Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Gesetzgebung in Theorie und Praxis belastet hatte, hinweggeräumt werden. Vor allem galt es die Zugeständisse zurückzudrängen, die an die „zur unabweislichen Geltung gekommenen Bedürfnissen der bürger lichen Gesellschaft und Familie" gemacht worden waren; andererseits sollte auch auf verbriefte Rechte und Eigentümlichkeiten Rücksicht genommen werden®®). Kutsdikers „Eherecht'" suchte die große Schwierig keit in vorbildlicher Weise zu lösen, „einerseits der Kirche zu geben, was ihr zusteht, und zugleich dem bürgerlichen Gesetz nicht zu verweigern, was ihm bil ligerweise nicht abgesprochen werden kann". Die Zivil ehe und die der bürgerlichen Wirkung entbehrenden maritalen Verbindungen waren, mit den seltensten Ausnahmen beiseitegetan. Zahllose Kollisionen zwi schen der Kirchen- und Staatsgewalt wurden im Keime erstickt. Ohne dem religiösen Gewissen nahezutreten, war es den Trägern der katholischen Kirchengewalt ermöglicht, den Anordnungen der Staatsgewalt in glei cher Weise zu willen zu sein. Die ersehnte „concordia sacerdotii er imperii" schien so, zumindest theoretisch, hergestellt zu sein. Praktisch suchte sie Kutschker an Hand von Beispielen und ausführlichen Erklärungen herbeizuführen. Kutschkers „Eherecht" überschritt bei weitem die Grenzen der gewöhnlichen kompendiösen Bearbeitung des Eherechtes, da er allen, die in der Übung der seel sorglichen und kirchengeschichtlichen Praxis Auskunft suchten, ein möglichst vollständiges „Promptuarium" bieten wollte. Ein am Schluß des Werkes angefügtes Nachschlagregister erleichterte außerdem die Benützung desselben bedeutend. War die Arbeit auch vielfach nur kompiliert, so war sie aber doch zufolge des reichhaltigen Materials, das in 457 ausführlichen Paragraphen zusammengetra gen war, besonders für die Praxis wertvoll®'). Es ist darum auch erklärlich, daß Kutschker mit der Voll endung dieses Werkes seinen Ruf als Gelehrter und Kanonist begründete®®). B. Aufsätze Als Kutschker 1862 Weihbischof und Generalvikar der Erzdiözese Wien geworden war, hielt er es für nötig, die unzulänglichen, nur gelegentlich erscheinen den „Konsistorialkurrenden" in ein monatlich erschei nendes Organ, das „Wiener Diözesanblatt", umzuwan deln. In diesem erschienen ab 1863 viele seiner gediegenen kanonistischen, juristischen, liturgischen und lokalhistorischen Aufsätze, die z. T. noch in der Olmützer Zeit entstanden waren. Auch kirchliche und kirchenpolitische Aktenstücke, Anweisungen, Verord nungen, Nachrichten sowie die wertvollen Hirtenbriefe Kardinal Rauschers waren jeweils in den Blättern enthalten und wurden so dem Diözesanklerus zugäng lich gemacht. Wir zählen im folgenden nun die von Kutschker verfaßten Abhandlungen und Studien auf; a) Juristisch-kanonistische Abhandlungen 1. Das Gesetz über die Gebühren von Rechtsgeschäf ten, Urkunden,Schriften und Amtshandlungen vom 13. Dezember 1862 (RGBL 89). Enthaltend einige Änderungen der Gebührensätze vom 9. Feb. und 2. Aug.1850(WDB 1863, 2). Ministerialverordnung vom 19. Juli 1856(RGBL146), betreffend die Stellung der katholischen Religions lehrer am Gymnasium(WDB 1863, 6). Über die Kongrua der Seelsorger(WDB 1863,8). Die Verpflichtung der mit dem pfarrlichen Amt betrauten Priester, das Opfer der hl. Messe für das Pfarrvolk darzubringen(WDB 1863, 7—10). Kirchenrechnungsextrakte zum Amtsgebrauch der k. k. Kontrollsbehörden(WDB 1863, 9). Andeutungen über den Vorgang der Pfarrer und feb. Untersuchungskommissäre bei ihrer Mitwir2. 5. kung zu den ehegerichtlichen Amtshandlungen (WDB 1863, 20ff, 23ff,26f, 30 f, 33). 7. Die kanonische Visitation(WDB 1964,7ff, 10 ff). 8. Der Selig- und Heiligsprechungsprozeß des Diener Gottes Klemens Maria Hofbauer (WDB 1864, 25f; 1865,7f). 9. Selig- und Heiligsprechungsprozeß von Heiligen, welche Deutschland angehören(WDB 1864,32ff). 10. Vorschriften über die Zulassung zur Einklei dung und Profeßablegung in geistlichen Orden (WDB 1865, 14ff, 17 ff, 20ff, 23 f). 11. Eheschließung der Ausländer in österr. Staaten (WDB 1865, 15). 12. Erinnerung an die Beobachtung der Vorschriften bezüglich der Stempelgebühren der Urkunden, Schriften und Eingaben(WDB 1865,18 f). 13. Vorschriften für die Führung der Pfarrmatriken (WDB 1866, 3ff, 5ff, 12 ff, 15ff, 18ff, 21 ff, 24ff, 27 ff,30 ff. 33ff, 36; 1867,1 ff,4f). 14. Das Erfordernis der Heiratslizenz für Personen, welche im Militärverband stehen (WDB 1866, 30ff, 33). 15. Vorschriften über die Führung des Trauungs buches(WDB 1867, 8ff, 11 ff, Uff, 17ff, 24ff, 30 ff, 33ff, 36; 1868, 1 ff, 7ff, 10, 13f, 16). 16. Anzeigen über Todesfälle von Militär- und Zivil personen, welche Genüsse aus öffentlichen Pfrün den haben, und sonstige pfarrliche Amtshandlun gen bezüglich solcher Personen(WDB 1867, 14). 17. Das Verfahren bei Eidesabiegungen vor den welt lichen Gerichten,(WDB 1868, 14). 18. Das Gesetz vom 25. Mai 1868 und die Anweisung für die geistlichen Gerichte des Kaisertums Öster reich in Betreff der Ehesachen (WDB 1868, 16 ff, 19 ff, 21 ff, 24ff, 27 ff, 30 ff, 33ff, 36; 1869, 1, 4 ff, 7,9ff, 12). 19. Änderungen des Geschäftsganges in Sachen der Be richtigung der Geburtsbücher aus Anlaß der durch die nachfolgende Verehelichung der Eltern ein getretenen Legitimation unehelicher Kinder (WDB 1868,28). 20. Bestimmung des Gesetzes vom 5. Dezember 1868, womit für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder die Art und Weise der Erfüllung der Wehrpflicht geregelt wird(WDB 1868,35). 21. Miscellen aus der kirchlichen und bürgerlichen Ge setzgebung(WDB 1869, 21,23ff,26ff; 1870,7 f). 22. Neuere gesetzliche Vorschriften über die Eheschlie ßung der zur militärgeistlichen Jurisdiktion zustän digen Personen, dann über die Matrikulierung der Geburten und Taufen, Trauungen und Leichen bestattungen solcher Personen(WDB 1870, 25). 23. Der Weihetitel und die Versorgung der Defizientenpriester(WDB 1870, 29,31 ff, 34 f; 1871,4f. 8 ff). 24. Verfassung neuer Stiftungs-Fassionen (WDB 1870, 33). 25. Die Aufnahme der Konvertiten in die Gemeinschaft der katholischen Kirche(WDB 1871,7ff, 10,14). 26. In Sachen der gemischten Ehe(WDB 1871, 14). 27. Die Wetterläutgebühren(WDB 1871,23). 28. Die Eheschließung österr. Staatsbürger in der Schweiz(WDB 1872,6 f). 29. In Sachen der Wehrpflicht der Kandidaten des geistlichen Standes(WDB 1873, 19). 30. Die Konstituierung der Deteriorationen an den Ge bäuden und Waldungen der kirchlichen Pfründe bei dem Eintritt eines Wechsels in der Person der kirchlichen Pfründe(WDB 1873,24). 31. Zur Durchführung des Gesetzes vom 7. Mai 1784 (RGBL 51) über die Religionsfondssteuer (WDB 1875,9f). (Fortsetzung folgt) Herausgeber, Verleger und Eigentümer: Erzb. Ordinariat, Wien I, Rotenturmstraße 2. — Verantwortlicher Schriftwalter: Archivdirektor Univ.-Prof. Dr. Franz Loidl, Wien I, Rotenturmstraße 2. — Druck und Versendung: Mechitharisten-Buchdrucikerei, Wien VII, Mechitaristengasse 4. 24

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