Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

TIMEN Abwesnheit des Hrn. Caplans der Gottesdienst in der Nadlburg durch einen HABILEN Geistlichen auf Unkosten der FABRIQUE gehalten werde, und mithin dem Hrn. Pfarrer dieserwegen nicht zur Last kommen möge. Eilftens: ist dem Hrn. Caplan von selbsten bestens bekant, wieviel daran gelegen, und wie nothwenig es seye, daß die Jugend von Zeit zu Zeit in denen Haupt: Grund: Stücken des Christentihumbs eifrig unterrichtet, derselben eine heylsame Forcht Gottes eingepräget, und alles, was zum Seelen Heyl erforderlich, im zarten Alter beygebracht, und begreiflich gemacht werde, dahero solle, derselbe gehalten seyn, nicht nur an Sonn: und Feyer:Tägen (gleich im 3. PUNCT erwehnet wor den) wechselweis elnmahl eine Predig, das andere mahl aber eine Christliche Lehr, beydes jedoch vor der Meß, sondern auch alle Monat4i:Sontag Nachmittag von zwey bis drey Uhr eine sogenannte Kinder:Lehr nach dem PARHAMMERISCHEN CATECHISMO zu halten, wobey man die Vorsehung machen wird, daß alle Nadlburger Kinder, besonders die Lehr:Jungen, ohnausbleiblid^ dabey erscheinen müssen, und damit solches um desto gewißer geschehen möge, wird man den CANTOR anhalten, daß derselbe vor Anfang der Kinder:Lehr die Lehr:Buben (wovon ihme eine SPEZIFICATION zugestellet werden wird) ordentlich ablese, und diejenige aufzeichne, welche von der Kinder:Lehr ausgeblieben, dieses Verzeichnus aber jedesmahl nach geendigter Kinder:Lehr dem Herrn ADMINISTRATORI zur gebührenden Ahndung überreiche, wie man sich dan auch zu den Hrn. Caplan dahin ver siebet, daß derselbe wenigstens wöchentlich einmahl die Nadlburger Schull VISITIREN, die Schall;Kinder EX CATECHESI EXAMINIREN, und nadisehen werde, ob diese von dem CANTOR darinn fleißig INSTRUIRET,und sonsten seiner obhabenden Schuldig keit nachgekommen werde, als worzu der Hr. Caplan ihne CANTOR ernstlich anzuhalten hat. Zwölftens, und schließlichen, gleichwie der Hr. Pfarrer zu Lichtenwehrt mit gegenwärtiger auf den Vertrag mit dem OFFICIO SALISBURGENSI ddo 10. Tbris 1755 sich gründender Ordnung durchgehends einverstanden ist, um solchergestalt allen etwa ent stehen mögenden Irrungen auszuweichen; Also wird sich der Hr. Caplan angelegen seyn lassen, derselben auf .das genaueste nachzuleiben, und sich darinnen von niemanden, wer es auch seye, irre machen zu lassen, in so lang man nicht für gut befinden wird, eine neue INSTRUCTION vorzuschreiben, und mittels solcher in ein: oder anderen ARTICUL eine Abänderung zu machen. In Urkund dessen seynd zwey gleichlautende EXEMPLARIA errichtet, eines davon dem Hrn. Pfarrer zu Lichtenwehrt zugestellet, das andere der Nadlburger FABRIQUENiAjDMINISTRATION in Händen gelassen, eine getreue Abschrift aber dem Hrn. Caplan zur Nach achtung .behändiget worden.So geschehen Nadlburg den 24. DECEMBRIS 1756. Pr: K: K: NADLBURGER FABRIQUEN: DIRECTION gesiegelt und eigenhändig unterschrieben Anton Joseph (Familienname unleserlich) Director Karl Xaveri Hueber, Administrator 6. 1761, November 24., Salzburg. Das Ordinariat bestätigt dem Erzpriester des Neustädter-Distrikts die Ratifikation der, um die Punkte der Verrichtung des Gottesdienstes nach den synodalen und diözesanen Konstitutionen ergänzten „Ordnung für einen Kaplan in der Nadlburg". Gleichzeitig er geht der Auftrag, im Namen des Ortsordinarius, dem Pfarrer zu Lichtenwörth Weisung zu geben, dem Ka plan aufzutragen, die Ordnung Punkt für Punkt ein zuhalten. Bei der Archidiakonal-Visitation ist über den Vollzug der Resolution Bericht zu erstatten. Konzept 7. 1786, Jänner 7., Vischau am Steinfeld. Pfarrer Joseph Reischmann, Dechant, meldet dem Konsistorium, daß der Benefiziat in -der Nadelburg, Joseph Kamerer, am 6. I. 1786 gestorben ist. Er hat keinen Inlerimalprovisor angestellt, da vom Patron und der Pfarre das Konsistorium verständigt werden muß. Original präs. und beantwortet am 9. I. 1786. Der Todesfall ist im Sterbeprotokoll und im Deka natsbuch anzumerken. In der Registratur sind die Akte der Pfarre Lichtenwörth, wie vom Beneficio in der Nadelburg aufzuheben und zur weiteren Einleitung vorzulegen. 8. 1788, Dezember 24., Lichtenwerth. Dem Dechant in Fischau berichtet Pfarrer Franz Xaver Arminger die Gottesdienstordnung der Pfarrund Fabrikskirche. Original 9. 1801, Dezember 10., Nadelburg. Fassion über die Einkünfte und Ausgaben des Vikarius und Kuraten in der k. k. privil. NadelburgFabrik zu Lichtenwörth. Kurat Stephan Owöger be merkt abschließend darauf: „Was von diesen meinen Einkünften (250 fl) übrig verbleiben kann, ist leicht einzusehen, wenn man den nötigen Dienstbothen, Kost, Trunk, Kleidung, Licht Holz und übrige Nöthigkeiten zu berechnen beliebt." Laut „Verzeichnis über den Personalstand der Sä kular- und Regulargeistlichkeit der erzbischöflichen Wiener Diözese" ist das Benefizium In der Nadelburg bis 1820 unbesetzt. 1821 scheint Johann Perini, Welt priester, als Benefiziat auf. (Fortsetzung folgt) Herausgeber, Verleger und Eigentümer: Erzb. Ordinariat, Wien I, Rotenturmstraße 2. — Verantwortlicher SchriftWalter: Univ.-Prof. Dr. Franz Loidl, Wien I Rotenturmstraße 2. — Druck und Versendung: Mechitharisten-Buchdruckerei, Wien VII, Mechitarlstengasse 4.

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