Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

"Welt gebohren werden: so sollet ihr wiederum Beding nissweise taufen, und sprechen: Wenn du nicht ge taufet bist, so taufe ich dich im Namen des Vaters, und des Sohns, und des heiligen Geistes, weil man nicht bestimmen kann, ob beyde Hände oder Füsslein eines, oder beyer Kinder gewesen sind. Sechstens: Wollen wir auch, dass die kleinsten un zeitigen Geburten, ob sie sdion in dem Häutlein ein geschlossen, wenn sie auch nur einige Tage von der Empfängniss alt, und nicht augenscheinlich verfaulet sind, wie auch alle Monkinder oder Mola, von euch ge tauft werden, unter dieser Bedingniss: Wenn du fähig bist, so taufe ich dich im Namen des Vaters, und des Sohns, und des heiligen Geistes; und nachdem das Häutlein oder das Monkind, (Mola) aufgeschnitten ist: sollet ihr selbes abermal bey dreymaliger Eintauchung in ein natürliches Wasser unter diesen Bedingnissen taufen. Wenn du fähig, und noch nicht getaufet bist, so taufe ich dich im Namen des Vaters, und des Sohns,und des heiligen Geistes. Siebentes: Sollet ihr euch, sofern eine Gefahr des Lebens der Gebährmutter drohete, auf das nachdrück lichste angelegen seyn lassen, dass ihr bey Zeit euch um Hülfe verständiger Männer umsehet, durch derer Beystand dem ewigen Heil der Frucht vorgesehen werde. Achtens: Sollet ihr wissen, dass in allen Fällen, wo das Kind mit einer Ungewissen Materie, Form oder Art ist getauft worden, nach erkannter Ungewissheit der recht gegebenen Taufe selbe Bedingnissweise wieder holet werden müsse: Wenn du nicht getaufet bist, so taufe ich dich im Namen des Vaters, und des Sohns, und des heiligen Geistes. Ueber das befehlen wir allen, die zu derley ver wirrten Umständen kommen und beruffen werden; in sonderheit aber den Hebammen, und Helferinnen, bin den wir ein, und wollen hiemit euer Gewissen auf das schärfeste beladen haben, dass ihr euch auf alle Fälle bereit haltet, und wohl erweget, was ihr in solcher Noth für Maassregeln zu nehmen, und was für eine Vorschrift, die Taufe recht zu ertheilen euch gegeben worden. Ihr sollt also bey einer gefährlichen Gebährenden, sobald ihr beruffen werdet, mit natürlichem Wasser euch im voraus versehen; auf die Worte der Taufe euch wohl erinnern, damit ihr im Falle der Noth nicht irre werdet, sondern mit Ueberlegung, mit Sorgfalt, und Bescheidenheit diesen Unterricht befolget, auch den Seelsorger alsogleich, wenn es die Zeit, das Kind zu taufen zulasset, zu ruffen veranstaltet. Ihr werdet also diese Vorschrift, die wir euch zu eurem genauen und unfehlbaren Verhalten neuerdings mittheilen, öfters lesen, und überlesen; ja selbe euch gut für alle Fälle, bey sonst zu befahren habender schwerester Verantwortung vor dem strengsten ewigen Gericht, dass ihr ein Geschöpf Gottes des ewigen Todes sterben gelassen, bekannt machen; auch ihn mit euch nehmen, und bey euch tragen, damit ihr, wenn ihr un gefähr in der Eile zu Gebährenden beruffen würdet, in demselben bey vorfallendem Zweifel die Belehrung,und nothwendige Wissenschaft änne haben, und euch ein stens der strengsten Verantwortung entladen möget. Aus dem Erzbischöflichen wienerischen Consistorium den 14. Christmonats 1769. Franc Ant. Epis. Vic. Gen.& Off. Joan. Bapt. de Zoller, J.U.D. Rath und Kanzler des wienerischen Erzbischöfli chen Consistoriums. 28. Möns.3osef Franz Supp, Gefongenenhous-Seelsorger (t 1959) (Ein verdientes Gedenken) Dr. Franz Loidl Die Strafgefangenenhaus- oder Sträflingsseelsorge ist sicher eine heikle, schwierige und selbstlose Art der kategorialen Seelsorge, vor allem dann in Not- und Krisenzeiten, wie es die Monate Februar und Juli des „Aufständejahres" 1934 mit sich brachten. Einführung der Todesstrafe und Aufgebot von Standgerichten er forderten fast über Nacht einen ungewohnten Pastoral einsatz, so die seelsorgliche Vorbereitung Verurteilter auf die Hinrichtung durch den Strang im dreieckigen Galgenhof des Wiener Landesgerichtes I (Wien VIII). Möns. Supp war damals geistlicher Rektor (seit. 1. 3. 1914) und daher verantwortlich und „verurteilt" zur Provisur der abgeurteilten Schutzbündler, nicht mehr aber der nationalsozialistischen Juliputschisten, da es seine Nerven nicht mehr ertrugen. Doch mußte er noch das Umsturz- und Okkupationsjahr 1938 in dieser Stel lung erleben, starb jedoch schon, „gewissermaßen als Opfer"im Jahr darauf, 1939, und fand daher keine auch noch so kurze Würdigung. Sie sei nun in etwa nach geholt, nachdem sein Untergebener und Mitarbeiter, Eduard Köck'^), und dessen Helfer, Stephan Matzinger^), bereits biographisch behandelt wurden. Der Verfasser erinnert sich noch gut, als er 1929, zur Assistenz bei der jährlichen Weihnachtsfeier im Grauen Haus eingeteilt, während des Wartens auf Kardinal Piffl mit Möns. Supp ein längeres interessantes Gespräch über diesen harten Seelsorgsdienst führen konnte. Im Jahre 1883 zu Wien geboren und daselbst Gym nasiast, wurde Josef Franz Supp am 23. Juli 1905 mit zwanzig Mitalumnen, darunter Josef Altrichter^), Anton Drha^) und Ottokar Sykora^), nach der Subdiakonats- (9. Juli) und Diakonatsweihe (16. Juli) im Stephansdom zum Priester geweiht. Er wirkte sodann als Kooperator in Fels am Wagram, 1906 in Moosbrunn und Schratten berg, ab 1908 in Mauer bei Wien (heute Wien XXIII). Im August 1911 bewarb")er sich mit4 Kompetenten um die freigewordene Stelle eines Seelsorgers an der k. k. Strafanstalt für Männer in Göllersdorf (die mit Verordnung v. 9. 5. 1902 VOBL. Nr. 20 ausschließlich zur Anhaltung der jugendlichen Sträflinge aus Wien, Innsbruck und Feldkirch bestimmt worden ist), kam mit Franz Kantor, Kooperator an der Pfarre zur hl. Jungfrau von Loretto in Jedlesee (Wien XXI),in die engere Wahl, der 1882 zu Levin in Böhmen geboren und dahin zuständig, seine Jugend in Böhmen verbracht, dann in Rom und Wien Theologie studiert hatte und seit seiner Priesterweihe im Jahre 1906 in Oberlaa (heute Wien X) und eben in Jedlesee in der Seelsorge tätig war und von dem die Begutachtung durch die k.k. Oberstaatsanwaltschaft an das k. k. Justizministe rium aussagte: er sei von unansehnlicher Gestalt, nicht sonderlich gewandt in der Aussprache, sei als äußerst pfliditeifriger Mann empfohlen, mache aber den Ein druck eines schüchternen und verschlossenen Menschen. Von Supp hieß es, auch er sei von unansehnlicher Ge stalt, jedoch sprachgewandt mit Anklängen an den Wiener Dialekt, mache wegen seines offenherzigen hei teren Wesens einen gewinnenden Eindruck und es sei so von ihm zu erwarten, daß er auf die Sträflinge Ein fluß gewinnen und diesen auch in angemessener Weise wirken lassen werde. So wurde er an erster Stelle ge reiht, am 6. September 1911 ernannt und trat schon am 21. d. M.seinen Dienst in Göllersdorf an. Bereits nach drei Jahren, das ist am 24. Juni 1914, wurde er zum II. Seelsorger des LandesgerichtsGefangenenhauses in Wien (VIII, Landesgerichtsstraße Nr. 1) ernannt und trat mit 30. d. M.seinen Dienst da selbst an"). Als jedoch der I. Seelsorger Franz Nigisch — er war in Göllersdorf sein Vorgänger und mit 23. Februar 1911 hieher übersiedelt — im Kriegsjahr 1915 als Pfarrer nach Obritz „auswich'"^), lastete meh rere Jahre hindurch die ganze Verantwortung und Ge fangenenhaus-Seelsorge auf Supps Schultern allein, bis ihm 1921 Eduard Köck als II. Seelsorger zugeteilt wurde"), der auch die Jugendstrafanstalt in Kaiser ebersdorf betreute. Vom Staat mit dem Kriegskreuz III. Klasse für Zivildienste ausgezeichnet, folgte 1925 die kirchliche durch Ernennung zum Päpstlichen Ehrenkämmerer. Und nun zu den aufregenden Februartagen des Jahres 1934^"). Im maschingeschriebenen „Bericht der Gefangenenhaus-Seelsorge im Wiener Straflandesgericht I anläßlich der Februar-Ereignisse 1934" (aus 36

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