den Auftrag, sich bei der betreffenden Bau-Section zu melden, um über alles nötige Auskunft erteilen zu können". Sogleich verfaßte der Gerufene den „Erfordemiß-Aufsatz", d. i. ein Verzeichnis der Paramente und Gerätschaften, das der Fürsterzbischof gleich am darauffolgenden Tag in der Frühe zur Einsicht nahm^®). Handelsminister Bruck verwies nach der Vorstel lung Sedlak an den zuständigen Sektionsrat, der ihm freundlichst entgegenkam und erklärte: „Es genügt, wenn Sie nur einen Tag aufopfern und mit unse rem Material-Verwalter die nötigen Gegenstände aus suchen, die er dann anzukaufen hat. Der Vorschlag jedoch, dem künftigen Mesner 300 fl. CM. als Gehalt auszuzahlen, wurde der Summe nach zu hoch befun den, da man in der Residenz gegen tägliche 40 kr. Diurnisten (Tageslohnschreiber) haben könne. Auf den Einwurf aber, daß es am Semmering teuer zu leben und kein Nebenverdienst zu erwarten sei, versprach man das möglichste zu tun. Später einigte man sich auf 240 Gulden und freie Wohnung. Nun zum Nationale, wie es Johann Sedlak selbst im „Ingedenkbuch" aufgezeichnet hat. Am 22. Dezem ber 1820 zu Straßnitz in Mähren geboren, habe er da selbst das Gymnasium, in Nikolsburg die Philosophie und nach seiner Aufnahme ins f. e. Alumnat in Wien die Theologie absolviert. Nah dem Empfang der Prie sterweihe durh Fürsterzbishof Milde am 25. Juli 1843 und der Primiz im Heimatort am 13. August habe er am 9. September seine erste Station, Wienerherberg, angetreten, wo früher kein Kooperator war. Er sei nur deshalb hingesetzt worden, weil die Lokalie Ebergassing aufgelöst und der Mutterpfarre Wienerherberg wdeder einverleibt wurde. Zum Aufbau einer neuen Kirhe „als der Bedingung der Lokali'eresuscitierung" (Wiedererweckung) habe er so manhes beigetragen und „obwohl mit der niht ganz angenehmen Station doh zufrieden", habe er unter der Voraussetzung, es könnte bei der baldigen Besetzung Ebergassings nur eine ungünstige Station erledigt sein und ihm zuteil werden, am 9. Juli 1845 um Versetzung angesuht, wo rauf er nah Bruck an der Leitha „stationierte", und zwar als dritter Kooperator,weil der 93jährigePfarrer, Ehrendomherr Andreas Spitzl, die pfarrlihen Funk tionen niht mehr versehen konnte und der ersteKo operator, Carl Retzl, zum Provisor ernannt war. „Ganz zufrieden in jeder Beziehung mit dieser meiner Station", shreibt er, „glaubte ih, nun als Pfarrer einst Bruck zu verlassen, doh der Mensh denkt und Gott lenkt. Unverhofft kam der Auftrag, als Provisor nah Zillingdorf zu gehen; und so verließ ih Bruck am 5. September 1846, Kleinlaut begann ih meine Wirksamkeit an diesem mir bis dort ganz unbekannten Orte, welher nur etwa 200 Shritte von Untereggen dorf entfernt, von da aus während der Vacatur sonst administriert zu werden pflegte. Doh der Eifer im Gottesdienste, die Hohahtung und der Gehorsam gegen den Geistlihen, die Bereitwilligkeit, ihm zu dienen, alles dieses überrashte mih sehr angenehm und würde mir den Abshied ershwert haben, wenn ih das Glück niht gehabt hätte, als Cooperator in Wiener Neustadt angestellt zu werden, weihe Station ih am 22. Jänner 1847 angetreten habe, und zwar als fünfter Cooperator, den der Probst wegen der ver mehrten Seelenzahl erwirkt hatte"^^). Hier war ihm die Aufgabe gestellt, wöhentlihe Vorträge und Unterriht „an einzelnen" im Zivilgefangenenhauszu halten, wie überhaupt daselbst die ganze Seelsorge durhzuführen^®). „Am 1. Februar 1848 binih um die deutshe Predigerstelle im Dom eingekommen", berihtet er weiter, „und war der besten Hoffnung, indem es ge heißen, daß ih primo loco vorgeshlagen, von Sr. Ma jestät bereits bestätigt sei. Kaum ist aber die Revolu tion ausgebrohen, so blieb alles liegen und ih habe nihts früher erfahren, bis mir unmittelbar vor dem Antritt der gegenwärtigen Curatie nebst den Beilagen ein Decret zukam: „Nahdem die deutshe Prediger stelle noh niht besetzt ist, erhalten Sie Ihre Beilagen zurück"^®). Statt dessen kam es eben zur Beförderung zum Kuraten am Semmering. U. Sedlak begann sogleih mit den Vorbereitungen. Erst hieß es, einen geeigneten Mesner suhen. Da sih das Bedürfnis herausstellen konnte, den Kindern der Eisenbahnarbeiter Unterriht in deutsher und böhmisher Sprahe zu erteilen, mähte er dem Unter lehrer seines Heimatortes den Antrag zur Übernahme der Mesnerei mit der Versiherung, daß ihn die hohen Behörden gewiß einst berücksihtigen werden, was auh später geshah. Der sagte auh zu. Am 10. Juni wmrden auf Sedlaks Veranlassung hin vom Material verwalter die nötigen Paramente und Gerätshaften angekauft. Am 3. Juli rief der Fürsterzbishof den Kurator nah dem Sommersitz Shloß Kranihberg und eröff nete ihm, daß die Benediktion der Kapelle auf den 13. Juli 1851 angesetzt sei. Am 5. Juli wurde sein An stellungsdekret ausgestellt und ihm am 7. Juli über das Dekanat Wiener Neustadt zugeleitet. Damah hatte er am 13. Juli, d. i. am 5. Sonntag n. Pf., „anzutreten und die Pflihten seines Amtes genau und eifrig zu erfüllen". Beigegeben war auh die Jurisdiktionsurkunde^) und die Instruktion^); daß er 1. nur den Titel eines exponierten Kuraten führe, da diese Seel sorgestation niht stabil fundiert und er daher niht kanonish investiert sei; daher erstrecke sih 2.seine Jurisdiktion niht auf die auf dem Semmering stabil seßhaften Haus- und Grundbesitzer und deren Fami lien und Dienstleute. Nur in Notfällen und aushilfs weise dürfe er diesen im Einverständnis mit deren Pfarren Dienste leisten. 3. sei er verpflihtet, täglih die hl. Messe in der Kapelle zu lesen, an Sonn- und Feiertagen das Hohwürdigste Gut während der hl. Messe auszusetzen und am Anfang und Ende damit den Segen zu erteilen. Auh solle er abwehselnd deutsh, italienish und böhmish predigen, sih aber sonst nah der Sprahe des größeren Teiles der Zu hörer rihten. Letzte Verfügung gelte auh für den an geordneten Nahmittagsegen. Der wihtigste Zweig sei ner Amtstätigkeit sei aber 4. die eifrige Krankenprovisur; auh habe er die Beerdigungen durhzuführen. Da sih in seiner Gemeinde auh Weibspersonen be fänden, habe er im Falle von Entbindungen Taufen und Vorsegnungen „zu verrihten", desgleihen eifrig für die religiöse Unterweisung der Kinder zu sorgen. 5. habe er die seiner Jurisdiktion unterstehenden nah den bestehenden Gesetzen zu trauen. 6. seien über alle pfarrlihen Funktionen die vorgeshriebenen Matriken 40
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