Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

geschichte", Wien, 1969, Nr. 2 auch als Sonderdruck (8 Seiten), sucht das Andenken an ihn festzuhalten. — Totenbildchen. Auch gibt es einige Dutzend Photos aus seiner Tätigkeit auf den Kriegsschauplätzen in Polen, Jugoslawien und Rußland. • Als richtig tragisch muß das Schicksal des Soldaten Johann Korn bezeichnet werden. Geb. 1907 zu Moos brunn (Nö.), 1918—1926 Knabenseminarist zu Holla brunn,wo er auch maturierte. Am 19. Juli 1931 mit dem Verfasser und dem oben genannten Kaplan Bieder mann geweiht, war Korn Kooperator von Guntersdorf (jedoch der Pfr. Nieder-Hollabrunn zur Dienstleistung zugewiesen), seit 1. September 1933 in St. Brigitta (Wien XX),ab 1. März 1936 in Rudolfsheim (Wien XIV) und mit 1. Juli 1937 Lokal-Provisor in Gschaidt(Deka nat Kirchschlag a. W.). 1939 am ICirchen-Ministerium in Berlin tätig, mußte er doch einrücken und fiel am 28. Juni 1943 bei Olyka-Metelno und wurde am 2. Juli auf dem Heldenfriedhof zu Rowno (Wolhynien) begraben. Personalstand d. Wr. Erzd. 1927/1946; WDbl. 1943, 12, 46; Groer a. a. O. 166; Fried a. a. O.240; V. FliederF. Loidl a. a. O. 132. Ihm folgte nur etwas über zwei Monate im Tode nach San-Obergefreiter Neomyst Raimund Lutz, 1918 zu Wien geboren, 1928—1936 Knabenseminarist in Hollabrunn mit Matura. Am 8. März 1941 zum Priester geweiht, mußte er bald einrücken, erwarb das EK. II und die Ostmedaille 1941/42, fiel dann bei Ausübung seines Sanitätsdienstes durch Kopfschuß bei Drei am 14. Juli 1943 und wurde auf dem Heldenfriedhof Dernowka (Einzelgrab 5, 10. Reihe rechts) etwa 45 Kilo meter südöstlich von Drei (Ostfront) begraben. Personalstand d. Wr. Erzd. 1938/46; WDbl. 1943, 13, 51; Groer a. a. O. 170; Fried a. a. O. 240; V. FliederF. Loidl a. a. O. 132. Als nächstes Opfer fiel Unteroffizier Kaplan Johann Emmingen. 1913 zu Hausleiten (Dekanat Stockerau) geboren, 1925 bis 1933 Knabenseminarist in Holla brunn, Matura daselbst, am 10. Juli 1938 zum Priester geweiht, mit 1. September d. J. Kaplan in Himberg b. Wien. Rückte am 14. April 1940 zur Wehrmacht ein, er warb das EK. II, das Infanterie-Sturmabzeichen und das Verwundetenabzeichen, fiel am 28. Dezember 1943 bei Miloti in Albanien und wurde auf dem Heldenfriedhof^in Skutari bestattet. Personalstand d. Wr. Erzd. 1934/46; WDbl. 1944, 1/2, 5; Groer a. a. O. 169; Fried a. a. O. 240; V. FliederF. Loidl a. a. O. 132. Weil nicht gefallen, steht er etwas aus der Reihe, ist aber doch als Wehrmachtangehöriger als Kriegs opfer zu zählen: der def. Religionslehrer Leopold Köckeis. 1893 in Ebersbrunn (Pfr. Hohenwarth, Dekanat Hadersdorf), Knabenseminarist in Hollabrunn 1905—1913, Priester am 29. Juni 1917, Kooperator in Aspang, 1923 in Wien-Hemals, seit 1. Jänner 1926 Religionslehrer in Wien XII (Mädchenbürgerschule, Steinbauerg.). Wurde am 26. November 1943 einberufen, starb schon am 14. Jänner 1944 in Eisenstadt und wurde in seiner Heimatpfarre beigesetzt. Personalstand d. Wr. Erzd. 1918/1946, S. 232 (fehlt in der allg. Liste); WDbl. 1944, 1/2, 5; Groer a. a. O.162; Fried (nicht erwähnt); V. Flieder-F. Loidl a. a. O. 133. (Fortsetzung folgt). 32. Maximilian Kollweg (t1824) und seine umstrittene Predigt (Schluß) „Herr Verwalter, Richter, Krämer und 3 Ge schworene von St. Veit, 2. Forstmeister, der Gegen schreiber von der Maur, etwelche Jägerjungen, einige der wegen des Einsteigens angeklagten Partheyen sowohl von St. Veit, als auch Lainz und Speising, und ich erechienen dabey. Ehe wir Audienz bekamen, wards über die Gemein in St. Veit tapfer losgeschimpft, wobey die Forstmeister, und was mich sehr wunderte, Herr MATTHE ihre Rolle vortrefflich spielten, indem sie unter anderen die Ausdrücke von sich hören ließen; Es gäbe keine ärgern Leute, denn die Veitinger, Nie mand widersprachs. Jeder bestätigte es mit einem Jaworte, oder mit einem Kopfnicken. Ich durfte nichts reden, weil ich selbst unter der Presse ward, und das bekannte AETHIOPS AETHIOPEM fürchten mußte. Endlich ging der Tanz an, die Partheyen, die wegen des Einsteigens angeklagt waren, vmrden zu erst ange hört. Da gabs nun (?) Verwirrungen. Bald waren die Namen unrichtig angegeben, bald solche Personen angepigt, die in keiner der angeklagten Gemeinen existierten, bald Leute aufgeschrieben, die man wohl irn Elysium, nicht aber im Thiergarten suchen sollte. Die V. vertheidigten sich wohl, vorzüglich Herr SCHOTT, wenn, sagte er, es so scharf verboten ist. Jemanden in den Thiergarten einzulassen, warum führen Herr Richter und andere die er benannte ganze Fuhrn auch grünes Holz heraus? Da fiel ihm nun H. Forstmeister von der Maur in die Rede, konnte aber nichts anderes einwenden, als daß Leute, denen so was erlaubt würde, den Jägern Brod, Wäsche hinaustrügen, und überhaupt ihnen wieder nützlich würden. Hierauf antwortete Baron MANAGETTA (Kreishauptmann, der dem Beschuldigten sichtlichzu helfen suchte):Entweder allen oder keinem muß der Zutritt erlaubt seyn; denn ein einzig Beyspiel erregt Neid, und ist anlockend. Ein anderer, dessen Name mir nicht beyfällt, sagte, die Ursache des gerade um diese Zeit so häufig in den Thiergarten gewagten Einsteigens wären die Jäger selbst, als welche sehr viel Volkes in den Thiergarten hinauslockten, sodann aufschrieben, und wieder heim gehen Hessen. Dieß aber ward, ich weiß nicht, aus was für Ursachen, ungerügt gelassen. Ein Dritter beantwor tete den Einwmrf, daß andern, die doch weiter entfernt wären, wie zum Beyspiele die Hietzinger dexmoch in dem Wald um das Holz hinausgingen, damit, daß diese Leute bloß vom Holzverkaufe leben, die Veitinger aber andere Arbeiten hätten, und das Holz bloß für Be dürfnis brauchen. Nur Schade, daß die Gemein keinen Sekundanten hatte. Herr Verwalter schwieg fein stille, und Herr Richter ließ sich manchmal laut wider seine Gemeine heraus. Dann folgten die Namensunterferti gungen, indeß ward MATTHE herbeygerufen und vom Baron des Bruderschaftsgeldes wegen scharf ange gangen.Dann hieß man alle bis auf 3 abtreten. Da ward nun aus einer wider mich eingereichten Schrift her gelesen: Der Pfarrvikarius hat den Richter imd das Jägeramt in der Predigt beschimpft, und gesagt, das Einsteigen in den Thiergarten sey erlaubt. Baron MANAGETTA fragte, ob dieß wahr sey. Dieß behaup tete der H. Forstmeister von der Maur anfangs, als aber H. Richter, und die Uibrigen sagten so was sey nicht gepredigt worden, so milderte der Forstmeister die Anklage dahin, daß ich durch meine Beschimpfun gen des Richters und des Jägeramtes zu solchen Reden Anlaß gegeben hätte. Hierauf fragte nun MANA GETTA: Was ist den in Betreff des Einsteigens ge sagt worden? Nichts, antworteten alle. Und da würde der Sache ein Ende gewesen seyn, allein H. Kramer und Richter fielen ein und sagten: ich hätte den Richter einen schlechten Kerl geheißen, hätte gesagt der Ortsrichter halte es mit allen schlechten Leuten und mit der Jägerey, und da waren alle die Klage punkte widerholt, die einem Hochwürdigen Konsi45

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