Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Kollegium die Errichtung einer außerordentlichen Pro fessur für eine der drei Teilwissensdiaften der Pastoral theologie (Homiletik, Liturgik, Hodegetik).". — Wird mit adit Stimmen angenommen,eine Stimmenthaltung. IV. „Das Professoren-Kollegium wolle bei der zu ständigen Behörde den motivierten Antrag stellen, daß an der Wiener theologischen Fakultät ein durch vier Semester fortgesetzter Kursus der Dogmatik eingeführt werde, welchen die Theologie-Studierenden in der Regel im zweiten und dritten Jahrgange des vierjähri gen Theologiestudiums zu frequentieren haben. Die tatsächliche Einführung dieses zweijährigen Kursus der Dogmatik sei aber erst für jenen Zeitpunkt zu beantra gen, in welchem die Doppelbesetzung der Dogmatik erfolgen wird; für jenen Zeitpunkt werden dann auch entsprechende Änderungen in der Vorlese- und Stu dienordnung zu beantragen sein." — Wird einstimmig angenommen. V. „Das Professoren-Kollegium wolle gemäß dem Beschlüsse des hochw. Episkopates für die Wiener theologische Fakultät die Einführung von Fachprüfun gen bei der zuständigen Behörde (in der Weise) be antragen, daß diese Fachprüfungen sich je über den ganzen theologischen Lehrgegenstand erstrecken und je nach Abschluß der Vorlesungen über einen Lehr gegenstand (also regelmäßig am Schlüsse jenes Seme sters, in welchem der Vortrag über den Lehrgegenstand abgeschlossen wird) abgelegt werden sollen; diese Fach prüfungen sollen für den Nachweis der wissenschaft lichen Befähigung des Theologiestudierenden maß gebend sein." — Wird einstimmig angenommen. VI. „An Stelle der bisher üblichen Prüfungsnoten sind die Kalküle .eminenter', ,bene', .sufficienter' und ,insufficienter' bei diesen Prüfungen anzuwenden." — Wird einstimmig angenommen. VII. „Das Professoren-Kollegium wolle an das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht für die Wiener theologische Fakultät das Ansuchen richten um die successive Errichtung und Dotierung von Repe tenten-Stellen für die bedeutenden Hauptfächer des theologischen Studiums,in der Weise, daß der theologi schen Fakultät ein entsprechender Einfluß auf die Be stellung und Entlassung der Repetenten eingeräumt werde; daß deren wesentliche Aufgabe die unter Kon trolle der Fakultät regelmäßig mit den Theologie studierenden vorzunehmende Veranstaltung von Repetitionen, außerdem die Ablegung der theologischen Rigorosen zur Erwerbung des Doktorgrades und die Pflege theologisch-wissenschaftlicher Arbeit sei und daß die einzelnen Repetenten nur für die beschränkte Zeitfrist von längstens je sechs Jahren in ihrer Stellung belassen werden." — Wird einstimmig angenommen. VIII. „Das Professoren-Kollegium wolle für die Wiener theologische Fakultät die alljährliche Ausschrei bung je einer Preisaufgabe abwechselnd aus den Gebie ten der theologischen Hauptfächer in Aussicht nehmen und an das k. k. Ministerium das Ersuchen um Zuwen dung eines alljährlichen Preises in der Höhe von min destens 250 bis 300 Kronen richten." — Wird ein stimmig angenommen. IX. „Das Professoren-Kollegium wolle seine wärmste Begrüßung aussprechen gegenüber dem Be schlüsse des hochw. österreichischen Episkopates, wonach derselbe zur Vertiefung in den theologischen Wissenschaften und zur Vorbereitung für die theolo gischen Rigorosen es für notwendig hält, daß für die begabteren und strebsamen jungen Priester Freiplätze in den bischöflichen Priesterseminarien der Universitäts- bzw. Fakultätsstädte von der hohen Regierung errichtet und dotiert werden, damit dieselben, sei es sogleich nach Absolvierung des vierten Jahrganges oder sei es nach ein- oder zweijähriger Seelsorge, Spezialstudien in der Dauer von ein bis drei Jahren betreiben, Vorträge aus den theologischen Hilfswissenschaften und den außerordentlichen Lehrfächern besuchen, die wissenschaftlichen Seminare frequentieren und unter der Leitung der Fachprofessoren für die literarische Tätigkeit sich ausbilden können." — Wird einstimmig angenommen. X. „Das Professoren-Kollegium wolle die gleiche wärmste Begrüßung gegenüber jenem Beschlüsse des österreichischen Episkopates aussprechen, womit der selbe in Aussicht nimmt,,die Unterrichtsverwaltung zu ersuchen, daß sie die wissenschaftliche Fortbildung des Klerus auch dadurch begünstigen möge, daß sie den jenigen, welche sich für das akademische Lehramt vor bereiten, Studien- und Reisestipendien gewährt, damit dieselben auch ausländische Universitäten besuchen und an berühmten Bildungsstätten länger verweilen kön nen'."— Wird einstimmig angenommen. Wien,25.Juni 1902. Prof.Dr.Reinhold als Schriftführer. Pölzler Dec. Dr.F.L. 18. Barocke Fußwaschung — Stiftung für eine Landpfarre Entnommen der Stiftungsurkunde des Pfarrers Franz Anton von Lagenburg zu Gräfenstein von Kreu zen (Pfarrarchiv, Bad Kreuzen), Passau, 23. Februar 1733*), zum Vergleich und zur Ergänzung zu dem Artikel: Die österliche Fußwaschung am Kaiserhofe zu Wien, öffentlicher Brauch zwischen Hofzeremoniell und Armenfürsorge von Klaus Beitl, Wien, in: Volkskunde — Fakten und Analysen, Festgabe für Leopold Schmidt zum 60. Geburtstag, Wien 1972, S. 275—286. „Quarto: Will ich jedem wohlehrwürdtigen Herrn Pfarrer zu Creüzing durch die Lieb des leidenten Herrn Jesu Christi diemietig gebetten haben, vierzehn Täg vor dem Hl. Antlas phingstag zwölff armme Männer zu erwöhlen, die zwölf Apostl vorstehlente, ihnen vor tragen, wan sie wollen ein Allmosen geniessen, sollen sie sich bereith machen an gedachten Hl. Antlas Pfingsttag alda zu beichten und zu communicirn, auch alle An dacht des Tags hindurch vor den Stüffter und seiner Familia solche aufzuopfern, wie dan auch nach gehaltnen Ambt zu der ofentlichen Fuesswaschung in der Kirchen sich zu praeparirn haben,zu welchen exempla rischen Actum verschaffe ich: blaue leinwathene Röcke Exemplar 12 — rothe Bindten 12 — ein zünnernes Lavor sambt der güesskandl — ein Schurtztuech und Handtuech — zwey Bänckh und auf der andern Seithen zwo — einen schwarzen Kasten, worinen alles dises benante aigns in der Kirchn zu verwahren ist, darzu der wohlehr würdige Herr Pfarrer den Schlüssel haben soll. — Nach vollendten disen Actum soll ihnen ein Mittagmahl, wan es dem wohlerwürdigen Herrn Pfarrer in dem Pfarrhof beliebig, oder nach Anschaffung desselben an einem andern Orth gegeben werden. — Darzu lasse ich den runden Tisch in der Taflstuben, ein Tischtuech, Tischsalveter Exemplare 12, hilzerne Deller 12 baar, erdene grosse Schüssin oder vier und zwainzig klaine Messer und Gabi 12 baar, Löffel 12, Seidlkriegl 12 und ein zünnenes Salzvässl. — Daß Essen vor benante zwölf Männer soll sein ein vor dergleichen Leüth anständige guete Suppen, sauers Krauth, darauf zwölf gebrathne Höring, ein guethe Mellspeis, Stokhfisdi und Prein, jedem drey gerbn Krapfn und zwey rothe Ayr. Jedoch soll von jeder Speis sovil aufgesezt werden, damit dem wohlehrwürdtigen Herrn Pfarrer kein Schaden, denen armen Leithen aber kein Abgang beschihet. — In gleichen soll jedem ein Laibl Brod pro zwey Kreüzer, wie dan auch jedem ein Seidl Wein und jedem neun Kreüzer Allmosen gereicht werden, vor welches Essen, Trunckh,Brod und Allmosen soll dem wohlehrwürdigen Herrn Pfarrer bezahlt werden siben Guldn sechs und *) Gestiftet zu Gunsten der Jugend, der Armen,der Pfarrkirche von Kreuzen und zu seinem eigenen und seiner Freundschaft Seelenheil dem Augustinerchorherrn-Stift Waldhausen, Oö., mit einem Kapital von 3000 Gulden zu 4Prozent Interesse. 20

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