Bitte des Fürsterzbischofs Milde, daß sein Alumnat zur tJberbringung von 96 Zöglingen erweitert werde, willfahren. Die Verhandlungen zu der für diesen Zweck nothwendigen Entfernung des Kirchenmeisteramtes samt Kasse und Kirchenprobsten-Wohnung aus diesem Haus und zur Entschädigung der Domkirche für die Benützung dieser Lokalitäten ist daher im ordentlichen Wege zu pflegen und in der Art abzu schließen, daß eine Entschädigung dafür nur dann und nur in dem Maße bewilligt werde, als sie nach strengem Rechte gebührt. Die der Hofkammerprokuration von der n. ö. Regierung aufgetragene Amts handlung zur Beseitigung der Einstreuungen der Bauund Steinmetz-Innungen gegen die im Gebäude wegen der Unterbringung von 96 Alumnen nothwendig vor zunehmenden Änderungen ist zu beschleunigen". Die Kosten der für den angegebenen Zweck notwendigen Verfügungen sind aus dem betreffenden Fond zu be streiten. Da Se. Majestät ausdrücklich verordnete, daß eine Entschädigung für die vom Kirchenmeisteramt und vom Kirchenmeister bisher im Alumnatshaus „occupierten" Lokalitäten nur dann und in dem Maße bewilligt werde, als sie nach strengem Recht gebührt und hierüber noch kein rechtliches Gutachten vor liegt, so erhält die k. k. Hof- und n. ö. Kammerprokuratur den Auftrag, ein solches bis 10. März zu erstat ten und die Aufforderungsklage durchzuführen, damit die Angelegenheit möglichst schnell im Rechtswege zu Ende geführt werde. — Rückvermerk: Der f. e. Alumnatsdirektion zu intimieren. 18. II. d. J. Fr. Zenner. 41. 1835 Hornung 21. Wien. Neuerliche Anberau mung einer Kommission wegen Nr. 35 u. 36. durch den Stadthauptmann für 7. III. d. J. — Rückvermerk des Konsist. am 14. III., daß die Kommission unter „Beysitzung" des Weihbischofs Joh. Mich. Leonhard, des Kanzleidirektors Joh. Fußmann, des Cur- u. Chor meisters Jos. Schneider, der n. ö. Kammerprokuratur, des Magistratsrates Hofstätter u. der Civil-Baudirektion abgehalten wurde. 42. 1835 Mai 3. Wien. Die Alumnatsdirektion bittet das Konsist., ihr Gesuch um Anschaffung von 4 neuen weißen Stucköfen für die Wohnung des Direktors und des Spirituals zur Bewilligung an die Landesstelle weiterzuleiten. 43. 1835 Juni 20. Wien. Regierung ans Konsist. Genehmigung von 72f. CMz. wird hiefür erteilt. 44. 1836 Dezember 9. Wien. Stadthauptmann ans Konsist., daß ihm die Regierung die Vornahme einer kommissioneilen Verhandlung „mit dem Mittel der bürgert. Bau- und Steinmetzmeister hinsichtlich ihrer" Einsprüche gegen den Erweiterungsbau im hiesigen Alunmat übertragen". Die Verhandlung findet am 17. d. M. um 10 Uhr statt; das Konsist. möge „durch einen f. e. Ordinariats-Kommissär gefälligst er scheinen". 45. 1837 März 9. Wien. Stadthauptmann ans Kon sist. „Da das Mittel der bürgerl. Bau- und Steinmetz meister die bey der Commission am 17. Dezember V. J. zugesicherte Erklärung zur Ausgleichung hin sichtlich ihrer Einsprüche gegen den Erweiterungs bau am Alumnat nunmehr überreicht hat, so wünscht der Stadthauptmann die Fortsetzung dieser kommissionellen Verhandlung am 17. März um 10 Uhr vor zunehmen". Er ersucht das Konsist. um die gefällige Intervenierung hiebei. 46. 1839 November 23. Wien. Alumnatsvorstehung bittet das Konsist. um Weiterleitung „der Conti der Handwerker im Baufache" anno 1839 an die Regie rung. Unterschr. wie Nr. 34. 47. 1840 April 6. Wien. Regierung ans Konsist., daß das Baudepartement die (siehe Nr. 46) Conti des Maurers, Schlossers, Hafners, Glaserers und Anstrei chers, mit Summe: 237 f. 56 kr. CMz., anerkannt hat und daß die Ausgaben in der Alumnatsrechnung 1840 einzusetzen sind. 48. 1840 November 16. Wien. Wie Nr. 46, aber ver mehrt um das Apotheker-Conto. 49. 1840 Dezember 27. Wien. Wie Nr. 47, aber Summe: 177f. 16 kr. CMz. 50. 1841 Februar 14. Wien. Wie Nr. 46, betrifft aber nur Conto des Maurers. 51. 1841.März 29. Wien. Wie Nr. 47, aber Summe: 142 f. 7 Kr. CMz. 52. 1841 November 17. Wien. Wie Nr. 46, aber Conti der Handwerker im Baufache und Conto des Apothekers. 53. 1842 Jänner 14. Wien. Wie Nr. 47, aber Summe: 215 f. 55 kr. CMz. 54. 1842 April 23. Wien. Regierung ans Konsist. „Über den Hofrekurs der f. e. Cur zu St. Stephan gegen die Regierungsentscheidung v. 7. XII. v. J., wonach die i. J. 1839 vorgefallenen Reparaturskosten pr. 92 f. 50 kr. CMz. dem Kirchenmeisteramt zu St. Stephan zur einen Hälfte, mit der anderen Hälfte aber der f. e. Cur zur Bestreitung zugewiesen wurden, ist mit Hofkanzleidekret v. 18. v. M. erkannt worden, daß insoferne mit dem Hofkanzleidekret v. 29. I. 1839 bestimmt wurde, daß die Cur ein Drittel und das Alumnat zwei Drittel zur Reparatur des Daches und der Dachrinnen beizutragen habe (siehe Nr. 34—39, 41), kein Grund vorhanden sei, in Reparatursfällen des in Rede stehenden Brunnens einen anderen Vertheilungsmaßstab in Anwendung zu bringen. Insoferne aber dieser Brunnen bisher vorzüglich vom Kirchen meisteramt benützt wurde, werde die Regierungsent scheidung V. 7. XII. 1841, mit welcher das Kirchen meisteramt zur Berichtigung der Hälfte der i. J. 1839 vorgefallenen Reparaturkosten pr. 92 f. 50 kr. CMz. angewiesen, die andere Hälfte aber der Cur zur Be streitung überlassen wurde, bezüglich der dem Kir chenmeisteramt zur Last gehenden Hälfte, zumalen kein Rekurs dagegen vorliegt, bestätigt, hinsichtlich der andern der Cur zugewiesenen Hälfte aber dahin modifiziert, daß der Alumnatsfond mit zwei Drittel und die Cur mit einem Drittel zu dieser Hälfte zu konkurrieren habe. In künftigen Reparaturfällen aber werden diese letzteren nach diesem Maßstab die Kosten allein zu bestreiten haben, zumalen das Kir chenmeisteramt aus dem Gebäude auszieht, wornach sich auch in künftigen Fällen zu benehmen ist". 56. 1843 März 25. Wien. Wien Nr. 47, aber Summe: 387 f. 34 kr. CMz., abzüglich 3 f. 18 kr. CMz., die die Wohnpartei zu tragen hat. 22
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