jedoch wird ihnen für all und jede außer der VotivMeeß und welche für Herrn Hofrath von Schwandner et familia und für Herrn Ertzbischoff von Valentian seelig^^) zu lesen seynd, das gewöhnliche Stipendium, insoweith sie nicht schon mit einen besonderen beneficio versehen seynd, von der Sacristey abgereichet werden. Übrigens stehet sowohl dem kayserlichen königlichen Herrn Superintendenten, der löblichen Bruderschafft und denen Nationen an deren höheren Fest Tag wie auch zu vornerwähnten Geistlichen Exercitien einen besonderen Ponificanten und Prediger einzuladen bevor. 14. Entlichen haben die Hochwürdigen Herrn Beneficiati all-übriggewöhnliche, und allhie vielleicht übergangene wie auch alle Andachten, wo es in ander immer erdencklichen Arth die Kirhen und Bruderschaffts Gottesdienst erfordert, zu versehen. Randvermerke Unmaßvorschreibliche Ansprechungen des ertzbischöfflichen Wiener Consistorii über nebenstehende Verhaltungspuncta und des Herrn Decani von Stock darüber gemachte Erinnerungen in separato beyliegen. Ad Imum wird dafür gehalten, daß keine abänderung der Testamentarischen Disposition des Herrn fundatoris gemacht werden solle. Nachdem nun der Herr Testator ratione dießer seiner Stiftung die corporalia in temporalibus der Bruderschaft der Allerheiligsten Dreyfaltigkeit bey St. Peter allhier lediglich überlas sen, so muß es auch hiebey ohne Eines anderen Ein mischung sein Verbleiben haben. ad 3ium ist den consistorio nicht bekannt, ob der von Stock der Wohnung halber dispensiert seye? Die über gegenwärtige Stiftung ergangene Hofresolution redet von einer dergleichen Dispensation nicht. Mithin muß allenfalls diese Dispensation dociert werden. Es hat aber nach inhalt des testaments der Herr Decanus seinen Beytrag mit deren Beneficiaten zum Zins zu machen, sothaner Beytrag kunte in Außlassung der Wohnung des Herrn Decani den Beneflciatoren zur Last der Übertragung auß ihre Einkünften billlch nicht beygeleget werden. ad 4tum soll es beim Testament des Herrn fundatoris verbleiben, daß die Beneficiaten allzeit in schwartzen Kleydern und Mänteln gehen sollen. ad 5tum ist gnädigst bekanntermassen dießes Wappel oder Bildnuß bereits vorgewießen und appro biert worden. ad 7mum hat obgedachte Hofresolution dießfalls die Einrichtung gemacht, bey welcher es sein Bewenden haben muß. ad 9nam scheinet daß hiedurch contra dispositionem fundatoris ein neues onus 3 Beneficiatori aufge bürdet werden wolle; es wäre dann daß die P. P. Franciscaner welche wegen des gelassenen Gehalts verbunden seyndt in der St. Peters Kirchen gewieße Heeßen zu leßen, dieße Votivmeeß pro avertenda feßte übernehmeten, die Beneficiaten aber zwar die Votiv meeß um 10 uhr lesen, jedoch die Freyheit selbe ad aliam intentionem zu appliciern haben sollen. ad 12mum kunte die Andacht durch die 6 Bene ficiatori nicht verrichtet werden, folgsam ist die Ein richtung nach der Meinung des Herrn Decani zu ma chen. Am Corporis Christi Tag ist die Feyertag Predigt in der früh auszulassen, weilen an dießen Tag wegen des großen Umbgangs in keiner Kirchen eine Predigt gehalten wird, die übrigen Andachten seynd gestiftet und müssen alß der Stiftung gemäß gehalten werden außer den hieran gesezten 3 Predigten in octave so bey der Stiftung nicht befindlich seynd, im Fall nur solche 3Predigen bißhero in octava festi Corporis Christi nicht gehalten worden, so wären selbe auch in Hinkunft auszulaßen. Seynd 3 Beneficiaten nöthig, die procession auf den Sonntagsberg-''') zu führen, angesehen worden. In Spiritualibus gebührt privative.alle Jurisdiction, Direction und Disposition Ihro hochfürstlicher Gnaden, consequenter ist wegen der Predigen ohne Vorwissen und Consens Ihre Hochfürstlichen Gnaden nichts fürzu kehren, viel weniger Etwas abzuändern. ad 14tum wird der von dem Herrn von Stock ge machte beysatz „allerdings" approbiert, einfolglich ist solcher beyzurucken. Anmerkungen Es ist mir eine angenehm zu erfüllende Pflicht, meiner Freundin, Frau Oberarchivrat Dr. Anna Hewdig B e n n a aus dem Wiener Haus-,Hof- und Staatsarchiv, für die Korrespondenz mit dem Staatsarchiv Budapest sowie für die Hinweise auf die Reichshofratstestamente im Zusammenhang mit der Erforschung von Simon Ambros von Stock besonders herzlich zu danken. Entgegen der in den handschriftlichen und edier ten Quellen zur Wiener St, Peterskirche üblichen Schreibung von Schwandtner halten wir uns an die in der familiengeschichtlichen Arbeit von Gustav Frh von S u11 n e r, Die Schwandner. Ein Beitrag zur Geschichte Wiens im XVIII, und XIX. Jahrhundert (189G-) 12 gebräuchliche Form. -) Kurzer Bericht von der hochlöblichen Erzbruderschaft unter dem Schütze und Titel der hochheiligsten göttlichen Dreyeinigkeit in der kaiserl. königl. Patronatskirche zum heil. Apostel Peter in Wien, errichtet im Jahre nach Christi Geburt 1676 (Wien 1777) 7. •') Ernst T o m e k. Das kirchliche Leben und die christliche Charitas (Geschichte der Stadt Wien heraus gegeben vom Alterthumsvereine zu Wien V, 1914) 308 Anm. 4. "') Dreyfache Ehren-Cron / Das ist: Dreyerley Ab theilung dieses kleinen Hand-Büchleins / In dessen ersten Theil: Von der Hochlöbl. Ertz-Bruderschafft der Allerheiligsten Dreyfaltigkeit / Dero Regeln / Statuten und Ablaß gehandlet wird. (Wien 1679) 5—6: „Zu mercken und zu wissen ist / daß diese Hochlöbliche Ertz-Bruderschafft änderst nichts sey / als eine Ver sammlung vieler Menschen / die sich auf eine sonder bahre Weiß -verpflichten denen Englischen Geistern in dem Himmel hierinn nach zu arten / und stäts / theils in dem Hertzen / theils in dem Mund die allerheiligste Dreyfaltigkeit zu verehren / zu loben und zu preysen / also / daß sie mit denen Engeln gleichsamb einen Chor machen / und das dreyfache Sanetus, Sanctus, Sanctus, welches die Engel droben im Himmel stäts singen / sie auff Erden widerholen / und die Unehr / welche dem Göttlichen Nahmen durch so vielfältige Gotteslästerun gen wird angethan / durch ihr stätes Lob und Ver ehrung widerumb ersetzen wollen." °) Albert W i e s i n g e r, Geschichte der Peters kirche in Wien (1876) 106. ") Marian Fidler, Austria Sacra, österreichische Hierarchie und Monasteriologie IX (Wien 1788) 121; Kurzer Bericht von der hochlöbl. Erzbruderschaft 11—12 nennt nach Erlöschen der Pest 43.792 Mitglieder der Bruderschaft, T o m e k 308 erwähnt, daß zwischen 1676 und 1709 die Zahl der Bruderschaftsmitglieder auf 72.000 anstieg. Über die Pest von 1679: Tomek 270f. ^) Fidler IX, 121. ®) Bruno Grimschitz,Johann Lukas von Hilde brand (1959) 47f und Abb. 23, 24. Die von Wiesin ger 106, von Alfred Schnerich, die Kollegial- und Stadtpfarrkirche St. Peter (1908) und von Johann Paulicsek,Das Beneficiaten-Collegium bei St. Peter in Wien (1885) 4 behauptete Ansicht, daß Johann Bernhard Fischer von E r 1 a c h den Plan der Peters28
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