Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

meninstitutes und Franz Ser. Daffner als Katechet bit ten das Konsistorium um Bewilligung zur Abhaltung des Vor- und Nadimittagsgottesdienstes in der Insti tutskapelle an Sonn- und Feiertagen aus folgenden Gründen: 1. Nur in dieser Form kann ein auf das Gebrechen der Zöglinge Rücksicht nehmender, auf „Herz und Geist wirksamer" Gottesdienst gehalten werden. 2. An Sonn- und Feiertagen haben die Zöglinge in folge ihrer sich von Jahr zu Jahr vermehrenden Zahl schon seit langer Zeit wegen Platzmangels in der Pfarrkirche keinen angemessenen Platz mehr erhalten können. Bei Regen und „zur schlechten Winterszeit sei die Verpflichtung zum Besuch der Pfarrkirche u. ä. eine Gefährdung der Gesundheit, da sich viele schwächliche und skrophulöse Indi viduen" darunter befinden. 3. Die Taubstummen können mit dem Gebet und dem Gesang der nachmittägigen Andacht nichts anfan gen, wodurch sie „unruhig werden und durch Um hersehen den Andächtigen nur Ärgerniß geben". 4. Der Gottesdienst in der Institutskapelle könnte so eingerichtet werden, daß er der Fassungskraft der Zöglinge entspricht. 5. Andere Institute, deren Zöglinge entweder kein Gebrechen haben oder die Blinden, die einem Got tesdienst für Hörende folgen könnten, halten ihre Gottesdienste in ihren eigenen Kapellen.(Original). Rückseite: Aus den...angeführten Gründen finden sich das eb. Ordinariat bewogen, die Abhaltung des Vor- und Nachmittagsgottesdienstes in der Kapelle des hiesigen Taubstummeninstitutes... zu gestatten (31.10. 1854). (Konzept). 193. 1855, Nov. 21. Wien Das Konsistorium übersendet der Direktion des k.k. Taubst.-Inst. das Gesuch des Unterlehrers Chri stian Stricker von der Pfarrhauptschule St. Michael zur Berücksichtigung. Mit seinen 17 Dienstjahren sei er sehr gut klassifiziert und habe auch seit dem Jahre 1838 fünf Taubstumme unterrichtet. Er sei ein braver, unbescholtener, tüchtiger Lehrer. (Konzept). 194. 1855, Nov. 21. Wien Die Direktion des k.k. Taubst.-Inst. erhält fünf Gesuche bezügl. der Neubesetzung einer Lehrerstelle im Taubstummeninstitut „zur geeigneten Amtshand lung zugemittelt". (Konzept). 195. 1855, Nov. 23. Wien Die k.k. nö. Statthalterei urgiert beim Konsisto rium infolge dringend notwendig gewordener Beset zung der Stelle des ersten Lehrers und des abgelaufe nen Konkurstermins den „dießfälligen Lehrzeugs vorschlag". Rücicseite: Diesbezügliche Verständigung an die Direktion des k. k. Taubstummeninstituts von Seiten des Konsistoriums. (Beidseitig Orig.) 196. 1855, Nov. 28. Wien Der Direktion des k.k. Taubstummeninstituts wird das Gesuch des taubstummen Hermann Gräser um eine Lehrerstelle im Taubstummeninstitut „zur Amtshand lung" zugestellt. (Konzept des Konsistoriums). 197. 1855, Dez. 12. Wien Bezüglich der Besetzung der ersten Lehrerstelle im Taubstummeninstitut macht das Konsistorium der k.k. Statthalterei auf Grund der Empfehlungen und des Vorschlages der Direktion seinerseits den Vor schlag einer Gradualvorrückung, nämlich: I.: Regen hardt Franz, II.: Schoter Franz, III.: Knoth Josef und „glaubt, daß nach der von der Direktion geschilderten Charakteristik Gräsers die hiedurch erledigte Unterlehrerstelle dem Taubstummen Hermann Gräser ver liehen werden dürfe". (Konzept). 198. 1856, August 4. Wien Die k.k. nö. Statthalterei teilt dem f. eb. Konsisto rium mit, daß — bezugnehmend auf den Bericht des Konsistoriums vom 12. Dez. 1855, Z. 9807 — der bis herige zweite Lehrer Franz Regenhardt, die erledigte Stelle des ersten Lehrers erhält, der erste Unterlehrer Franz Schotek die Stelle des zweiten Lehrers sowie eine entsprechende Personalzulage für die mit dieser Stelle verbundene außerordentliche Belastung zuge wiesen erhält, während der zweite Unterlehrer Josef Knoth die Stelle des ersten Unterlehrers erhält. Rückseite; An die Direktion des k.k. Taubstum meninstituts in Wien. Mit hochlöbl. Statthalterei-Erlaß ... bis inclusive erfolgen wird. Wien, 13. Aug. 1856. — Ist bereits verständigt und dient bloß zur Wissenschaft, ad acta.(Original). 199. 1856, Sept. 1. Wien Die k.k. nö. Statthalterei teilt dem Konsistorium mit, daß der Concurs zur Besetzung der zweiten Unterlehrerstelle ausgeschrieben sei, die Bewerber ihre Gesuche an das Konsistorium bis 15. Okt. 1. J. zu rich ten hätten. Bei Erfüllung der Bedingungen... habe das Konsistorium sich mit den eingelaufenen Gesuchen zwecks Erstattung des Besetzungsvorschlages an die Direktion zu wenden und ihn mit dem eigenen Vor schlag „mit der thunlichsten Beschleunigung anher zu erstatten". (Orig.) 200. 1856, Okt. 29. Wien Die Direktion des k.k. Taubstummeninstituts er hält in der Anlage die beiden Gesuche um die zweite Unterlehrerstelle zur Abfassung der Competententabelle und des Besetzungsvorschlages bis längstens 15. Nov. 1. J. Bemerkung: Karl Reinhardt u. Michael Wastl um die erledigte Unterlehrerstelle im k.k. Taubstummen institut.(Konzept). 201. 1856, Nov. 12. Wien Das Konsistorium legt der Statthalterei den Be setzungsvorschlag für die erledigte Unterlehrerstelle in der Form vor, daß von den zwei Kompetenten der Aufseher Michael Wastl auf Grund des Vorschlages der Direktion wegen dessen vollkommener Befähigung dazu, wegen dessen längerer Dienstzeit und Fortbil dung sowie wegen seines sehr lobenswerten religiös sittlichen Charakters in Aussicht genommen werden solle. (Konz.) 202. 1856, Dez. 23. Wien Die k.k. nö. Statthalterei teilt dem Konsistorium die Verleihung der Stelle eines zweiten Unterlehrers an den Knabenaufseher im k.k. Waisenhause Michael Wastl mit. (Original). 203. 1859, Jänner 22. Wien Die k.k. nö. Statthalterei teilt dem eb. Konsisto rium mit, daß sie zur Vermeidung von Aufnahmen bildungsunfähiger Kinder, die bildungsfähigen Schü lern den Platz wegnehmen, ein Formular entworfen habe, auf dem sich zufolge Erlasses des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 28. Dez. 1858, Z. 22276 in den entsprechenden Punkten der Ortsseelsorger als auch der Arzt „auszusprechen haben". An Hand eines Musters dieses Formulars möge die Kuratgeistlichkeit darüber unterwiesen werden. (Orig.) Rüdeseite: Bemerkung, handschriftlich: Currende Nr. 2/859, pr. 1. Feb. 1859. 204. 1861, März 23. Wien Das eb. Konsistorium teilt der Pfarre Wieden mit, daß für den erkrankten H.Franz Daffner, Katechet im Taubstummeninstitut, H. Franz Rath, Coop. an der Pfarre zu den hl. Schutzengeln mit der Supplierung dieser Stelle betraut wird.(Original). Herausgeber, Verleger und Eigentümer: Erzb. Ordinariat, Wien I, Rotenturmstraße 2. — Verantwortlicher SchriftWalter: Univ.-Prof. Dr. Franz Loidl, Wien I Rotenturmstraße 2. — Druck und Versendung: Mechitharisten-Buchdruckerei, Wien VII, Mechitaristengasse 4. 32

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