Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

monatlichen Remunerationen von je 80 K in Abrechnung zu bringen. Der mit dem gleichen Berichte zum Flüchtlingsseelsorger in obigem Lager vorgeschlagene Kurataus Canezza Anton Nicoletti (Bezüge 76.66 K monatlich), welchem seitens der Barackenverwal tung gleichfalls vom Tage seines Dienst antrittes(21. November 1917) ein Remu nerationsvorschuß monatlicher 80 K er folgt wurde, ist laut Mitteilung des f. b. Kornmissärs bereits heimgekehrt,so daß hinsichtlich desselben eine weitere Ver fugung unterbleibt. :Bezüglich des Gregorio Framba, wel chen mitdem h.o.Erlasse v.7. November 1917,ZI. 63112 über dortigem Antrag für die Ausübung der Flüchtlingssorge im politischen Bezirk Gmünd im Jahre 1915 eine einmalige Remuneration von 260 K gewährtwurde,dieihmjedoch noch nicht ausbezahlt worden sein soll, wird ber merkt,daß derselbe laut des d.a. Berich tes vo. 10. September 1915, ZI.Pr.5472P wegen seiner verhetzenden Tätigkeit im Lager Pottendorf nach Oberhollabrunn zur.Konfinierung überstellt wurde. 'Über die bezüglich des Genannten ge machten Wahrnehmungen ist daher zu berichten. Weiters wird die k. k. Statthalterei.er mächtigt,den Kuraten aus ZorreriFried rich Sauda(Kongrua 85 K)zum Flücht lingsseelsorgerin obigem Lagervprläufig provisorisch zu bestellen und ihm vom Tage des Dienstantrittes (1. Mai 1917) eine monatliche Remuneration von 100 K (einhundert Kronen)zu erfolgen. Fernerwij;ddQn>,GGQaöütenfürdie von ihm von 1. Juni bis 3.Septemter 1915im politischen Bezirk Gmünd ausgeübte Seelsorge unter- den Flüchtlingen eine einmalige Remuneration von 200 K (zweihundert Kronen) bewilligt. Was denzum Seelsorger andemimLa gerzu errichtenden Knabenhorte auserse henen Kooperator aus Borgo Cesare Refatti (Kongrua 49.60 K monatlich) be trifft,zudessen provisorischerBestellung mit dem h. o. Erlasse v. 4. Februar 1918, ZI. 2386 die Ermächtigung erteilt wurde, istzu bemerken,daß ihm eine monatliche Remuneration von 200 K nur unter der Voraussetzung bewilligt wurde, daß er nicht die Naturalverpfiegung genießt Sollte das letztere der Fall sein, wäre ihm nur eine Remuneration von 120 K (einhundertzwanzig Kronen)im Monate vom Tage desDienstantrittesanflüssigzu machen. .Die monatlichen Bezüge desLeitersder Lagerseelsorge Monsignore Brugnolli (153.33 K und 200 K Remuneration), werden als ausreichend angesehen und geben daher zu einer Verfügung keinen Anlaß. Dagegen wird dem Kuraten aus Vignola, Albino Bartolometti,dessen Kongruabezüge von 76.86 K monatlich angeblich mit 1. Jänner 1916 eingestellt wurden, und welcher seither nur eine Quinquennalzulage monatlicher 33.13 K bezieht, bei Richtigkeit dieser Annahme,die ihm mit dem eingangs zitierten Erlasse zuer kannte Remuneration von 80 K v. 1. Jänner 1916 an, auf 120 K im Monate erhöht Da der Genannte bereits heimge kehrtsein soll,istihm der sichhienach bis zum Verlassen seines Dienstortes erge bende Betrag nunmehrzu erfolgen. Ebenso istdem Pfarrer ausTerragnolo, Luigi Pisoni, welcher gegenwärtig nur eine Quinquennalzulage von 25 K.be zieht, während ihm die Kongrua von 116.66 K ab 1. Jänner 1916 eingestellt worden sein soll, bei Zutreffen dieser An nahme von diesem Zeitpunkte ab an Stelle der Remuneration von 80 K eine solche von 125 K flüssig zu machen. Dem als Stellvertreter des Hauptpfar rers fungierenden P.Sauerio Rigotti(Be züge76 Kmonatlich)wird die monatliche Remuneration v. 1. Jänner 1918 angefan gen von 80 auf120 K(einhundertzwanzig Kronen),den Seelsorgern AchilleRomani (monatlich fixe Bezüge 114 K) und Friedrich Venturi(Pension 110 Kim Mo nat)vom gleichen Zeitpunktan von80auf je 110 K erhöht. Der d.a. Bericht v.24. Jänner 1917,Pr. ZI. 3374/1 R ex 16,mit welchem fürP.Ri gotti eine einmalige Remuneration von 150 K beantragt wird,ist durch den h. o. Erlaß V. 21. Dezember 1916, ZI. 59157 überholt, mit welchem dem Genannten eine einmalige Remuneration von 210 K gewährt wurde. Dem Kooperator und Hilfslehrer am f.b.GymnasiuminTrientCesareTisö,des sen Kongrua von 33.19 K monatlich, mit 1. Juni 1916 eingestellt wurde und der seither nur den Gehaltals Hilfslehrervon 58.50 Kmonatlich bezieht,wurde mith.o. Erlasse v. 21. August 1916, ZI. 37654 an Stelle der ihm für die Seelsorge und für die Leitung des Volksschulkurses bewil ligten monatlichen JRemuneration von je 100 K eine solche von zusammen 130 K zuerkannt, von der ihm jedoch nur der Betrag von 100 K ausbezahlt worden zu sein scheint Im Falle der Richtigkeit die ser Annahme ist der Fehlbetrag nachzu zahlen; gleichzeitig wird in Würdigung seiner stärkeren Inanspruchnahme als Seelsorger und Leiter des Volksschul kurses ihm ab 1. Jänner 1918 die Remu neration auf monatlich 250 K(zweihun dertfünfzig Kronen)erhöht. Der d. a. Antrag v.31. Mai 1917,Pr.ZI. 322/53P wird mitRücksichtaufdie geän derten Verhältnisse als gegenstandslos angesehen.Im Sinne des eingangs bezo genenErlassesistsämtlichen Seelsorgern in diesem Lager die Naturalverpfiegung zu gewähren. 5.Konzentrationsstation Oberhollabrunn Der laut des h. o. Erlasses v.9. Jänner 1918, 73226/17 zum provisorischen Seel sorger unter den griechisch-orientali schenFlüchtlingenin dieserStation unter Zuerkennung einer monatlichen Remu neration von 60 K bestellte grie chisch-orientalische Hilfspriester aus ToporoutzBasil Areyczuk soll nach Angabe des buk. griechisch-orientalischen Metropolitankonsistoriums bereits heimge kehrtsein und wird von diesem alsfürdie Flüchtlingsseelsorge nicht verfügbar be zeichnet,weshalb von einer weiteren Ver fügung Abstand genommen wird. Dem bereits heimgekehrten grie chisch-katholischen Pfarrer aus Grzylowice Johann Bilinkiewicz, welcher im Auftrage der Verwaltung obiger Station vom November 1915 bis .Juli 1917 die Seelsorge unter den Flüchtlingen dieses Bekenntnisses ausübte,obwohlseineBe stellung zum Flüchtlingsseelsorger laut des h.o.Erlassesv.13. Juli 1917,ZI.33842 nichtin Aussichtgenommen worden war, wirdim Sinne desdortigen Antrages eine einmalige Remuneration von 500 K (fünfhundertKronen)bewilligt. Uber das mit dem d. a. Berichte v. 19. Jänner 1918, Pr. Z. 284/12P vorge legte Gesuch um Gewährung eines mo natlichen Reisepauschales an den röm.- kath.Pfarrer aus Medolina,Lukas Kirac, der im Genüsse monatlicher Bezöge von 121.75 Kstehtund mitdem h.o.Erlassev. 16. Juli 1917, Z. 36575 zum Flüchtlings seelsorger unter Zuerkennung einer mo natlichen Remuneration von 230 K be stellt worden war,sieht sich das Ministe rium des Innern zu einer Verfügung um so weniger veranlaßt, als der Genannte seinen Posten bereits verlassen haben soU. - Die Verwendung des röm.-kath. Pfar rers aus Promontore, Johann Mattich, (Kongrua monatlich 140 K)in derFlüchtlingSseelsorge wird nicht in Aussicht ge nommen,doch bewilligtihm das Ministe rium des Innern für seine seit Dezember 1916 im Auftrage der Verwaltung obiger Station entfaltete Tätigkeit als Seelsorger und Religionslehrer eine einmalige Re muneration von 800 K (achthundert Kronen). • Im Einvernehmen mitdem bukowinaer griechisch-orientalischen Metropolitankonsistorium wird die k. k. Statthalterei ermächtigt, den griechisch-orientali schen Pfarrer aus Jakobeny, Nikolaus Mihalcea, (Bezüge 283.33 K monatlich) zum Seelsorger unter den in obiger Sta tion untergebrachten Flüchtlingen dieses Bekenntnisses definitiv zu ernennen imd ihm vom Beginn seinerTätigkeit{21. Mai 1917) und für deren Dauer eine monatli che Remuneration von 50 K bei freier Kost und Wohnung zu gewähren. Hinsichtlich der mitdem h.o.Erlasse v. 3. Juni 1917, ZI. 9293 von 124 auf 274 K erhöhten monatlichen Remuneration des Flüchtlingsseelsorgers Ljubomir Nikoltc, Kaplan ausGavrano(Kongrua76 K)sieht sich das Ministerium des Innern zu einer Verfügung nicht veranlaßt,zumal als der Genannte aufGrund des h. o. Erlasses v. 25. November 1916, ZI. 60395 als Leiter des Volksschulkurses in Ziersdorf noch eine Remuneration von 50 K im Monate bezieht. Die Abreise des griechisch-orientali schen Elüchtlingsseelsorgers, Pfarrers ausBabin,KomelPikuliafc,wurdebereits mit dem h. o. Erlasse v. 9. Jänner 1918, ZI. 73226/17 zur Kenntnis genommen. Dieim Juli 1917 erfolgte Betrauung des in Wien wohnhaften griechisch-orientali schen Priestermönchs PankratiiiS Sidorowicz mit der excurrendo Seelsorge un ter den Flüchtlingen dieses Bekenntnis ses bei Gewährung eines Pauschais von 25 K für jede Pastorienfahrt wird mit dem BeifügengenehmigendzurKenntnis genommen,daß der Genannte über Vor schlag des griechisch-orientalischen Metropolitankonsistoriums auch für excur rendo Pastorierung der in Bischofstetten, Bezirk Melk, untergebrachten Flücht-

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