Was sein Vater mehrmals geäußert haben soll, „daß sein Sohn zum Kaiser vorkommen werde"®"), schien sich mit der Ernennung zum Hofkaplan (28. 7. 1912)®^) und dann zum Hofburgpfarrvikar (23. 3. 1917)®®) zu verwirklichen. Im Mai 1915 wurde er zum Päpstlichen Geheimkämmerer ernannt®®), am 27. Jän ner 1918 erhielt er das Verdienstkreuz des begehrten Franz-Josef-Ordens'"). Die umstürzenden politischen Wandlungen im Herbst d. J. 1918 machten jedoch den oben angedeute ten Aussichten ein Ende; sie erfüllten sich aber ver dienterweise z. T. im Rahmen der kirchlichen Ämter und Würden. Hlawati verwaltete in der kaiserlosen Zeit und des Übergangs zur Republik die Hofburgpfarre und wurde sodann nach deren Auflösung zum Rektor der Burg kapelle (1. Jänner 1920) bestellt®"). Bei der Auflösung der Verwaltung des Hofärars wurde mit 31. Oktober 1921 auch seine Pensionierung verfügt und ihm, in zwischen audi eb. Konsistorialrat geworden®"), der Titel eines Regierungsrates verliehen®"). Damit trat aber keineswegs für den Rüstigen und Arbeitsgewohnten der dauernde Ruhestand ein. Als nämlich Prälat Kanonikus Anton Schöpfleuthner (19. Juni 1920) starb, verlieh Kardinal Piffl — früher Recht des Kaisers — das erledigte Kanonikat Rudolphinischer Stiftung Möns. Hlawati und ließ ihn darauf durch Weihbischof und Generalvikar Dr. Joseph Pflu ger am 30. Oktober 1921 installieren®"). Hatte sich der bisherige Inhaber dieses Kanonikate.s, Schöpfleuthner, vornehmlich dem reichverzweigten katholischen Vereinswesen widmen müssen und auch tatkräftig und praktisch mitgetan, so fiel dem neuen Kanonikus Hlawati die viel Zeit beanspruchende Reli gionsinspektion und die Mut und Fachkenntnis erfor dernde Vertretung der Kirche in öffentlichen Körper schaften zu. So wirkte er mehrfach als Inspektor des Religionsunterrichtes und der religiösen Übungen: be reits 1910 im 20. Inspektionsbezirk (Wien X)®"), 1918 im 23.(Wien XII)®"), 1922 im 35.(Wien XVI)®^), 1924 für die Mittelschulen jenseits der Donau®®), 1930 für die Pri vatschulen außerhalb von Wien®®); 1918 wurde er Mit glied des Diözesan-Schulrates®^), 1919 Vertreter des katholischen Religionsunterrichtes im Bezirksschulrat Wien®"), 1922 Mitglied des Landesschulrates von Nie derösterreich®"), 1923 Mitglied des Diözesan-Schulrates®''), 1934 Mitglied des Diözesan-Schulrates für die Gruppe Volks- und Hauptschulen und für die Gruppe Mittelschulen®"), 1936 wiederum Mitglied des Landes schulrates für Niederösterreich®"). 1938 übernahm er das schwierige Amt eines Eb. Kommissärs „in allen schulrechtlichen und Schulverwaltungs-Sachen" für die Klosterschulen der Erzdiözese Wien''"), mit dem gewiß aufzehrende Geduld und Hin nahme von Demütigungen verbunden waren, da es die nationalsozialistischen Machthaber gerade auf die Ver nichtung der geistlichen Schulen und Institute abge sehen hatten. Richtig bewähren konnte sich Hlawati ab 1939 auch als Vorsitzender der „Diözesankommlssion für religiöse Unterweisung"'"), zählte aber damals be reits schon über 71 Jahre. Erwähnt sei noch, daß er 1918 in den Beirat für die innere Leitung der Diözesanseminarien'®) aufgenommen wurde, die infolge der totalen Entwertung der Stiftungen, der Inflation und wirtschaftlichen Nöte um die Existenz zu ringen hatten. Ab 1918 scheint Hlawati als Prosynodalrichter'®), ab 1937 als Synodal-Examinator auf-*), alles Funktionen, die auch das Ihrige abverlangten. Auch das Amt eines Kurators des österreichischen Pilgerhauses zur Heiligen Familie in Jerusalem brachte ihm ab 1932 gewisse Sorgen"'"). Damals wurden vornehmlich Domherrn von St. Ste phan als Superioren der einzelnen Orden und Kongre gationen bzw. Schwesterngenossenschaften eingesetzt, die damit eine besondere Verantwortung für das Ge deihen und den rechten Geist dieser Institutionen auf sich nahmen. Welches Einfühlungsvermögen und wel che seelsorgliche Kleinarbeit hier zu leisten war, was an geduldigem Hinhorcheii und ausgleichendem Ver mitteln da manchmal nötig war, weiß nur irgendwie abzuschätzen, wer jahrelang aus der Nähe diese so leicht verkannte und zu wenig eingeschätzte Priestertatigkeit zu beobachten vermochte. Mögen Vergünsti gungen und Ehrungen von selten der Schwesternschaft ge-wiß damit verbunden sein, in Notzeiten, wie sie die beiden Weltkriege und ordens- und klosterfeindliche politische Perioden (so nach dem Ersten Weltkrieg und während der ns. Periode 1938/45) bedingten, schufen Einsatz und Opfer und von außen her einwirkende Schwierigkeiten wiederum einen Ausgleich. Da Kanonikus Prälat Dr. Josef Seywald'"') nach zehnjährigem Wirken 1919 sein Amt als Superior der Barmherzigen Schwestern in Gumpendorf (Wien VI) niederlegte und Kardinal Piffl um Enthebung bat, er nannte dieser Möns. Hlawati (damals Hofburgpfarr vikar) zum Nachfolger, der mit 1. Juni 1919 sein neues Amt antraf") und es im Auf und Ab der folgenden be wegten zwei Jahrzehnte klug und kraftvoll, geschickt und autoritär ausübte. Wie sehr er sich mit diesem, von der edlen Kaiserin Karolina Augusta eingeführten und nach der Regel des hl. Vinzenz von Paul aufgebauten Schwesterninstitut verbunden fühlte, beweist seine großangelegte und mit vorbildlicher Genauigkeit ab gefaßte Geschichte der Barmherzigen Schwestern'*^), die durch ihren selbstlosen Dienst an Kranken, Alten, Kleinkindern und heranwachsenden Mädchen, und wo Caritas ihren Einsatz erfordert, das Grundgebot der christlichen Nächstenliebe so erfüllen, wie es ihr Patron, der „wahre Wundermann der Nächstenliebe", der hl. Vinzenz v. Paul, und die hl. Louise v. Marillac, geplant und selbst vorgelebt hatten. Schon im Juli darauf, im Jahre 1920, übernahm er das Superiorat für die Klosterfrauen „Unserer Lie ben Frau von Sion"(Notre Dame de Sion)in Wien VII, Burggassc*"), 1934 das der Salesianerinnen (Orden ^er Heimsuchung Maria) Wien III, Rennweg"") und 1937 noch das der Elisabethinen, Wien III, Landstraßer Hauptstraße"^). Nur wer diese Persönlichkeit und ihre Leistungskraft kennt, wird sich hüten, hier von einer Art Amterkumulation oder Betriebsamkeit und Be tulichkeit zu sprechen. Freilich, die beiden letztgenann ten Schwesterngemeinschaften konnte er erst überneh men,als ihm die Last eines besonderen Amtes im Jahre 1932 abgenommen wurde und er nun Zeit und Kraft für diese Art von Seelsorge erübrigen konnte. Und dieses besondere und ihn sehr in Anspruch nehmende, zugleich jedoch auch sehr ehrende Amt war die Betrauung mit dem Provikariat des Burgenlandes von 1922 bis 1932. Das durch den Friedensvertrag von Saint-Germain aus Teilen der drei westlichen Komitate Ungarns dem neuen Staat Österreich zugesprochene Gebiet, bald als 36
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