Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

dem Entsprechen der Lehrling noch ein halbes Jahr hier in einer Lehre untergebracht, um das Fehlende nachholen zu können. Dies sei notwendig, weil auf dem Lande die Mittel fehlen, das im Institut Erlernte nach dem Austritt zu erhalten und zu stärken. Das Konsistorium schlage daher vor, die Lehrlinge vor der Freisprechung einer Prüfung zu unterziehen und bei mangelnden Kenntnissen sie das Fehlende in der Chri stenlehre und in der Wiederholungsschule im Institut nachholen zu lassen. Dort aber, wo sich auf dem Lande ein spezialisierter Seelsorger befindet, stünde einer Ausstellung eines Religionszeugnisses durch ihn nichts im Wege.(Konzept). 173. 1851, Nov. 9. Wien Bezüglich des Religionsunterrichtes der auf dem Land befindlichen taubstummen Handwerkslehrlinge teilt die Landesregierung hinsichtlich des Konsistorialberichtes v. 16. Juli d. J., Z. 3988 in Erledigung des Berichtes der Direktion des Taubstummeninstitutes dem erzb. Ordinariat mit, daß bei Fehlen eines im Taubstummenunterricht ausgebildeten Landgeistlichen der nächst erreichbare Seelsorger mit der Betreuung beauftragt werden solle. Man solle davon absehen, alle Lehrlinge nach Wien zu schicken, weil es erstens an Unterkunftsmöglichkeiten fehlt und andererseits, weil „dieser, vom Lande nach Wien versetzte, zur selben Zeit, als man einerseits für seinen Unterricht in der Religion sorgt, andererseits in den Zerstreuungen und in dem Übeln Beispiel des Stadtlebens leicht an seiner Sittlichkeit Gefahr leiden dürfte". Um diesbezügliche Äußerungen wird gebeten. (Original). 174. 1851, Nov. 26. Wien Das Konsistorium nimmt zur Note der Landes regierung hinsichtlich der Lehrlinge auf dem Lande in folgender Form Stellung: Es würdigt die Gründe der Landesregierung, weist aber auf die beschränkten Gewerbsmöglichkeiten auf dem Lande hin. In der Resi denzstadt seien die gewerbemäßigen Voraussetzungen zur Unterbringung dieser Lehrlinge aber besser. Außerdem sei in Wien eine größere Wohlhabenheit als auf dem Lande zu finden und es könnten hier Wohltäter gefunden werden, die aus edler Gesinnung einen solchen Lehrling gegen Kost und Quartier in Arbeit nähmen. Außerdem hat der Lehrling die Zeit seiner Ausbildung im Institut in Wien zugebracht. Auch sei die Gefahr der Vereinsamung auf dem Lande sehr groß. Auf dem Lande seien auch nur sehr wenige Katecheten zu finden, die sich die Unterrichtsbefähi gung für den Taubstummenunterricht zu eigen gemacht haben. Bei diesem liege aber soviel an äußerer und innerer Anschauung, daß man dazu einer besonderen „Einübung" bedarf. Das Konsistorium befürworte demnach die An frage der provisorischen Direktion des Institutes be züglich der „Transferierung der taubstummen Lehr linge nach Wien" und ersuche um Erwirkung einer allgemeinen Norm dafür. Sollte aber irgendwo auf dem Lande ein geeigneter Geistlicher den Religions unterricht halten können, stünde der Zeugnisein tragung darüber nichts im Wege. (Konzept). 175. 1851, Dez. 19. Wien Das Konsistorium schlägt der Landesschulbehörde ein Gesetz vor, nach dem die taubstummen Lehrlinge den Sonntagsunterricht im Taubstummeninstitut besu chen sollten, da ihnen der Besuch der gewöhnlichen öffentlichen Sonntagsschule wegen der Gehörlosigkeit nicht zuzumuten ist. Diese Norm sei auch in dem zur Rede stehenden Lehrling Karl Suppenschmid, 17 Jahre alt, bei einem Hafnermeister in Gloggnitz in Ausbil dung stehend, anzuwenden. 176. 1851, Dezember 29. Wien Die k. k. nö. Landesschulbehörde genehmigt den Antrag des Konsistoriums, die auf dem flachen Lande in Niederösterreich befindlichen taubstummen Hand werkslehrlinge vor ihrem Austritt aus der Lehre einer Religionsprüfung im Taubstummeninstitut zu unter ziehen, sie bei „nicht zusagenden Kenntnissen" die Christenlehre und Wiederholungsschule im Institut so lange besuchen zu lassen, bis sie „beruhigende Proben liefern". Während dieser Zeit sind sie in der Stadt bei Meistern zu beschäftigen, die solche Lehrlinge in Kost nehmen. Wo sich aber auf dem Land ein Kate chet befindet, der ein gesetzliches Lehrbefähigungszeugnis besitzt, kann der Unterricht und die Prüfung auch von diesem übernommen werden. Die Direktion des Institutes möge auch dafür sorgen, daß die Lehr linge möglichst immer hier in Wien „zu Professionisten in die Lehre gegeben werden".(Original). 177. 1852, Nov. 5. Wien Die Statthalterei für Niederösterreich teilt die Ernennung des Alexander Venus,... zum Direktor des Institutes und den künftigen Status des Lehrpersonals mit. Entsprechende Verbesserungen sollen mithelfen, daß „die bestehende Anordnung vom 12. Mai 1839, nach welcher es jedem Theologen und Lehramtskandi daten freistehen soll, dem Unterrichte im Wr. Taub stummeninstitute beizuwohnen und sich daselbst aus zubilden, in Erfüllung gehe". „Da zur Einleitung der allerh. angeordneten Verbesserung vor allem für die Anstellung des notwendigen Lehrpersonals zu sorgen ist, so hat der Herr Unterrichtsminister... zum ersten Lehrer den Weltpriester P. Anton Jarisch zu ernennen befunden, da von seinem Eifer für gute Sache zu erwarten ist, daß er auch in dieser Stelle, den Unter richt im Institute nach Kräften zu fördern bereitwillig sein werde." Durch Konkursausschreibung seien auch die übrigen Lehrerstellen bekannt zu machen. Die Bewer ber hätten ihre Gesuche an die Landesschulbehörde über das Konsistorium einzubringen. (Original). 178. 1852, Dez. 22. Wien Die nö. Landesschulbehörde teilt dem Konsistorium mit, daß zwei neue Unterlehrerstellen im Institut zu besetzen seien. (Original). 179. 1852, Dez. 22. Wien Der Statthalter von Niederösterreich übersendet in der Anlage die unter einem erlassenen Kund machungen bezüglich der Besetzung von erledigten Stellen im Taubstummeninstitut.(Original). 180. 1852, Dez. 22. Wien Von der Landesschulbehörde werden dem Kon sistorium die Bedingungen für die Neubesetzung der erledigten zweiten Lehrerstelle im Institut bekannt gemacht. (Original). 181. 1852, Dez. 22. Wien Die k. k. nö. Landesschulbehörde gibt die Bedin gungen für die Neuverleihung des erledigten Präparandenstipendiums im Instiut bekannt. (Original). 182. 1853, Februar 23. Wien Das Konsistorium teilt der Direktion das Ergebnis der Konkursausschreibungen bezüglich der aus geschriebenen Stellen im Institut mit und ersucht um die entsprechenden Besetzungsvorschläge. (Konzept). 183. 1853, März 8. Wien Das Konsistorium fordert den Katecheten Franz Daffner auf, über das mitfolgende Gesuch des H. Dr. A. Jarisch..., den erwachsenen Taubstummen an Sonn- und Feiertagen religiösen Unterricht erteilen zu dürfen, seine „gutächtliche Äußerung anher bekannt zu geben".(Konzept). Herausgeber, Verleger und Eigentümer: Erzb. Ordinariat, Wien I, Rolenturmstraße 2. — Verantwortlicher Schriftwalter: Univ.-Prof. Dr. Franz Loidl, Wien I Rotenturmstraße 2. — Druck und Versendung: Mechitharisten-Buchdruckerei, Wien VII, Mechitaristengasse 4.

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