Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

zu siegreicher Erhaltung des durchlauchtigst-Ertzherzoglichen Hauß von Österreich ohnaussetzlich zu betten schuldig seyn. 11. Alle Sonn- und Feyertäg haben selbe das Hoch amt und Vor- und Nachmittag die Predigten, die 2 Segenmeessen, dann an Sonntag nachmittag bey der Säule die Litaney zu halten und die gewöhnliche Ge bete zu betten. Besondere Andachten Den letzten Sonntag in jeden Monath haben selbe bey der procession in corpore zu erscheinen. In jede Quartemberwochen ist am Mittwoch das Amt der Ertzbruderschaft zu halten. Außer denen alltäglich gewöhnlichen Litaneyen ist auch an folgenden Tägen eine Vesper zu halten. An Vorabend und Neuen Jahrestag. An Vorabend und Heiligen Drey König Tag. An Vorabend und in festo Immaculata conceptionis in corpore beyzuwohnen. An Ostersonntag in corpore beyzuwohnen. An Vorabend und Christi Himmelfartstag. An Vorabend und Sonntag nach Christi Himmel fartstag als in festo dedicationem Ecclesiae in corpore beyzuwohnen. An Vorabend und Pfingstsonntag. An Vorabend und Heilig Dreyfaltigkeitstag. In corpore beyzuwohnen. An Vorabend und Fronleichnamstag. An letzten Sonntag in october in corpore beyzu wohnen. An Vorabend und Weynachtstag in corpore beyzu wohnen. An Vorabend und Petri Pauli Tag in corpore bey zuwohnen. An Vorabend und festo S. Michaelis. Alß secondario patrono confraternitatis in corpore beyzuwohnen. 12. Februaris:In diesem Monath ist das 40 stündige Gebett gewöhnlichermassen zu halten, wo alle Stund ein Herr Beneflciat das Hochwürdige Gut wechselweiß zu verehren hat. Martii: die Fasten hindurch seyndt wöchentlich 2 Predigen und Manntag und Pflngstag zu halten. Am Sonntag Stabat Mater, am Mittwoch und Frey tag miserere zu halten, welchen 2 Herrn Beneflciaten beyzuwohnen haben. Am 23. Jahrtag für die Frau von Schwandner zu halten und in corpore beyzuwohnen. April: Am Palmsonntag haben selbe die Palmweyhung und Procession in corpore beyzuwohnen, und ist das Amt choraliter zu singen. Erchtag und Mittwoch Choralamt. Gründonnerstag Hochamt zu halten und selben in corpore beyzuwohnen. Charfreytag denen Kirchenceremonien in corpore beyzuwohnen. Am Samstag die Kerzenweyhe zu verrichten, und die Prophetien zu lesen und das Hoch Amt zu halten. Der Auferstehung in corpore beyzuwohnen. Am Ostertag dem Amt in corpore beyzuwohnen. May: Samstag nach Christi Himmelfahrth als an Vorabend die Kirchweyh Vesper zu halten und in cor pore beyzuwohnen. Sonntag nach Christi Himmelfahrth an den Kirch weyh Tag nebst den gewöhnlichen das zweyte Hoch Amt um IOV2 uhr zu halten, und in corpore beyzu wohnen. Juny: Am Pfingst-Sonntag dem Amt in corpore beyzu wohnen. Am Heiligen Dreyfaltigkeit Sonntag 2 Ämter, 2 Processionen zur Säulen, 1 Vesper zu halten und all zeit in corpore beyzuwohnen. Die drey folgenden Täg ist die Palmische Andacht zu halten, so bestehet täglichen in einer Predigt, Amt und Litaney. Am Corporis Christifest nebst der gewöhnlich Feyertäg Predigt um 5 uhr eine exhortation, das complet choraliter, die Litaney und procession zu halten und den complet, Litaney und Procession in corpore beyzuwohnen, wie auch diese Wochen hindurch 3 Pre digten nachmittag zu halten. Samstag nach der Corporis Christi Octave haben sämmtliche Herren Beneflciaten, die nach den Sonn tagberg gehen, die Procession biß zu denen PP Carmelitern®^) zu begleiten, der Andacht alda beyzuwohnen und in 3 Ordnung widerum in die St. Peters-Kirchen zurückzukehren. Zwey derselben aber die Procession auf den Sonntagberg zu führen und bey selber die ge wöhnlichen Predigen Exhortatlonen und Seegen-Meeß zu versehen. Am 2. Sonntag darauf haben drey derenselben die Procession nach Lainz zu begleithen, und den gewöhn lichen Gottesdienst zu besorgen. Am 28. Vesper zu halten und in corpore beyzu wohnen. Am 29. als am Fest der Heiligen Aposteln Petri et Pauli zwey Ämter zu halten und in corpore beyzu wohnen. July: Den 22 July den Jahrtag des anno 1724 ver storbenen Herrn Ertzbischoffes Anton Folch de Cardona®®) hat jeder Herr Beneflciat eine Heilige Meeß pro defuncto aufzuopfern: welche aber an diesem Tag die Votiv-Meeß pro familia des Herrn Erblassers lesen, oder sonst erheblich verhindert wären, haben den Tag zu vor diese Aufopferung zu verrichten. Öctober: das 40 stündige Gebett, wie in Februario zu halten. Den lezten Sonntag in Monath der Vesper, Procession, litaney und Rosenkranz in corpore beyzu wohnen. November: den 2. das Seelen-Amt für die verstor bene Brüder und Schwester zu halten, und in corpore beyzuwohnen. December: das rorate an Wercktag um 7 uhr, und an Sonn- und Feyertäg um 8 uhr zu halten, welchen zwey der Herrn Beneflciaten beyzuwohnen haben. Den Jahrtag für Herrn Hofrath von Schwandner zu halten, und in corpore beyzuwohnen. Den heiligen Christ Abend die Metten choraliter wie auch das Amt zu halten, und in corpore beyzu wohnen. Auch haben selbe in diesen Monath die geistliche Exercitien durch 8 Täg zu halten. Die Ämter, Messen, Vespern und Litaneyen seynd Wechselweiß zu halten: wofern aber einer Krankheit halber oder sonst aus gar erheblichen Ursachen be hindert wäre, haben ihn die andern Herrn Beneflciaten zu supplieren, dahingegen wird einer für beständig die Sonntag Predigen Vormittag, der änderte selbe nach mittag, der dritte die Feyertäg Predigen vormittag und der vierte die Feyertäg Predigen nachmittag nebst denen Fastenpredigen zu besorgen haben, welche auch ohne Vorwissen und Einwilligung einer löblichen Bru derschaft nicht abgeändert werden solle. 13. Nebst deme haben selbe auch all übrigen Tägen die Heilige Meeß in der St. Peters Kirchen zu lesen, 27

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