Vto Dass ihr schwache und gleichsterbende Kinder, so die Ankunft des Priesters Todesgefahr halber nicht er warten können, so bald sie von Mutter Leib ganz oder zum Theil kommen, wie auch die kleinste unzeitige Ge burten, nach dem von seiner Hochfürstlichen Gnaden unserem Herrn Erzbischofe herausgegebenen gedruck ten Unterrichte mit lauterm Wasser und keiner anderen Feuchtigkeit im Nahmen Gott des Vaters, und des Sohns, und des heiligen Geistes nothtaufen, solche Tauf auch hernach dem Priester anzeigen wollet. VIto Dass ihr verschwiegen seyn, keiner Gebährenden, sie möge verheurathet oder unverheurathet seyn, ihre Geheimnisse jemanden sonderheitlich ausser im nöthigen Fall der behörigen Obrigkeit entdecken, und unter einander in Fried und Einigkeit zu leben euch befleissen wollet. S. 334—342. Von den Hochwürdigen Erzbischöflichen wieneri schen Consistoriums wegen allen Hebammen und Hel ferinnen des wienerischen Kirdiensprengels, wie auch denjenigen, die im Fall der Noth bey einer gefährlichen Geburt sich einfinden dürften, hiemit anzuzeigen: Die Wachsamkeit und Sorge für alles jenes, was immer zur Beförderung des ewigen Heils gereichen kann, muss nothwendig bey jenen vorzüglich verwen det und verdoppelt werden, welche durch ihr eigenes Zuthun und Kräfte das Ihrige zu suchen, annoch ausser Stande sich befinden. In diese gefährliche und betrübte Lage werden fast täglich die neugebohrnen Kinder, und noch mehr jene unzeitige Geburten versetzet, welche schon mit der un sterblichen Seele, dem Bilde Gottes, bezeichnet sind. Das Sacrament der heiligen Taufe allein kann diese Geschöpfe dem ewigen Untergange entreissen, und ihnen die Pforten der Himmel eröffnen, wenn denjeni gen vor andern, zu deren Pflicht und Amt es gehöret, den gebührenden Müttern beyzustehen, die Kenntniss und Wissenschaft mitgetheilet wird: wann und wie die unzeitigen und gefährlichen Geburten zu taufen kommen. Daher sollet ihr wissen, und auch öfters wohl zu Gemüthe führen, daß die Taufe ein Sakrament der Wiedergeburt durch das Wasser im Worte, und zur Seligkeit das nothwendigste Sacrament sey Eph. 2.3. Und mit diesem habt ihr alle unzeitige Geburten, wes sen Zeit sie immer sind, sofern sie nur nicht augen scheinlich verfaulet sind, wie auch im Falle der Noth alle schwachen Kinder, jedoch die ersteren mit dem merklichen Untersdiiede, den ihr in den nachfolgenden Absätzen zu ersehen habt, zu taufen. Diese Taufe aber in allen vorkommenden Fällen redit und gültig zu ertheilen, müsset ihr drey Stücke, so erfordert werden, wohl begreiffen. Erstlich; Dass ihr die Meynung habet, christlich: das ist, nach Maass der Einsetzung Christi, zu taufen. Zweytens: Dass ihr das Kind mit natürlichem Was ser taufet. Drittens: Das ihr zugleich in Begiessung des Was sers sprechet: Ich taufe dich im Namen des Vaters, und des Sohns, und des Heiligen Geistes. Hiebey habt ihr wohl zu bemerken,dass die wesent liche Bedeutung dieser Worte keineswegs dürfe ver ändert werden; denn, da ihr saget: Ich taufe, wird die Person des Taufenden, und die Uebung der Tauf angezeiget; durch das Wort dich, muss die Person des jenigen, der getauft wird, angedeutet werden. Viertens habt ihr mit besonderer Aufmerksamkeit zu beobachten, dass ihr alle drey göttlichen Personen namentlich aussprechet; denn es ist die Tauf ungültig, sofern ihr dieses Wort, ich taufe, oder dieses Wort dich, oder die ausdrückliche Benennung der drey göttlichen Personen ausliesset. Ihr müsset daher unumgänglich diese Worte aus sprechen: Ich taufe dich im Namen des Vaters, und des Sohns, und des heiligen Geistes. Die Ursache dessen ist, weil Christus selbst die Worte zur Taufe verordnet hat. Bey der Verrichtung der Taufe selbst aber habet ihr annebst gut umzusehen. Erstens: Dass ihr die Worte unter währender Be giessung, nicht aber nach der Begiessung, oder vor der Begiessung aussprechet, folglich unter Aussprechung des Wortes: Ich taufe sollet ihr das Wasser über das Kind fliessen lassen, damit, soviel möglich, die Worte mit der Uebung übereinstimmen, und in der That gewürket werde, was der Mund ausspricht. Zweytens: Habt ihr Acht zu haben, dass ihr, oder die Person, die das Kind begießet, auch zugleich die zur Taufe nothwendigen Worte ausspreche, denn wenn eine Person begösse, und die andere Person die Worte ausspräche, wäre die Tauf ungültig. Drittens: Müsset ihr die Begiessung dreymal, in Gestalt und Form eines Kreuzes machen:im Falle der Noth aber auch nur eine einfache Begiessung anwenden. Viertens: Müsset ihr zwar nach allgemeinem Ge brauche das Wasser über das Haupt des Kindes, als den ersten und vornehmsten Theil des menschlichen Leibes giessen; sollte aber das Haupt nicht können be gossen werden; so sollet ihr einen anderen Haupttheil des Menschen, als da sind die Brust, oder die Schul tern, auch ohne Bedingmsse: im Falle aber keiner aus den Haupttheilen zum Vorscheine käme, sondern nur ein Händlein oder Füsslein, so könnet und müsset ihr selbes mit dem Wasser begiessen, und mit der Bedingniss sprechen: Wenn du fähig bist, so taufe ich dich im Namen des Vaters, und des Sohnes, und des heiligen Geistes. Wenn aber nachstehends einer aus den Haupt theilen des menschlichen Leibes hervorkäme: so sollt ihr das Kind zu mehrerer Sicherheit alsogleich wieder taufen; jedoch mit beygesetzter Bedingniss: Wenn du nicht getaufet bist, so taufe ich dich im Namen des Vaters, und des Sohns, und des heiligen Geistes. Aus diesem erseht ihr, in was Umständen, im Fall der Noth, mit beygesetzter Bedingniss ihr zu taufen habet. Jetzt seyd ihr noch zu imterrichten in verschie denen anderen Zufällen. Erstens: Dass ihr, wenn ihr kein natürliches Wasser bey Händen habet, sondern nur ein solches Wasser, von welchem man billig zweifeln kann,ob es die Wesen heit eines natürlichen Wassers habe; in diesem Falle nicht änderst, als Bedingnissweise ein solches Wasser zur Taufe anwendet, und sprechet; Wenn dieses zur Taufe taugliches Wasser ist, so taufe ich dich im Namen des Vaters, und des Sohns, und des heiligen Geistes. Sobald aber in dieser Noth ein natürliches Wasser beygebracht würde: müsset ihr die Taufe wiederholen, mit beygefügten Bedingnisworten: Wenn Du nicht getaufet bis, so taufe ich dich im Namen des Vaters, und des Sohns, und des heiligen Geistes. Zweytens: Habt ihr allzeit nur Bedingnissweise zu taufen, wenn ihr zweifelt, ob das Kind, oder die unzei tige Geburt annoch lebe, und zu sprechen: Wenn du fähig bist, so taufe ich dich im Namen des Vaters, und des Sohns, und des heiligen Geistes. Drittens: Wenn nur ein minderer Theil des Kindes, als da sind, ein Füsslein, ein Händlein, oder sogar nur ein Fingerlein könnte begossen werden, müsset ihr mit Bedingniss taufen, und sprechen: Wenn du fähig bist, so taufe ich dich im Namen des Vaters, und des Sohns, und des heiligen Geistes. Viertens: Im Falle ein Leib mit zweyen Köpfen gebohren würde: müsset ihr die Missgeburt in einem Kopfe ohne Bedingniss,im anderen Kopfe aber mit Be dingniss taufen, und sprechen: Wenn du nicht getaufet bist, so taufe ich dich im Namen des Vaters, und des Sohns, und des heiligen Geistes. Fünftens: Sollet ihr aber vermerken, dass wenn Zwillinge im Mutter Leibe wären, und zwey Händ oder Füsslein in Vorschein kämen, also, daß ihr nicht wüsstet, ob diese Glieder von einem oder zweyen Kindern wären: so sollet ihr erstens ein Glied mit dem Wasser begiessen, und wiederum die Taufworte aussprechen, aber beydesmal mit beygesetzten Bedingnissen, und zwar bey der ersten Begiessung die Bedingniss: Wenn du fähig bist, so taufe ich dich dm Namen des Vaters, und des Sohns, und des heiligen Geistes. Bey der ande ren aber die Bedingniss: Wenn du fähig, und nicht ge taufet bist, so taufe ich dich im Namen des Vaters, und des Sohns, und des heiligen Geistes. Sollten aber die Zwillinge die Hände oder das Füss lein wiederum zurück ziehen, und nach der Zeit zur 35
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