Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

fenbar doch um den Zehent ging,obwohl er seinen Gottesdienstverpüichtungen nicht voll nachkam (Seite 8); seine Stel lungnahme zu den aus den allgemeinen Verhältnissen für Wienerherberg zu Un recht durchgeführten Mutmaßungen der angesehenen Reformationshistorikerin Grete Mecenseffy (Seite 17); seine Zu rückhaltung gegenüber den Angaben des Pfarrgedenkbuches(Seite 18). Diese Sorgfalt in der Beurteilung läßt uns übersehen,daß manche Wünsche be züglich einer Verifizierung der handeln den Personen (wie z. B. des Bischofs Khlesl) nicht erfüllt wurden; ein Abkür zungsverzeichnis fehlt, weil der Autor wahrscheinlich von der Uberzeugung ausgeht, daß alle verwendeten Kürzel leicht verständlich seien; offensichtliche Lesefehler in lateinischen Texten blieben außerdem stehen (z. B. implione anstatt implicatione: Seite 49); meist stehen die Anmerkungsexponenten am Anfang an statt am Schluß des Zitates(z. B.Seite 4). Dielebhafte,vielfachins Detailgehende (zwölf der insgesamt 30 Geistlichen des Dekanates wurden wegen übermäßiglan ger Haare getadelt), objektive Schilde rung der Vorgänge durch das Eindringen der Reformation und die Rekatholisierungin derPfarreWienerherbergverdient unsere voUe Anerkennung, und zwar vor allem wegen der eifrigen und sorgfältigen Benützung der Quellen. Der Nutzen der Arbeit für den Leser wird durch die Hinzufügung eines Anhanges erhöht,der eine Liste der Seelsorger und „Oberzöchmeister" von Wienerherberg, ebenso die der Inhaber, Verwalter und Richter der für diese Pfarre zuständigen Herrschaften bringt. DDr.JosefLenzenweger Anm.: Diplomarbeit an der Kath.-Theol. Fakultät Wien. Wien 1977. Eine traurige Erinnerung Hochw.Herrn Standortpfarrer Dr.Loidl Wien,I., Augustinerstr. 7. Die Hardtmuthgasse (Wehrmachtun tersuchungsgefängnis) hat soeben ange rufen, morgen, 7. 2. 1945, finden neun Exekutionen statt. Es wird um zwei WehrmachtgeistUche gebeten. Hochw. H. Wimmer hat zugesagt und bitten wir auch Hw.H.Dr.mögeebenfalls kommen. Da nur ca. 1 1/2 Stunden zur Verfügung stehen,so kann es ein Herr all eine nicht machen. Der Wagen holt Euer Hochwürden um 4.30 Uhr(früh) ab. Bitte Hochw.sagen Sie dem H. Darius gleich Bescheid,oder rufen mich bis 18.00 Uhr unter Nr.B 38 233 an. Ergebenst Kühtreiber Durch Kurier! Geheim Hochwürden Herrn Standortpfarrer Dr.Loidl Wien,I., Augustinerstraße 7 Religionsunterricht Im NS-Staat Wien-St. Pölten, 22. Sept. 1941 An den Herrn Reichsstatthalter in Niederdonau Dr. Hugo JURY Wien I, Herrengasse 11-13 Aus mehreren Landkreisen Niederdo naus, u. a. Gänserndorf, Hollabrunn, Horn,TuUn,wird uns mitgeteilt, daß von Leitern der Kreisschulräte einer Anzahl von Seelsorgspriestern ohnejede Begrün dung die Erteilung des Konfessionsunter richtes abgenommen und weltlichen Lehrpersonen übertragen wurde. Gegen diese eigenmächtige Verfugung der I^eisschulräte erheben wir aus fol genden Gründen die Beschwerde: 1. Die katholische Kirche hat die von Gott übertragene Pflicht, das katholische Glaubensgut an alle Menschen, auch an die schulpflichtige Jugend, heranzubrin gen.Der von Gottberufene Verkünderder katholischen Lehre ist der Bischofund in dessen Auftrag und Namen der vom Bi schof bestellte Pfarrseelsorger. Eine Behinderung in Ausübung dieses Lehrauftrages bei der Jugend ist ein Ein griff in die Rechte und Pflichten der Kir che,gegen den wir Bischöfe entschieden Stellung nehmen müssen. 2. Es ist ausdrücklicher Wunsch und Wille der katholischen Eltern, daß der Konfessionsunterricht von den Pfarrseelsorgern erteilt wird. Die fast 100%ige An meldung der Kinderzum Besuche deska tholischen Konfessionsunterrichtes von Seite der Eltern erfolgte unter der Voraus setzung, daß die Pfarrseelsorger diesen Unterricht erteilen. Manche Eltern haben der Anmeldung diese Bedingung auch ausdrücklich beigesetzt. Die katholischen Eltern haben esschon als eine schwere Verletzung der zugesi cherten Gewissensfreiheit empfunden, daß das Schulgebet abgeschafft, die Kreuze aus der Schule entfernt, das Aus maß der Stunden für den Konfessionsun terricht im Lehrplan gekürzt wurde und der Konfessionsunterricht als Gegen stand letzter Güte behandelt wird. Sie empfinden es als eine untragbare Gewissensbelastung, wenn nun auch noch den Pfarrseelsorgern ohne besonde ren Anlaß dieToreder Schule geschlossen und die Erteilung des Konfessionsunter richtes weltlichen Lehrpersonen übertra gen wird. Das katholische Volk,das sich in seiner Treuezum Staateimmer bewährt hat,das sich aber auch in seiner Treue zur Kirche und zum Glauben nicht behindert und seine Kinder im Geiste der katholischen Lehre erzogen wissen will,glaubt als Min destforderung verlangen zu können, daß der Konfessionsunterricht von den Pfarrseelsorgem erteilt wird. Es glaubt dieses Recht umso mehr beanspruchen zu kön nen, als es in der gegenwärtigen harten Zeit nicht bloß der Geldsteuerträger son dern auch, wie kaum andere Kreise, der Blutsteuerträger ist und noch keinem Op fer sich verschloß, das für den Staat ver langt wird. Als Bischöfe, die die katholischen Be lange des Volkes zu vertreten haben, bit ten wirSie,Herr Reichsstatthalter,daß die für die Pfarrseelsorger ergangenen Schulverbote genauestens überprüft werden,den davon Betroffenen,wie es in einem Rechtsstaat üblich ist, auch Gele genheit zur Rechtfertigung gegeben werde und dort, wo kein besonderer An laß zu einem Schulverbot vorliegt, den Pfarrseelsorgern die Erteilung des Kon fessionsunterrichtes belassen werde. Michael Memelauer e. h. Bischof von St. Pölten Anm; DAW, Bischofsakten, Innitzer, 19 (Abschrift). Theodor Kardinal Innitzer e. h. Erzbischof von Wien

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