machen kann. Da dieses Buch von so vielen Seel sorgern auf die Empfehlung der Konsistorien erst eingekaxifet und einzelne Exemplare sogar auf Staatskosten erst im verflossenen Jahre vertheilt worden sind,so muß man erst den Erfolg abwarten ehe man von der Nothwendigkeit neuer u. so großer Anstalten sprechen kann. Höchstens dürften die H. Bischöfe aufgefordert werden die Seelsorger zu ermuntern u. die sich auszeichnen, zu beloben; was zwar ohnedieß Jeder thun wird. 4. Besondere Berichte jährlich o. halbjährig über den Taubstummen Unterricht zu erstatten würde nur zu einer weitläufigen und fruchtlosen Schreiberey führen. Es wird genügen wenn angeordnet wird daß die Dechante in ihrem Visitationsbericht an die feisrfiöfe jährlich über die Zahl, die Bildungsfähig keit u. die wirkliche Bildung der in ihren Deka naten befindlichen Taubstummen berichten, wor aus sich die etwa nothwendige Verfügung selbst ergeben würde. 5. Denjenigen Schullehrer welche dem Unterricht taubstummer Kinder besondere Zeit u. Mühe wid men u. sich durch Fleiß u. Geschicklichkeit aus zeichnen,wäre für den Unterricht eines jeden taub stummen Kindes eine jährliche Remuneration von 10 bis 12 f. zu geben, wodurch diese für ihre Mühe entschädigt u. zum Fleiß aufgemuntert werden würden. Nach diesen Anträgen glaubt das f. Kons, würde nach u. nach u. am einfachsten u. sichersten für den Unterricht der Taubstummen auf dem Lande gesorgt seyn außer wenn die Staatsverwal tung ein Institut errichten wollte, in welchem alle Taubstummen untergebracht u. verpflegt werden könnten was freilich noch zweckmäßiger u. besser wäre. Wien den 16. April 1838 Vinc. Milde"'-^) Anmerkungen: Vgl. Holtstiege, H.: Die Päda gogik Vinzenz Eduard Mildes 1777—1853. Wien: Wiener Domverlag 1971 (Wiener Beiträge zur Theologie, Bd. XXXVIII) S. 223—228. — -) Äußerung des Kon sistoriums. Wien 16. April 1838. Diözesanarchiv Wien. Taubstummeninstitut. 14. Prof. DDr. Josef Kondrinewitsch (t 1970). Im Dienste der Begegnungen mit den Ostkirchen Dr.Eduard Lang Josef Kondrinewitsch wurde am 22. April 1916 als Sohn des Gendaimeriebeamten Theodor Kondrine witsch und der Adelheid Kondrinewitsch in Kosmaresti, Bezirk Storojinetz, in der Nord-Bukowina ge boren. Sein Vater war orthodoxen, seine Mutter katho lischen Glaubens. Nach Abschluß der Volksschule in Komaresti maturierte er am deutschen Gymnasium zu Jassy in der Moldau im Mai 1935. Von seinem Diözesanbischof Michael Robu aus Jassy wurde er im Oktober 1935 zum Theologiestudium in das Collegium Leonianum nach Posen (Polen) geschickt, damit er zur Betreuung der mehrsprachigen katholischen Bevölkerung die pol nische Sprache erlerne. Während des Sommers 1938 sandte man ihn für einige Monate zu Prälat W o 1 k e r nach Düsseldorf, damit er Einblick in die katholische Jugendarbeit bekäme. Nachdem er seine theologischen Studien vollendet hatte, weihte ihn am 3. Juni 1939 Kardinal Hlond im Dom zu Posen zum Priester. Mit August 1939 wurde er für die Pfarre Suceava (Diözese Jassy) in der Süd-Bukowina zum Kaplan bestellt und übernahm während des Probejahres den Religions unterricht an der dortigen Mittelschule, Ende Mai 1940 wurde er Jugendseelsorger in der Bukowina. Als die Russen die Nord-Bukowina und Bessarabien besetzt hatten, wurde er zusammen mit den deutschen Katho liken Bessarabiens nach Triptis in Thüringen (West deutschland) umgesiedelt und war als Seelsorger bis April 1941 in verschiedenen. Lagern tätig. Am 15. August 1941 bestellte man ihn zum Kaplan in Aspang am Wechsel (N. ö.) in der Erzdiözese Wien. Kaum ein halbes Jahr später,im April 1942, wurde er zur Deutschen Wehrmacht eingezogen, er blieb bis 1945 an der Front und wurde vor Stalingrad verwun det. 1945 geriet er in russische Kriegsgefangenschaft. Noch im September desselben Jahres wurde er ent lassen und als Kaplan der Pfarre Probstdorf (N. ö.) zugewiesen. Seine Diensttabelle nennt ihn ab September 1947 als Kaplan in der Pfarre Hemals Wien, und vom 1. September 1955 bis 30. August 1960 als Kaplan in Pötzleinsdorf, Wien 18. Seit d«n Schuljahr 1951/52 unterrichtete er an den Wiener Mittelschulen: MRG 17, G 18 und RG 18. Am 23. Jänner 1947 verlieh ihm der Landeshaupt mann von Niederösterreioh die österreichische Staats bürgerschaft, am 29. Jimi 1957 ernannte ihn Kardinal Dr. Franz König zum außerordentlichen Mitglied der Wiener Katholischen Akademie. Mit seiner Disser tation „Der Bibelkanon des Alten Testamentes in der orthodoxen Kirche" promovierte er am 4. Juni 1958 an der Wiener Universität zum Doktor der Theologie. Während des Juli 1956 bewilligte ihm die Hl. Kongre gation für die orientalische Kirche für fünf Jahre die Zelebration im byzantinischen Ritus und verlängerte diese Erlaubnis jeweils nach ihrem Ablauf. Kondrine witsch arbeitete deshalb auch einige Zeit in der Seel sorge der griechisch-katholischen Pfarre St. Barbara, in Wien. Nachdem er am 1. September 1960 aus der Pfarrseelsorge geschieden .und am 17. Dezember 1964 zum erzbischöflich-Cjeistlichen Rat ernannt worden war, promovierte er am 10. April 1964 an der Wiener Uni versität zum Doktor der Philosophie nach Approba tion seiner Dissertation: „Die Lehre von der integralen Einheit bei Wladimir S. Solowjew." Ab dem Sommersemester 1964 hatte Kondrine witsch an der Katholisch-Theolc^ischen Fakultät der Universität Wien einen Lehrauftrag für „Ostkirchen kunde" mit einer zweistündigen Vorlesung. Nachdem er mit 16. März 1965 in die Wiener Erz diözese inkardinlert worden war, ernannte ihn auf je 2 Jahre Kardinal König zum Mitglied der Diözesankommission für ökumenische Fragen und 1966 (1. I.) zum Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Stiltungsfonds „Pro Oriente". Er war Mitglied der Kom mission IV zur Vorbereitung der Wiener Diöz^ansynode und Synodale per 7. November 1968. Seit dem 1. September 1965 bis 31. März 1966 war er von der Mittelschule für die Vorbereitung an einer Habilitation und ab Herbst 1969 wegen zwei übergangener Herzinfarkte krankheitshalber beurlaubt. Trotz Spitalspflege un.d Kuraufenthalten konnte er sich nicht mehr richtig erholen. Ein dritter Infarkt, der ihn kurz 19
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