Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

2. 1633, XI 13. (Muthmannsdorf) Dechant Edinger be richtet, daß Pfr. Jakob Grebtmayer von Lanzenkirchen wegen seines ärgerlichen Lebenswandels vom Neustädter Bischof, der Patronatsherr ist, ohne Vorwissen des Dechants seines Amtes enthoben worden ist. Der Pfarrer wurde vermutlich — so wie die anderen — niemals ordnungsgemäß installiert und konfirmiert. 3. 1634, II 20. M. Dechant Edinger ersucht um Verbot von Eheschließungen, wenn der Tod des Ehe gatten in der Gefangenschaft nicht erwiesen ist. 4. 1635, IX 28. Graz. Bischof Josef Marx berichtet dem Ordinarius, daß er dem kaiserlichen Kommissarius das Betreten der Klausur im Kirchberger Nonnenkloster verboten habe. 5. 1636, I 8. M. Bericht. Pfr. Madtier wurde gemahnt, seine Konkubine abzuschaffen. — Der Reichersberger Propst hat seine Lehens pfarren visitiert. 6. 1636, I 20. Salzburg. Lizenz ab haeresi zu absol vieren cum potestate subdelegandi für Dechant Daniel Edinger. 7. 1636, I 21. Graz. Es wird festgestellt, daß der Reichersberger Propst das Recht habe, seine Pfarren zu visitieren. 8. 1636, II 29. Watzelsdorf. Klage von Wolff Mathias Königsperger gegen den Pfarrer von Mönich kirchen. 9. 1636, III 27. Seggau ob Leibnitz. Bericht, daß Dechant Edinger dem Pfarrer von Edlitz anstatt dem Propst zu Reichersberg unter Androhung der geistlichen Zensuren alle „Unbefugnisse" eingestellt habe. Da aber der Propst über eine Reihe von Pfarren die welt liche Jurisdiktion besitze, könne großes Ärgernis entstehen, wenn die Gottesdienste eingestellt werden. Denn einige Orte haben akatholische Patrone, andere grenzen an das unkatholische Ungarn, so daß Gefahr gegeben wäre, daß sich die Leute den Prädikanten zuwenden. 10. 1636, IX 24... Bericht. Der Guardian und Pfarrer von Neunkirchen hat sich gegen Richter und Rat der Stadt beschwert. Gegenklage des Richters und Rates. (Worum sich der Streit dreht, ist nicht ersichtlich.) XI 28. M. Der Dechant will die Sache betreffs Neunkirchen untersuchen. 11. 1636, 12. 1637, 13. 1637, I 10. Watzelsdorf. Erneute Klage des Königs pergers gegen Pfarrer Madtier. I 25. M. Bericht über das Vorgehen des Dechants gegen den Pfarrer von Mönich kirchen. 14. 1637, II 5. Graz. Gegen den Pfarrer von Mönich kirchen soll mit allen Rechtsmitteln vorge gangen werden. 15. 1637, II 17. M. Bericht. Für die vakanten Pfarren sind schon Seelsorger versprochen, außer für St. Markus (!) zu Feistritz und für St. Johann bei Schwarzau, welches schon seit drei Jahren von Lanzenkirchen providiert werde. Den Pfarrern von Mönichkirchen, Schönau und Bromberg wurden die Einkünfte zur Hälfte entzogen, doch könne die Exekution erst nach der Ernte durchgeführt werden. Weil in Fitten und Bromberg die Pfarrhöfe so weit von der Kirche entfernt seien, würden Taufen in der Hauskapelle abgehalten. 16. 1637, V 29. M.Synodalbericht, „daß ich den gegen wärtigen Clerum alles ernst ermahnet zu einem exemplarischen und Priesterlichen Wandel... und daß sie zum öfteren... ihre conscientias per sacramentalem confessionem, si copia sit, purgieren sollten". — Pfr. Wol'fgang Linday von Weikersdorf ist gestorben; die Pfarre erhielt Kaspar Hohenegger, Pfr. zu Heiligenkreuz in Untersteier. Johann Madtier von Mönichkirchen hat sich hinweg begeben, die Pfarrverweser von St. Lorenzen und St. Valentin wurden von ihrem Abt be straft. — 10 Pfarrer nahmen an der Synode nicht teil. 17. 1637, VI 11. Bruck a. d. Mur.Der Erzdechant bestä tigt den Empfang des Synodalberichtes. Gegen die Pfarrvikare von St. Lorenzen und St. Valentin soll vorerst gütlich vorgegangen werden. 18. 1637, XI 6. M. Edinger ersucht um die Lizenz, ab haeresi zu absolvieren. Seine Pfarre habe er „gänzlich ab illa fece (gott lob) purgiret". Schwarzau, Feistritz und Schäffern sind noch immer vakant. Nikolaus Schegellig, Pfr. zu Zillingdorf, Diöz. Raab, der Eggendorf (Diöz. Salzburg) zu providieren hat, hat sich „noch nit pro cura aarum accipienda angemeldt, auch niemahlen bey der gewöhnlichen Synodo erschienen". 19. 1638, I 12. M.Bericht. Einen Brief des Herrn Rindtmaull, Landesobristen zu Steier, habe der Dechant dahingehend beantwortet, daß das „von ihrem Mann verlassene weib zu ferne rer Heyrat nit schreiten mag noch soll...", bis erwiesen ist, daß der Mann verstorben ist. 20. 1638, I 22.... Was Edinger Herrn v. Rindtsmaull geantwortet hat, ist recht. Mit den unga rischen Priestern, die die Seelsorge in ihren Filialen des Neustädter Distrikts noch nicht angetreten haben, möge sich der Dechant in „gutter manier und wortten" in Verbindung setzen. 21. 1638, III 3. Aspang. Klage Pfr. Fischers wegen Mißhandlung. 22. 1638, III 8. M. Bericht. Der Propst zu Reichers berg — vordem Pfarrer zu Fitten — maßt sich geistliche Jurisdiktion über seine Lehens pfarren an. Stellungnahme zum Fall Fischer. Der Pfarrer habe versprochen, seine Konkubine abzu schaffen. Daß er respektlos gegen den Propst sei, scheint nicht zuzutreffen. 23. 1638, III 17. Graz. Der Seckauer Bischof teilt mit, daß er über die Eingriffe und turbationes des Reichersberger Propstes nach Salzburg be richtet habe. — Die delinquentes sind per censuris servatis terminis et ordine juris (und nicht durch Geldbußen) zu strafen. 24. 1638, III 21. Graz. Da die Seelsorger die bei der Visitation von 1636 binnen dreier Monate ver langten Berichte nicht erstattet haben, wird dem Dechanten aufgetragen, eine Revisitation durchzuführen. 25. 1638, III 28. M. Ersuchen des Dechanten, der Bischof möge in einem Synodaldekret anbe fehlen, daß sich die Curaten, „da sie eines delicti schuldig, von keinem anderen, alß von mir, tanquam judice competent, citiren, iudiciren und abstraffen lassen". 26. 1638, VI 30. M.Bericht. Der Reichersberger Lehensgewalttrager will dem Aspanger Pfarrer die temporalia sperren. 27. 1638, VII 6. Graz. Gegen den Lehensgewalttrager soll mit geistlichen Zwangsmitteln vorge gangen werden. 28. 1638. VIII 3. M. Bericht. Der Reichersberger Lehensgewalttrager wurde wegen der Ein griffe und turbationes auftragsgemäß abge mahnt. Auch mit Herrn v. Königsperger wurde die Sache geregelt. 29. 1638, VIII 18. M. Edinger entschuldigt sich, daß er die Revisitation zur Zeit nicht abhalten könne „teils aus Mangel der leüth unndt Pferdt, 47

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