Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Innitzer, so kann man seine und der Mitverantwort lichen Sorge, aber auch Genugtuung nachempfinden über das Gelingen der Synode, und auch den Ernst und die Verantwortung verstehen, die sich nun aus der Durchführung ergaben, „die Satzungen der Synode genau zu beobachten und die Gläubigen zur Beobach tung anzuspornen, denn die Synodalbeschlüsse dürften nicht auf dem Papier stehen bleiben". Freilich ahnte man damals — von wenigen Einge weihten vielleicht abgesehen — kaum, daß schon im März des nachfolgenden Unglücksjabres 1938 und dann sieben Jahre hindurch die doch Zeit erfordernde Realisierung der Beschlüsse durch die christentumsund kirchenfeindlichen Ns.-Machthaber nicht nur er schwert, sondern weitgehendst aufgehalten, ja sogar verhindert und unmöglich gemacht wurden. Als dann dieser beklemmende und atemberaubende Alp 1945 weggeblasen war, konnte zwar manches ver wirklicht werden. Bei den geänderten Verhältnissen und neu auftauchenden Problemen, Planungen und Aufgaben und vor allem durch die Fülle von Anre gungen und Anordnungen des II. Vaticanums veran laßt und verpflichtet, mußte es jedoch zu einer neuen, eben dieser zweiten Diözesansynode kommen, die nun neuartig, aber notwendig auch von der echten Mit verantwortung und Mitwirkung der Laien und auch weiblichen Ordensleute gestaltet und befruchtet ist. Literaturnachweis: MGSS 9, 699—702;Emst Tomek, Kirchengeschichte Österreichs I (1936) 220—226; ders., Spaziergänge durch Alt-Wien II (1938) 42 ff.; Wilhelm Leuchter, WDBl. 95 (1957) 55—122; Viktor Flieder, Stephansdom und Wiener Bistumsgründung (1968) 53. Cölestin Wolfsgruber, Josef Othmar Card. Rauscher (1888) 292—300. Josef Othmar Kard. Rauscher, Hirten briefe, Reden, Zuschriften (1875) Neue Folge I 24—28. Franz Loidl, Franz Xaver Kard. Nagl, SA aus „Beiträge zur Wr. Diözesangeschichte" (1965-^7). Wiener Synode 1937. Erzb.-Koad. Franz Jachym, Homilie zur Eröffnung der Synode in: Synode Wien, Information, Bericht, Dokumente 9 u. 10/68, 2—4;(Franz Loidl: Die Wiener Synoden, in: WKZ 1969, Nr. 3, S. 7 f.). 9.Regesten des Taubstummeninstitutes in Wien 184. 1853, März 29. Wien Das Konsistorium berichtet der Landesschulbehörde über das Ergebnis der Ausschreibung zu den entsprechenden Stellen im Institut und stellt unter Berücksichtigung der Besetzungsvorscfiläge der Direk tion seine Anträge. Regenhardt, Schoter, Knoth und Wastl würden entsprechende Voraussetzungen auf weisen. Glanz käme für das Stipendium in Frage. (Konzept). 185. 1853, April 6. Wien Franz Daffner, „Religionslehrer und Seelsorger des k. k. Taubstummeninstitutes, Ritter des KaiserFranz-Josef-Ordens und Inhaber der Großen Goldenen Civil-Ehrenmedaille" legt sein vom eb. Konsistorium verlangtes Gutachten zum Gesuch des... H. Dr. A. Jarisch bezüglich der Abhaltung von Predigten für die erwachsenen Taubstummen vor. Die erwachsenen Taubstummen entbehren in Wien durchaus nicht des religiösen Unterrichtes, wie der Bittsteller ausführt, da sie durch „den Gefertigten denselben in Form von Betrachtungen, Exhorten oder Predigten im hiesigen Taubstummeninstitut genießen, da es ja in der Pflicht des jeweiligen Katecheten und Seelsorgers... liegt. an Sonntagen, nach dem von 9 bis 10 Uhr vormittags für die Präparanden der Taubstummen-Unterrichts methode abgehaltenen Vortrage von 10 bis 11 Uhr den Lehrlingen und erwachsenen Taubstummen das Evan gelium zu erklären, die darin befindlichen Glaubens und Sittenlehren zu entnehmen und eine Homilie der Predigt durch die Laut- und Gebärdensprache... vor zutragen". Der Gefertigte habe aber noch unter dem verstor benen Institutsdirektor eine Wiederholungsschule für die taubstummen Erwachsenen und Lehrlinge am Sonntag von 9—10 Uhr vorgeschlagen und dafür Herrn Dr. Jarisch die Verwendung zugesagt. Daffner ersuche daher das Konsistorium,dem Bitt steller die Bewilligung zu erteilen, „mit Ausnahme der höchsten Kirchenfeste" an den übrigen Festtagen des Kirchenjahres eine Predigt halten zu dürfen.(Original). 186. 1853, April 21. Wien Durch Dekret an die Direktion des Taubstummen institutes bewilligt das eb. Konsistorium dem 1. Lehrer A. Jarisch das Halten von Christenlehren an die „der Schule entwachsenen Taubstummen" an Sonn- und Feiertagen, wobei er zu den „religiösen Vorträgen an Sonn- und Feiertagen immer nur die Stunde von 10—11 Uhr Vormittags zu verwenden habe, daß dann der dem Katecheten Franz Daffner vorbehaltene Reli gionsunterricht für die Lehramtskandidaten und der Christenlehren für die taubstummen Handwerkslehr linge kein Abbruch geschehe".(Konzept). Bemerkung: „Franz Daffner, Katechet im k. k. Taubstummeninstitute überreicht sein Gutachten in betreff des beiliegenden Gesuches H. Anton Jarisch... wegen Religionsunterrichtes im Institute." 187. 1853, Juli 12. Wien Der Statthalter in Niederösterreich teilt dem Kon sistorium mit, daß Franz Regenhardt zum zweiten Lehrer, Franz Schotek aus Brünn zum ersten Unter lehrer, Josef Knoth zum zweiten Unterlehrer ernannt werde und der Privatlehrer Franz Glanz das Präparanden-Stipendium für zwei Jahre erhalte.(Original). 188. 1854, Mai 13. Wien Mantelbogen mit der Bemerkung der Statthalterei, daß der Inhalt dem Konsistorium zur gutacht lichen Berichterstattung zugestellt wird. (leer). 189. 1854, Mai 29. Wien Das Konsistorium ersucht die Landesschulbehörde um eine Remuneration für den 1. Lehrer des Taub stummeninstitutes, Dr. A. Jarisch, in der Höhe von 100 Gulden aus der Institutskasse. Dr. Jarisch habe „eingangs des Monats März vorigen Jahres" das Kon sistorium ersucht, einen religiösen Unterricht in Form von Betrachtungen, Exhorten oder Predigten für „die der Schule und Christenlehre bereits entwachsenen Taubstummen" geben zu dürfen, was die Zustimmung des Institutskatecheten Franz Daffner und die Bewilli gung des Konsistoriums gefunden habe. Jarisch habe damals mit seinem Anerbieten keine Forderung auf eine Remuneration verbunden. Er habe sich an alle gestellten Bedingungen gehalten und die Vorträge „mit allem Eifer abgehalten". So könne auch der günstige Erfolg seiner Vorträge... bei der sich zusehends stei genden Anzahl der sich dabei Einfindenden ebenso wenig, als das Anstrengende seiner Leistungen be zweifelt werden". Die „außerdienstlichen Leistungen" für das Wohl der... Taubstummen und das geringe Gehalt als Institutslehrer seien zureichende Gründe, um Bewilligung beim... Ministerium „einzurathen". (Konzept). Herausgeber, Verleger imd Eigentümer: Erzb. Ordinariat, Wien I, Rotenturmstraße 2. ~ Verantwortlicher Schriftwalter: Univ.-Prof. Dr. Franz Loidl, Wien I Rotenturmstraße 2. — Druck und Versendung: Mechitharisten-Buchdruckerei, Wien VII, Mechitaristengasse 4. 16

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