linge griechisch-orientalischer Konfes sion gegen eine Remuneration von 25 K fürjede Fahrt heranzuziehen sein wird. Die sich in der Station, ohne mit der Seelsorge betraut zu sein, aufhaltenden Priester Mafcari Fedorov, grie chisch-orientalischer Lipovaner Ordens priester und Emilian Trojan, grie chisch-orientalischer Pfarrer aus Kuropatniki, bleiben bei der gegenwärtigen Regelung außer Betracht. 6. Flüchtlingslager Fottendorf-Landegg Den für dieses Lager mit dem h. o.Er lasse v. 16. Marz 1916,ZI. 8310 bestellten Geistlichen, denen aus Anlaß ihrer Auf-' nähme in die Naturalverpflegung die Re muneration mit dem h. o. Erlasse v. 25. Mai 1916, ZI. 24338 neu bemessen wurden,sind vom 1. Jänner 1918 an fol gende monatliche Remunerationen aus zuzahlen. Tabelle: Minussi Agopito, geb. 1886, Kooperator aus Galisano,Bezüge monat lich 35.20 K, bisherige Remuneration monatlichlOO K,abl. Jännerl918bewilligte Remuneration 120 K.-Muggia Jo hann,geb. 1878,Kanonikus aus Rovigno, Bez.60 K,bish.Rem.150 K,abl. Jänner 1918 180 K.Leiter der Seelsorge.-Rocchi Franz, geb. 1888, Kooperator aus Rovi gno, Bez. 23.19 K, bish. Rem. 100 K,ab 1. Jänner 1918 130 K.-Trevican Angela, geb. 1887, Kooperator aus Monfalcone, Bez. 23.19 K, bish. Rem. 120 K, ab I. Jänner 1918 130 K.-Zodra Paul,Dr., geb.1888,Kooperator aus Roncegno,Bez. 27.35 K, bish. Rem. 100 K,ab 1. Jänner 1918 130 K. Der mit dem erstzitierten Erlasse gleichfalls zum Seelsorger in diesem La ger ernannte Kooperator aus Monfalcone AfaritisTraTnpus(Kongrua5.90 K monat lich),dem mitdem h.o. Erlasse v.25. Mai 1916,ZI. 24338 eine monatliche Remune ration von 120 K zuerkannt würde,istwie aus der mitfolgenden Eingabe des Genannten hervorgeht-am 1. März1916 als Feldkurat d. R. zum Festungsspital Nr.2in Pola eingerückt und hatsomitdie zuerkannte Remuneration nicht ausbe zahlt erhalten. Die k. k. Statthalterei wird daher eingeladen, dem Genannten für seine viermonatliche Dienstleistung die bewilligte Remuneration von zusam men 480 K (vierhundertundachtzig Kro nen) und für seine vorhergegangene Tä tigkeit in der Flüchtlingsseelsorge in Un garn in der Zeit v. 13. August bis 15. Ok tober 1915 eine einmalige Remuneration von 120 K (einhundertzwanzig Kronen), somitim ganzen den Betrag von600 K,zu erfolgen. Der mit dem h. o. Erlasse v. 15. April 1916,ZI. 14179zum Seelsorger in obigem Lager ernannte Vikar aus Sdraussina, Guido Russian, ist laut Mitteilung des Görzer f. b. Ordinariates im Dezember 1917 nach Gradisca abberufen worden. Aufden in diesem Lager,ohne mit der Seelsorge betrautzu sein,sich aufhalten den Vikar aus Cezsoöa, Eugen Pregant, bezieht sich der h. o. Erlaß v. 29. Jänner 1918, ZI. 1521, dem ehestens zu entspre chen ist. Weiters wird der k. k. Statthalterei mitgeteilt, daß Angela Trevisan vom Fürsterzbischof von Götz zur Verwen H dung als Flüdrtslin^seelsorger in Steier mark,Dr.PaulZadravom f.eb.Kommis sär für die Trienter Diözese als Seelsorger für die im politischen Bezirk Ungarisch Brod untergebrachten Flüchtlinge italie nischerNationalitätin Vorschlaggebracht wurde.Diek.k.Statthalterei wolle berich ten, ob hiegegen vom dortigen Stand punkte Einwendungen bestehen. 7.Flüchtlingslager Reisenberg(Mittern dorf) Bezüglich der Excurrendo-Pastorierung der in Reisenberg(Mitterndorf)un tergebrachten Flüchtlinge polnischer Na tionalität, worauf sich der h. o. Erlaß v. 23. Oktober 1917,ZI. 54711 bezieht,wird bemerkt,daß laut MitteUung des bischöf lichen Delegierten Prof. Dr. Schweiger im Monate März sämtliche dort unterge bracht gewesenen Flüchtlinge röm.-kath. Konfession repatriiert sind, weshalb die mit diesem Erlasse bewilligte Pauschal remuneration einzustellen ist. 8. Flüchtlingslager Steinklamm Von den zu Seelsorgern in diesem La ger mitdem h.o.Erlasses v.6. April 1916, ZI. 10771 ernannten Priestern Jose/Kos, Anton Lazzarich und Dominik Stipanich ist Lazzarich laut Mitteilung des bischöf lichen Kommissärs für die Diözes^ Parenzo-Pola schon im September 1916 in diese Diözese zurückgekehrt. Ebenso ist der mitdem h. o. Erlasse v. 29. Mai 1917, Zi. 19149zum Seelsorgerin diesem Lager bestellte Vikar aus Goijansko, Karl Oblak,laut Mitteilung des Görzer f. eb.Ordi nariatesim Jänner 1.Jjin diese Erzdiözese, rückberufen worden.DerLeiter derSeel sorge in diesem Lager, Pfarrer aus Brestowica, Josef Kos(Bezüge 87 K monat lich),welchem mitdem eingangs zitierten Erlasse eine Remuneration von 100 Kim Monate und ein täglicher Verpflegungs beitrag von 2.50 K zuerkannt wurde, ist unter Einstellung des Verpflegungsko stenbeitrages in die Naturalverpflegung aufzunehmen und ihm ab 1. Jänner 1918 eine monatliche Remuneration von 150 K zu erfolgen. Die monatlichen Bezüge des Pfarrers aus Sissano,DominicStipanich(Kongrua 91.37 K,Remuneration 80 K,freie Woh nung und Verpflegung), werden als aus reichende angesehen^ Der im Lager als Seelsorger und Kate chet der Marineflüchtlinge wirkende Marineoberkurat des Ruhestandes Anton Pipan bezieht laut des h. o. Erlasses v. 5. August 1916, ZI. 37853 durch das Kriegsministerium (Marinesektion) Zu lagen und Pauschalien. Im allgemeinen wird bemerkt,daß wie mit dem h. o. Erlasse v. 18. August 1917, ZI. 25101 neuerlich hervorgehoben wur de, die Bestellung und Remunerierung von Flüchtlingsseelsorgem der h. o. Schlußfassung vorbehalten ist und es da her nichtangeht,daß dieeinzelnen Barak kenverwaltungen Seelsorger bestellen, ihnen Remunerationen aussetzen oderdie h.a.bewilligtenerhöhen,ohnehierüberzu berichten. Anläßlich der vielfachen Geldforde rungen der einzelnen Seelsorger, möchte das Ministerium des Innern neuerlich daraufverweisen,daß mit den h.o. bewil ligten Remunerationen nichtbeabsichtigt wird, die von den Geistlichen bei Erfül lung ihres erhabenen Berufes, in der Seelsorge entfaltete Tätigkeit in barem Geldezu entschädigen,sondern lediglich den Geistlichen eine auskömmliche Le benshaltung zu ermöglichen,was in allen vorstehenden Fällen erreicht erscheint Was die Enthebung von Flüchtlings seelsorgern von ihren Posten anbelangt, wird Folgendes verordnet: ZurEnthebung von Seelsorgern von ih ren Posten zum Zwecke der Rückkehr in die Heimat wird die k. k. Statthalterei mitderBefugnis ermächtigt,hiemitauch die unterstehenden Behörden zu betrau en. Die Enthebung ist nur im Falle der Entbehrlichkeit des betreffenden Seel sorgers durchzuführen. Die erbetene Rückkehr in eine allgemein freigegebene Gemeinde kann nur aus besonders trifti gen Gründen verweigert werden. Über jede verfügte Enthebung eines Flücht lingsseelsorgers ist unverzüglich zu be richten. Die Freigabe des früheren Aufenthalts ortes des betreffenden Seelsorgers für die Heimkehr istjedoch an sich noch kein Grund,ihn von der Seelsorge zu enthe ben,falls mitRücksichtaufdie Zahlderin diesem Sprengel zurückbleibenden Flüchtlinge die Anwesenheitdes Seelsor-" gefs weiterhin notwendig ist. Es ist ungehörig, daß bestellte Flücht lingsseeisofger ohne ihre Enthebung ZU erbitten, abreisen. Jenen Seelsorgern, welche die Enthebung von ihrem Posten ordnungsgemäß erhalten haben, sind, falls sie im Hinblicke auf ihr ständiges Einkommen auf den Geriuß der Flücht lingsunterstützung Anspruch gehabt hät ten, wenn sie eine solche auch aus dem Grunde nicht bezogen haben, weil sie im Genüsse von h. a. Remuneration bezie hungsweise der Naturalverpflegung standen,fürihre Rückkehr alle Begünsti gungen zu gewähren,welche den in staat licher Unterstützung stehenden Flücht lingen eingeräumt sind (Fahrt- und Frachtbegünstigungen,Bescheinigungen zum Bezüge der staatlichen Unterstüt zung durch 60Tage nach Einlangen in ih rem früheren Wohnsitz, eventuell Beteilung mit Wäsche, Kleidern, Schuhen, Bettdecken,Proviant usw.),oder überih ren Wunsch,an deren Stelle eine Abferti gung in der Höhe der dreifachen monatli chen Remuneration. Seelsorger, welche nach ihrem ständi gen Einkommen einen Anspruch auf die staatliche Unterstützung nicht gehabt hätten, ist im Falle ihrer ordnungsmäßi gen Enthebung eine Abfertigung im Be trage der dreifachen Monatsremuneration zu gewähren. (Fortsetzungfolgt) erausgeber, Verleger und Eigentümer: Erzb. Ordinariat, 1010 Wien, Wollzeile 2.- Verantwortlicher Schriftleiter: Prälat Univ.-Prof. Dr. Franz Loidl, 1010 Wien WoUzeile 2.—Druck und Versendung:Herold Druck-und Verlagsgesellschaft m.b.H' 1080 Wien,Strozzigasse 8. ' 8
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