Takte des Retraitsignales (Zapfenstreich) durch Mfiitärpersonen und durch Feuerwehrorgane auf den Straßen und Plätzen. Die Beendigung des Fliegeralarmes wird durch all gemeines Glockengeläute angezeigt. II. Im Falle eines Fliegeralarmes ist es vor allem jedermanns Pflicht, Ruhe und Besonnenheit zu bewah ren, willig und rasch die Weisungen der behördlichen Organe zu befolgen und diese bei Durchführung ihrer Anordnungen zu untei'stützen. III. Die Führung privater Telephongespräche mit Ausnahme von Meldungen bei Bränden und Un fällen ist auf die Dauer des Fliegeralarmes verboten. IV. Wer sich im Freien befindet, suche ohne Hast Deckung in den Hauseingängen; diese sind bis zur Haustorsperre so offen zu halten, daß sie ohne weiteres zugänglich sind; schutzsuchenden Personen ist Einlaß zu gewähren. Wer im freien Felde Deckung nicht zu erreichen vermag, lege sich auf den Boden. Ansamm lungen auf Straßen und Plätzen sind unbedingt zu un terlassen. V. Dächer und Balkone dürfen nicht betreten wer den. Auch der Aufenthalt an Fenstern ist gefährlich. Man achte ferner besonders auf die ordnungsgemäße Verwahrung von Feuer und Licht; im Falle der Flie gerangriff zur Nachtzeit erfolgt, sind nach Möglich keit alle nach außen wirkenden Lichtquellen abzu blenden. Rolläden, Fensterläden, Jalousinen u. dgl. sind bei Tag und Nacht herabzulassen. VI. Nichtexplodierte Bomben, sowie Geschoßteile, namentlich Zünder sind unberührt liegen zu lassen; die Fundstätten sind der nächsten Sicherheitswach stube beziehungsweise dem nächstgelegenen Gen darmerieposten sofort bekanntzugeben. Werden beson dere Gerüche wahrgenommen,so ist wegen der Gefahr der Einatmung giftiger Gase Fernhaltung von Fund orten geboten und ärztliche Hilfe sofort in Anspruch zu nehmen. VII. Kinder sind entsprechend zu belehren. VIII. Der Fuhrwerkverkehr jeder Art sowie der Straßenbahnverkehr ist auf die Dauer des Flieger alarmes einzustellen. Bespannte Fuhrwerke oder Auto mobile haben unter Aufsicht ihrer Lenker auf der nor malen Fahrseite beziehungsweise auf den Standplätzen stehen zu bleiben. Wien, am 15. April 1917. Der k. k. Statthalter im Erzherzogtume Österreich unter der Enns. Bleyleben m. p. Dazu die weiteren Erklärungen mit dem Schluß: Die hochw. Kirchenvorsteher wollen daher im Falle eines Fliegerangriffes mit Ruhe und Besonnenheit die zum Schütze der in der Kirche versammelten Gläubi gen zweckdienlichen Verfügungen treffen, um auf je den Falle den Ausbruch einer Panik hintanzuhalten. (Ord. Z. 2714 ex 1917). WDBl. 1917, Nr. 8, S. 55—58. Dr.F.L. 44. „Breitensee vom Dorf zur Großstadtpfarre" Kirchenhist. Dissertation, Wien 1974, Hans Schinner Anläßlich des Jubiläums zum 75iährigen Bestand der Pfarre Breitensee hat sich der Pfarrer, Dechant SCHINNER, mit der Vergangenheit seiner Pfarre auseinandergesetzt und eine Festschrift herausgegeben. Die dafür zusammengetragene Materialgrundlage ließ in dem Verfasser den Entschluß reifen, sämtliche vor handene Materialien zur Geschichte der Pfarre voll ständig zu erheben und zusammenfassend darzustellen. Diese Bemühungen sind im Rahmen des Forschungs programms zu beurteilen, das sich mit der Entstehung und Veränderung kirchlicher Organisation und Ad ministration beschäftigt. Hatten sich im 19. Jhdt. vor nehmlich Studien zur Kirchenrechtsgeschiche mit die ser Thematik befaßt^), erhielt sie im 20. Jhdt. in der Verbindung mit Strukturanalysen und Forschungen zur Sozial-, Wirtschafts- und Siedlungsgeschichte eine neue Aktualität-), so daß sie weder aus dem Bereich profaner Geschichtsforschung^), noch aus dem der Kirchengeschichtsforschung^) wegzudenken ist. Um den Gesamtprozeß zur Entstehungsgeschichte der Pfarre erfassen und darstellen zu können, zog der Verfasser sowohl öffentliche, d. s. staatliche imd kirch liche, als auch private Quellen, unter denen man in der Historiographie im weitesten Sinne alles das versteht, „was zur geistigen Rekonstruktion des geschichtlichen Lebens den Stoff liefert'"^), heran. Der Verfasser fand diese Quellen im: — Allgemeinen Verwaltungsarchiv — Archiv der Baupolizei für den 14. Wiener Ge meindebezirk — Archiv des Bezirksgerichtes Hietzing, Wien 13 — Archiv der Stadt und des Landes Wien — Niederösterreichischen Landesarchiv — Archiv des Erzbischöflichen Ordinariats, Wien — Erzbischöfliches Diözesanarchiv, Wien sowie in den Pfarrarchiven von: — Baumgarten — Breitensee — Penzing — St. Egyden am Steinfeld (N. ö.) , — St. Leopold, Wien 21 in privaten Archiven: — Archiv der Lehr- und Erziehungsanstalt Josephinum — Nachlaß des Architekten Hans Zatzka und in seinen eigenen Dokumenten. Eine ähnliche Vollständigkeit, wie der Verfasser sie für die ungedruckten Quellen erreichte, bietet er auch in seiner Bibliographie, die die besondere und legitime Eigenart von Doppelzitationen (Zitat nach Autorenname und nach Serie) — besonders auffällig S. 440 — aufweist. Der Prozeß der österreichischen Pfarrgründungen verläuft von der karolingischen Periode bis in die Ge genwart und wird mit den Termini „Urpfarre", „Mut terpfarre" und „Tochterpfarre" markiert. Es gibt „Tochterpfarren" des Hochmittelalters, der barocken und josephinischen Periode, ebenso wie „Tochterpfar ren" des 19. und 20. Jahrhunderts. Die Pfarre Breiten see — eine „Tochterpfarre" der mittelalterlichen „Mut terpfarre" Penzing — wurde zum 50jährigen Regie rungsjubiläum von Kaiser Franz Joseph 1898/99 er richtet. Entsprechend diesen Tatsachen gliedert der Verfasser seine Dissertation in drei Teile: — Vorgeschichte zur Pfarrgründung (dazu sind auch die josephinischen Bemühungen um die Pfarrerrichtung zu zählen) — eigentliche Pfarrgründung zu Ende des 19. Jahr hunderts — Überblick über die Entwicklung der Pfarre im 20. Jahrhundert. Bei dieser sehr ausgebreiteten und detaillierten Darstellung des historischen Ablaufes wird der ge sellschaftliche Strukturwandel vom 18. zum 20. Jahr hundert, die Veränderung des Dorfes Breitensee zur Großstadtpfarre (ein paradigmatischer Vorgang für die Veränderung der Territorialstruktur überhaupt) deut37
RkJQdWJsaXNoZXIy NzM2NTQ=