte, der sein Lokal hätte hergeben müssen. AufGrund des Gesetzes betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe von Pfer den für Personenbeförderung im Gebiete der Stadt Wien(Pferdeabgabe)vom 29. April 1920, L.G.BI. u. V.Bl. Nr. 346 bzw. des Gemeinderatsbeschlusses vom 29. Dezember 1922,Pr.ZI. 13.125 haben Sie für die Verwendung eines vorwiegend zur Personenbeför derungdienenden WagensuonztceiPferdenimStandorte-dortselbst-an dieGemeinde Wien eine Abgabeim Betrage von Kronen500.000 pro Jahrzuentrichten.Die Abgabeist vierteljährig, und zwar im Jänner, April, Juli und Oktoberjedes Jahres zu entrichten. Die Einzahlung kann mittels des beiliegenden Posterlagscheines im Wege des Post sparkassenamtes erfolgen und gilt dann derin Ihren Händen verbleibende Erlagschein als Zahlungsbestätigung. Gegen diesen Zahlungsaufträge kann binnen 30 Tagen von dem der Zustellung nach folgenden Tagean gerechneteineBeschwerdean dieim§20desLandesgesetzesvom 18. Dezember1919,L.G,u.V.Bl.Nr.460vorgeseheneKommission beim WienerMagistrate, Abteilung 5, eingebracht werden. Die Beschwerede hat hinsichtlich der Zahlungs pflicht keine aufschiebende Wirkung. Pfarrchronik der Pfarre St.Johannes Nepomuk,Wien 12(Meidling).Bd.2: S.247 Der Bebelhof hat sich heute am Aschermittwoch nach hartem Kampfe er geben. Ein Gesindel treibt sich überall herum,raubt und plündert. Das sind die Hyänen des Schlachtfeldes. Um 12 Uhr haben sich ergeben die rotenBurgen„Am Fuchsenfeld" und „Fuchsenfeldhof. Seite 266 Wien,am 22.1. 1923. proes. 27123 Wagner erledigt d. Rentamt Für den Abteilungsvorstand Schlußwortzum Jahre 1934 Dr.KIceban Magistrats-Ober-Kommissär Die Unterlassung der gesetzlichen Anmeldepflicht oder unrichtige Angaben würden eine Bestrafungim Sinnedes§ 11 desGesetzesvom 16.Dezember 1921,L.G.BI,für Wien Nr. 158 zur Folge haben. Bemerkt wird, daß es im eigensten Interesse der Garagenleitungen liegt, ihre Auf zeichnungen(Garagenbücher)insbesondere bezüglich des Namens und der Adresse des Eigentümers des betreffenden Wagens in genauer Evidenzzu führen,da im Sinne desArtikelsIdesGesetzesvom 16.Dezember1921,L.G.Bl.fürWien Nr.158derVerwah rer(Garagenbesitzer)mitdem Eigentümerzur ungeteilten Handfür die Entrichtung der Abgabe haftet. Für den Abteilungs-Vorstand: Magistrats-Ober-Kommissär. DAW,Bischofsakten, Piffl, 1923 Mit dem 31. Dez. hat die große Pfarre Meidling aufgehörtzu existieren.Mitdem I. Jänner 1935 wird sie durch die Meidünger Hauptstraße geteilt und durch die Pohlgasse abermals geteilt. I. Alte Pfarre, II. Maria Lourdesin Ober-Meidling(Welt priester), III. Hofbauer-Klementinum am Gatterhölzl (3 Kapuziner). Wann die Pfarre IV.,Namen-Jesu-Klrche,am Schedifkaplatz errichtet wird, ist noch nicht bestimmt. Sicher aber wird zu dieser neuen Pfarre alles gehören,washinterder Philadelphiabrücke und dem Friedhof liegt und zu unserer Pfarre gehört. Im Neubau Am Fuchsenfeld soll in aller nächster Zeit eine Gottessiedlung errich tet werden.Bei der alten Pfarre von Meid ling verbleiben ungefähr 27.000 Katholi ken.Sollte die Pfarre Namen Jesu errich tet werden,so verliert die Pfarre 7000See len und wird dann 20.000 Katholiken zäh len. Ich segne alle meine gewesenen Pfarr angehörigen und wünsche ihnen Gottes hl. Segen! 13

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