Von den Piaristen in der Wiener Erzdiözese Ottoßiba,DerPiaristenorden in Öster reich. Seine Bedeutung für bildende Kunst, Musik und Theater im 17. und 18. Jahrhundert(Jahrbuch für österrei chische Kulturgeschichte,V.Bd.),Eisen stadt 1975,190 Seiten, 1 Titelbild + 6 Bil der+4 Faksimiles. Vorliegender schön ausgestatteter Druck ist die mehrfach veränderte und stark überarbeitete Dissertation,die 1974 unter dem Titel „Die kulturelle Bedeu tung des Piaristenordens in Österreich bis zum Ende des 18. Jahrhunderts" an der Wiener Universitätapprobiertwurde. Im Kapitel I interessieren hier nach dem geschichtlichen Überblick über die von Zur Schülerbeichte 1896 Am 11. April 1896 sub Z.3380 hat das f. e.Ordinariatfolgenden Erlaß herausge geben. Uber die Art und Weise,in welcher der Empfang der hl. Sakramente der Buße unddesAltares mitdenSchulkindernder öffeitlichen Volks-und Bürgerschulen in Wien durchgeführt wird, sind dem f.e.Ordinariate wiederholt Klagen zur Kenntnisgebrachtworden.Da die Anzahl der Kinder, welche zur hl. Beichte be stimmtist, mitderZahlderBeichtväterin keinem Verhältnis steht, so wird auf die Heiligkeit, Genauigkeit und Wichtigkeit der religiösen Übung zu wenig gesehen; dazu kommt,daß die Religionslehrer und Katecheten,'weil bei der Ansetzung der Beichttage auf die Mithilfe nicht Rück sicht genommen wird, sich gegenseitig nicht unterstützen. Welch großer Scha den durch solche Vorgänge angerichtet wird, bedarf keines weiteren Beweises. Derartigen Klagen sollaberin Zukunftso viel wie möglich die Berechtigung entzo gen werden.In Verfolgung dieses Zieles beauftragt das f. e. Ordinariat die H.H.Pfarrer, Administratoren der Pfar reien und deren Stellvertreter,daß sieje desmal von der Festsetzung der Beichte und Kommunion der Schulkinder ihres Pfarrsprengels mit den H.H.Religionslehrem und Katecheten sämtlicher Volks- und Bürgerschulen ihrer Pfar reien eine Besprechung abzuhalten ha ben.Zu dieser Besprechung sind die ge nannten Herren mitdem Hinweisaufden gegenwärtigen Erlaß einzuladen. In derBesprechung selbstsind dieTage für den Empfang der hl. Sakramente mit Berücksichtigung der Kinderzahl, der Zahl der Beichtväter und aller der dabei in Betracht kommenden Verhältnisse zu bestimmen.UberdenTagund die Stunde, welche für die einzelnen Schulen festge setzt wurden, sowie über die Zahl der Schulkinder und die Zahl der Hr. Beichtväter istdem f. e. Ordinariate Mitteilung zu machen. Für die genaue Durchführung dieser Anordnung und der Hintanhaltung des sen, was zu gerechten Klagen Anlaß bie ten könnte, sind die H. H. Pfarrer, Ad ministratoren oder deren Stellvertreter verantwortlich, wogegen sie auch eine strenge Ahndung von Seite des f. e.Ordi nariates im Falle einer speziellen Be schwerdezu gewärtigen hätten. Anschließend wird den H. H. Pfarrern und Administratoren der Pfarreien oder deren Stellvertretern dringend ans Herz gelegt,darüberzu wachen,daß in derZeit der hl. Osterkommunion von6 bis8 Uhr früh einPriesterim Beichtstuhlzufinden ist. Dr. Eduard Angerer, Weihbischof und Generalvikar. Fr. Komheisl, Kanzleidi rektor. (Aus dem Gedenkbuch der Pfarre Alt-, Ottakring,Bd. II.) Dr.F.L. Joseph von Calasanz gegründete Priestergemeinschafl, die 1617zur Kongrega tion und 1622zum Orden erhoben wurde, die Niederlassungen: Kollegium Maria Treu(Wien VIII),Kollegium St Jakobus, das ist Löwenburgisches Konvikt (Wien VIII), Savoysche Ritterakademie (Wien Vi), Kollegium St. Thekla (Wien IV), Kollegium St. Ivo in der Schuler straße(Wien I), Kollegium an der Maria Theresianischen Militärakademiezum hl. Georg in Wiener Neustadt, Theresiani sche Akademie(Wien IV),Akademisches Gymnasium (Wien I); auch der Hinweis auf geplante Kollegien in Emstbrunn, Hainburg, Komeuburg und Stockerau. Kapitel II: Bildende Kunst und Kapitel ni: Musik und Theater zeigen die Ver dienste dieses um die genannten Kunst zweige bemühten Ordens auf, die auf kirchlichem wie profanem Gebiet er bracht wurden und deren Nichtberücksichtigung in der österreichischen wie Wiener Kulturgeschichte einen Mangel bedeuten würde.Die beiden Kataloge(ab S. 68 und ab S. 130)der vom Orden be schäftigten Künstler und Musiker weisen eine Anzahl Wiener Diözesanen nach und geben einen Beitrag zur diözesanen Per sonalgeschichte ab. Heute besitzt der Ordo Clericorum Regularium Pauperum Matris Dei Scholaren piarum (abgekürzt SP)in Wien nur mehr die beiden Kolle gien mit Pfarre: Maria Treu (Wien VIII) und StThekla(Wien IV)und das LöwenburgischeKonviktfürHochschüler(Wien VIII, Piaristengasse). Dr.F.L. Zehentablöse, nun „Hausgeld" So die Chronik der Pfarre Alt-Ottakring, Wien 16(Bd.II): Der Pfarrer(Wil helm Pokorny, 1889-1897) hatte am 21. September 1892 eine Quittung lau tend auf 164 fl. 92 kr. betreffend das Hausgeld und die(zwei)Gemeindeämter -zu Ehren des hl. Sebastian am 20. Jän ner und des hl. Florian am 4. Mai,wofür seit 1835 pro Hochamt2 fl. 12 kr.und da von dem Kooperator 1 fl. 58 kr., weiters dem Mesner und für die Kirchenbeleuch tung der Rest bezahlt wurden-dem Ma gistratischen Bezirksamt des 16. Bezir kes zur Auszahlung vorgelegt. Von Seite des Kanzleidirektors wurde jedoch die Quittung nicht liquidiert, sondern es wurdebegehrt,es mögederRechtstitelfür diese Forderung nachgewiesen werden. DasHausgeld an den Pfarrer hatseinen Ursprung von der Abtretung des pfarrlichen Zehents an das Erzbistum lt. kreisämtlichen Decrets v. 12. November 1787 sowohl pro praeterito als futuro für die Person desPfarrers.WasdasHausgeld an den Pfarrer in der Höhe von 158 fl.20 kr. betrifft,wird der Magistrat ausden Beila gen 2-7 ersehen,daß der Pfarrer von Ot takring ein unbestrittenes Recht auf die ses Hausgeld habe, lt. Entscheidung des Kreisamtes V.U.W.W. Traiskirchen v. 29. November 1787, lt. Erklärung und Ausweis' Ottakring v. 1. Jänner 1812; lt. Protokolls Ottakring v. 8. Juli 1825; lt. Entscheidung der Stiftsherrschaft Klo stemeuburg V. 24. April 1832; lt. Ent scheidung der Stiftsherrschaft Kloster neuburg V.29. April 1846 und lt. Note des Bürgermeisteramtes Ottakring v. 23. November 1881. Das Hausgeld in der Höhe von 158 fl. 20 kr. ist in der Fassion des Pfarrers von Ottakring aufgeführt, wofür auch die Einkommensteuer bezahlt werden muß; er ist aufdas durch die Fassion ausgewie sene Einkommem investiert worden und hat dadurch ein unantastbares Recht auf die Gerechtsame bekommen(jus in re). Nach dem näehgewiesenen Rechtstitel stellt der Gefertigte an den Magistrat Wien das Ersuchen, das Hausgeld in der Höhevon 158 fl.20 kr.für denPfarrer von Ottakring pro 1892 anzuweisen und das Bezirksamt des 16. Bezirkes zu beauftra gen, daß dieses Hausgeld wie bisher im Monat September dem Pfarrer von Ot takring gegen skalamäßig gestempelte Quittung ausbezahlt werde. Dr.F.L.
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