29. Von der 3anuarlus-Kapelie, einem verlassenen, noch bestehenden Heiligtum^) Dr.Franz Loidl 3. bestimme er, daß die anfallenden Intei-essen von 600 fl. halbjährlich abzuheben seien, wovon der Benefiziat gegen Quittung 500 fl. übernehmen solle, damit er 300 fl. als seine ausgeworfene portio Canonica be halte, 100 fl. dem Mesner auszahle, die übrigen 100 fl. aber zur Erhaltung des Kirchengebäudes, des Gottes dienstes, eines ewigen Lichts und was occasione beizuschaffen erforderlich sein werde, verwende, weiters daß er über diese 500 fl. und auch über die etwa ein gehenden Opfergelder die ordentliche Rechnung den in Frage stehenden Stellen vorlege; 4. daß der Benefiziat sowohl dem Kirchenpatron als auch der Hauptpfarre St. Stephan dependiere; 5. daß von seinen männiglidien Deszendenten als Besitzern des Gartens, sonst von den Inhabern oder Nutznießern des gräfl. Harrachischen Majoratsgutes dem Hr. Ordinario ein weltlicher Priester ad installandum präsentiert werde, wozu er den Anfang mache; 6. daß mit Bewilligung des Ordinarius nach dem üblichen Gebrauch der christkatholischen Kirche „bey dem herumbgehenden 40stündigen Gebet das Hodiwürdigste Altars-Sacrament, gleich wie in anderen Kirchen zu geschehen pflege, öffentlich auszusetzen, daß Beicht zu hören und den Pönitenten die Communion zu rei chen sei, auch alle Sonntage die Kinder in dogmatibus fidei zu unterweisen seien; 7. habe er sich vorbehalten, daß ein zeitlicher Benefiziat wöchentlich vier hl. Messen, zwei zu seiner, zwei zu seiner Gemahlin Ernestine Gräfin von Diet richstein Intention, nach ihrer beiden zeitigem Abster ben aber vier Seelenmessen, und zwar zwei für ihn und die von seiner Familie abgestorbenen Anverwand ten, die übrigen zwei aber für seine Gemahlin und die von ihrer Familie abgestorbenen Anverwandten und Befreundeten zu lesen verbunden sei; 8. daß diese seine Stiftung in perpetuam, wie er sie fundiert habe, zur Ehre Gottes und des hl. Janua rius erhalten werden möge, auch eingelöst werde... In seinem Namen unci dem der Curaten von St. Stephan berichtet der Chormeisterii) (6. August 1735), daß er gemäß dem Befehl am 30. Juli d. J. die Januarius-Kapelle besichtigt und „von allen Umständten den Augenschein eingenommen und gefunden habe, daß die Kirche oder Kapelle mit drei Altären, einem schönen Turm und zwei Glocken, einem bequemen freien Eingang und auch den, zu einer öffentlichen Kapelle erforderlichen Stücken wohl ver sehen sei, überdies auch an besonderer Zierde und Kostbarkeit nicht ermangle." Auf die im obigen Gesuch des Stifters angegebenen Bedingungen eingehend, bit tet er jedoch um die Einschränkung, daß dem Benefiziaten keineswegs erlaubt werde, auch den kranken Bedienten und Inwohnern des Gartengebäus das Viaticum und die letzte Ölung zu spenden, weil 1. derglei chen pfarrliche Jurisdiction auch vom päpstl. Stuhl keinem Particularhaus — die Spitäler und Ordens häuser ausgenommen —,das keine Pfarrgemeinde aus mache, erteilt werde; 2. weil in specie in Wien und in den Vorstädten einem Particularhaus oder dessen an hangender öffentlicher Kapelle noch niemals, so viel er wissen könne, solche pfarrl. Jurisdiction erteilt wor den sei, „ja sogar ein Hochwürdigster Hochfürstl. Wie nerischer Ordinarius selbsten bey erforderlicher Bege benheit sowohl sich als seinen Herrn Officiern und Bedienten nicht durch seine Herrn Hof- oder Hauskapläne, sondern von der Pfarr-Priesterschaft das Viatioum und die letzte Ölung reichen lasse; 3. weil durch solche Concession andere fürstl. oder herrschaftl. Häuser die Gelegenheit nehmen dürften, dergleichen Privilegien zu begehren; 4. weil durch solche Conces sion und Einrichtung die kranken Einwohner des Hau ses und Bedienten vielleicht weniger versorgt sein dürften, als wenn sie zu der Pfarre gehalten wären, „indem der Hr. Beneficiatus curatus just dazumal nicht zu Haus sein dürfte, so man ihn am nötigsten hätte, ja durch das lange Warten und Aufsuchen des Priesters, um die pfarrliche Freiheit nicht zu verlieren, die See len öfters gar verobsaumet werden könnten"; 5. weil das Heil und die Seligkeit des Menschen vornehmlich von einer wahren Büß. und sacramentalisdien Absolu tion dependiret, so sind auch ohne diese Lizenz und pfarrliche Jurisdiction die kranken Inwohner und Be dienten in der Not mit dem genugsam versorgt und consolirt, daß sie ohne vieles Herumsuchen einen Beichtvater im Haus und beihanden haben, der sie von ihren Sünden lossprechen und mit geistlichem Trost beistehen kann..." Inventarien überliefern noch bis heute, wie die Kapelle reichlich und echt barocik ausgestattet wor den war,so das Inventarium im Juli 1780^'^), aufgenom men „in der gräflichen Kapelle ad St. Januarium in der Hungargasse(= Ungargasse)" im Beisein des Herr schaftskanzlisten Joseph Landtmann: Reliquien: 1 Partikel vom hl. Kreuz in Messing gefaßt; 2Par tikel des hl. Januarius in Messing gefaßt; hievon eine in einem goldreichen Beutel, und die andere mit einer langen Kette von Kompositionen mit Steinen besetzt; 4 Partikel in Pyramiden, und zwar 2 St. Victoriae, St. Christinae, St. Charissimae. Silber: 1 silberne große Monstranz; 1 kleines silbernes Monstranzel; 1 kleines Ciborium mit einem goldgestick ten Mäntelchen; 4 silber vergoldte Kelche samt Patenen;2 dto Opferkannerl samt Tassen; 1 Pastoral samt 1 Futteral; 7 kleine silberne Opferstückel; 1 dto silber vergoldtes Kindl mit einem hölzernen vergoldten Rahmerl; 2 kleine silberne Leuchter; 1 silberne Opfer tafel in Schildkrotte. Ornat: 2 rote silberreiche Pluvial mit einer Quaste; 1 dto weißes mit etwas Silber gestickt samt einer Quaste; 4 Leviten-Röcke rot mit Silber ohne Quasten; 2 gold reiche Meßgewänder samt Zugehör; 1 dto rotes silber reiches; 2 dto silberreiche rot und grün; 2 dto blaue silberreiche; 2 dto weiße mit silbernen und seidenen Blumen; 1 blaues und etwas gelbes mit silbernen Bor ten; 1 weißes in der Mitte goldreich mit goldenen Borten; 1 blaues dto in der Mitte gelb mit Borten; 1 weißes dto in der Mitte rot mit silbernen Blümchen; 1 rotes dto in der Mitte weiß mit seidenen Borten; 1 gelbes dto in der Mitte Kreuzl, mit seidenen Borten; 1 grünes dto mit seidenen Blumen; 1 goldreiches mit silbernen Borten und blauen silberreichen Streifen; 1 rot und grünes, silberreich; 1 blaues silberreiches mit silbernen Borten; 1 blaues in der Mitte weiß mit seide nen Borten; 3 dto Ordinari mit Blumen und seidenen Borten; 7 schwarze Meßkleider; 3 dto alte; 2 Ordinari Levitenröcke; 2 rot seidene Tunizellen mit goldenem Börtl; 1 weiße goldgestickte Infel; 1 dto gelbe gold reich; 4 reiche Manterl für die Bildniß St. Januarii samt 4 dto Infein; 2 dto Ordinari samt 2 Infein; 1 roter silberreicher Vorhang oder Frauenkleid für die Bildniß B. M. V.; 1 blaues dto mit silbernen Blumen; 2 dto Ordinari; 1 rotes Velum mit silbernem Börtl; 3 alte von Taffet mit goldenen und silbernen Börtl; 1 Gremiale weißes mit goldenen, silbernen und seide nen Blumen; 1 dto Ordinaris silbernen Spitzen; 1 rot samtenes mit Gold und Silber gesticktes Ciborii Man terl mit goldenen Spitzen; 2 dto silberreiche mit silber nen Spitzen; 8 Antipendia, dermal zum Gebrauch für den Kredenztisch; 4 kleine Baldachin von reichem Zeug; 1 Kranz zur Monstranze. Kircfaenwäsche und andere Sadien: 15 Alben mit Spitzen; 6 Chorröcke für die Priester; 12 dto für die Ministranten; 13 Altartüdier für den Hodialtar und auch für die Seitenaltäre; 17 Humeralien; 23 Corporalien; 37 Purificatoria; 8 Handtücher; 13 Kandeltüdhel; 4 rot und weiß wollene Gürtel; 1 dto rot seidener; 12 weiß wollene Gürtel; 6 Piretten; 1 grün damastenes Tuch; 2' gute Missal und 2 sehr schlechte; 1 Canon; 3 Requiembücher; 2 Paar zinnerne Opferkandel samt Tassen; 1 Paar dto gläserne; 1 zin nerner Communikantenbecher; 12 Abwischtüchel; 31
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