storium wider Mich angebracht wurden. Dies alles sagte MANAGETTA, gehöre nicht hieher, auch wenn der Geistliche Herr den Richter einen Spitzbuben geheißen hätte, so geht michs nicht an. Man wiederholte unge achtet feyerlicher Erklärung dieselben Punkte etliche male und setzte noch bey, ich hätte H. Richter zur Predigt gefließentlich eingeladen, ich könnte nichts leugnen, weil ich auf Befehl des Herrn v. ZOLLER dem Richter hätte Abbitte thun müssen. Nachdem H. Baron wider alle diese Klagen feyerlich protestierte, bliebs endlich dabey, daß ich gesagt hätte: der Richter hätts mit allen schlechten Leuten und mit der Jägerey, die 3 Männer, die nach dem Abtritte der übrigen noch dableiben mußten, bezeugten, daß ich nicht so gesagt hätte, sondern daß ich folgende Wendung genommen hätte: Wenn eine Gemein einen Richter hätte, der es mit Auswärtigen und mit Jägern hielte, etc. Was sagen Sie geistlicher Herr, sagte MANAGETTA, ich antwortete: ich versichere Sie Herr Baron, daß ich das Einsteigen in den Thiergarten nie mit einem Worte begünstigt habe, auch nicht habe begünstigen können, weil ich davon nicht gewußt habe, davon kann die Absicht meiner Predigt Zeuge seyn, als welche keines wegs war die kaiserlichen Verordnungen zu unter graben, sondern dieselbe vielmehr anzuempfehlen. I>as legt Ihnen auch niemand zur Last, antwortete H.Baron; was haben Sie dann in Ansehung der Jägerey gesagt? In Ansehung der Jäger antwortete ich, war dieß mein Ausdruck: Was sollen wir von Obrigkeiten denken, die wider alle Landesfürstlichen Verordnungen den Jägern nächtlicher Weile Unterschleif geben? Dieß war aber, wie es ohnedieß helle ist, weder auf den Forst meister noch auf das Waldamt sondern bloß auf die gemeint, welche die Jägerjungen ganze Nächte in den Wirtshäusern die doch nach einer Landesfürstlichen Verordnung um 10 Uhr des Abends gesperret werden sollen, sitzen, und daselbst Unfug treiben ließen, wie es den offenbar ist, daß diesen sogar ihre Gewehre im Wirthshause sind gestohlen worden. Da fiel nun wieder H. Forstmeister von der Maur in die Rede und sagte, er kenne keinen dem Punkte ergebenen Jäger jung, und es gehe die Verordnung wegen der Wirthshäuser die Jäger nicht an, wer mag es verbieten, in ein Wirthshaus hineinzugehen, um ein Glas Wein zu trinken? Und H. Richter von St. Veit sprach: Nein, von den Gewehren ist in der Predigt nichts gesagt worden, und eben daraus zeigt sichs, daß die V. schlechte Leute sind; denn die Gewehre sind nicht außer das Dorf ge kommen. Ich schwieg still, daurte diese Leute und hielt mich bloß an den, welchem ich mich zu vertheidigen hatte, und der mir sagte: Wie haben Sie doch so was predigen können? so was gehört nicht in eine Predigt. Ich bitte um Vergeben, widersetzte ich, es ist Pflicht des Seelsorgers, eine ihm noch durch Landesfürstliche Patente eingeschärfte Pflicht über kaiserliche Verord nungen besonders dem Landvolke zu predigen, wie wir denn über Schule, über abergläubische Dinge, über die Pflicht, denen, die sich etwa erhenken, oder auf andere Weise und Verzweiflung ums Leben bringen wollen, zu Hilfe zu kommen, predigen mußten, welche Gegen stände doch in keinem der Evangelien aufgezeichnet sind. Weiters ists Naturpflicht bey der Nacht zu ruhen, warum soll es Fehler sein darüber zu predigen? Dabey nun ließ es H. Baron bewenden. Die Erklärung meines Vortrags, und meiner Meinung ward zu Papier ge bracht, ich unterschrieb sie und sie lautet ungefähr also: Herr Pfarrvikarius sagt, er sey der besagten Predigt wegen von einem Hochwürdigen Konsistorium schon anbelanget worden, er habe sich nur des Aus drucks: Was sollen wir von Obrigkeiten denken, welche den Jägern nächtlicher Weile Unterschleif geben, be dient, er sagt, er habe das auf die gemeint, welche die Jägerjungen ganze Nächte in Wirthshäusern sitzen und dadurch zu Händeln Anlaß geben ließen. Die übrigen Ausdrücke der Anwesenden stellt derselbe in Abrede. Zuletzt wurden HÖRMANN,RUCKER, und ein ande rer, dessen Namen ich nicht weiß, zur Verantwortung gezogen, die gesagt haben sollen, sie hätten es schon schriftlich, daß man in den Thiergarten gehen dürfe; allein da Feldjäger RIEDL, dem sie es gesagt haben sollen, nicht zugegen war, und diese es leugneten, konnte die Sache nicht ausgemacht werden. Nur eines was mir oben entfiel, muß ich da beyrücken. H. Verwal ter wurde gefragt, ob die Herrschaft die Verbrecher schon bestraft hätte, welches er bejahte. Auch kann ich hier die große Bescheidenheit, Güte und Menschenliebe des H. Baron MANAGETTA nicht ganz mit Still schweigen übergehen, die daraus helle leuchtete, daß er nichts übertrieb, sondern vielmehr alle vereinigen den Umstände genau erforschte, und beyrückte. Sey es mir erlaubt, nur ein einziges Beyspiel anzuführen, als H. Forstmeister von der Maur die V... beschuldigte, daß sie die Maur des Thiergartens durch Einsteigen beschädigt hätten, und dieß durchzusetzen sehr heftig drang, sagte der gute MANAGETTA, wie kann dieß seyn, da die meisten nicht über die Maur gestiegen, sondern hineingeschlofen sind, und fragte dann alle, ob sie über die Maur gestiegen oder hineingeschlofen wären, wo er dan beynahe allzeit das letztere erfuhr. Dieß ists was Unterzeichneter dem ihm gemachten Auf trage und der Wahrheit gemäß einem Hochwürdigen Konsistorium zu berichten hatte." Wien den 28. Maymonats 1789 Maximilian Kollweg der Theol. Dr. Zeugen diese Fürsprachen gewiß von der Beliebt heit Kollwegs, es half doch nichts, und so übersiedelte er nach seinem neuen Wirkungsort, blieb bis 1792, kam dann als Kooperator nach Erdberg b. Wien (III. Bez.), 1803 (15. April) als Pfarrer nach Margarethen b. Wien (V. Bez.) und erhielt am 5. März 1812 die Pfarre Baden, wo ihm aber der große Brand dieses Jahres bestimmt Sorgen brachte, an die er anfangs nicht gedacht hatte. Noch im Herbst desselben Jahres zum Konsistorialrat, Dechanten und Schuldistriktsaufseher ernannt, blieb er doch nur mehr acht Jahre im Amt,resignierte i. J. 1820 freiwillig auf die Pfarre und starb am 11. Mai 1824 daselbst. Uber die praktische Seelsorgstätigkeit hinaus war Kollweg aber auch wissenschaftlich interessiert, erwarb er doch das Doktorat der Hl. Theologie und ließ er sich noch als Pfarrer 1804 als Mitglied in das DoktorenKollegium der theologischen Fakultät an der Wiener Universität eintragen; auch war er schon in seiner Jugend als „ein Freund des Bibelstudiums und der hebräischen Sprache" klassifiziert und sogar literarisch tätigt), wie theoretische und praktische Publikationen noch heute nachweisen. Einige seien angeführt: Forschende Gedanken über den Sinn der im Mayraonate 1788 bey dem Konkurse von Herrn Joseph Spendou aus der Moraltheologie vorgelegten Fragen. Wien 1788, 46 S. — Philosophische Prüfungen einiger Sätze des Herrn Doctor Behrndts. Wien 1789. — Empfangsrede bey der Ankunft Sr. M. des Deutschen Kaysers in Baden. Honorem, cui honorem. Apost. ad Rom. Gedruckt im Juni 1814, 4 Blätter. — Predigt am Feste des allerheiligsten Namens Mariae bei der Primiz des Andreas Gattereder. Baden 1818, 24 S. Quellen und Literatur: Personalstand d. Wiener Erzd.; Wiener Diözesanarchiv, Weihebuch 1752—1822; ebda., Kassette Stadt pfarre Wien XIII, Ober-St.-Veit, Fase. 1788/1797 (alte Ordnung Fase. 470, 1, 6, 7); Taschenbuch d. Wr. Univ. 46
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