1. Franz Daffner, Weltpriester, Direktionsverweser und Katechet am hiesigen Taubstummeninstitute. 2. Jakob Bernhard Fischbach, 1. Lehrer und Rech nungsführer am k. k. Taubstummeninstitut in Wien. 3. Jarisch Anton, Weltpriester der Leitmeritzer Diözese und geprüfter Taubstummenlehrer, gegen wärtig Erzieher im Hause des Herrn Grafen von Terlago. 4. Christian Stricker, Unterlehrer an der hiesigen Pfarrhauptschule bei St. Michael. 5. Alexander Venus, 2. Lehrer am hiesigen Taub stummeninstitut und Sohn des verstorbenen Direktors. 6. Swidnicki Anton, Lehrer an der k. k. Muster hauptschule in Lemberg. Das Konsistorium hält von den Kompetenten vor allem Franz Daffner, J. B. Fischbach und Alexander Venus infolge ihrer „langjährigen, erfolgreichen Dienst leistung" für den Direktorposten für geeignet, 'weil sie ständige Taubstummenlehrer waren, Swidnicki habe nur als Lehrgehilfe gedient, Christian Stricker und Anton Jarisch aber „sind in diesem Fach nur supplierungsweise verwendet" und haben nur „kürzere Zeit gedient". Zur Kompetententabelle nimmt das Konsistorium in folgender Form Stellung: „Da es sich hier um die Wahl eines Mannes handelt, der nebst der detaillierten Kenntnis des Taub stummenunterrichtes die meiste Gewähr biete, daß er zur Erhaltung der Ordnung im Institute nicht nur mit äußerer würdevoller Haltung, sondern auch mit jener glücklichen Mischung des Geistes und Temperamentes begabt sey, welche man unter dem gewöhnlichen Aus drucke ,Direktionsgabe' zusammenzufassen pflegt, und wegen ihrer Folgen äußerst wichtig ist, und da bei der bevorstehenden Wahl dieser Umstand vorzüglich zu berücksichtigen ist, so ist das fe. Konsistorium nicht in der Lage, einen der drey Kompetenten Jarisch, Stricker und Swidnicki in Vorschlag bringen zu können, da es von diesen dreyen von aller Überzeugung gebricht, daß sie nebst ihren Kenntnissen im Taubstummen unterricht die notwendig erforderlichen Eigenschaften besitzen, die ein Direktor haben muß, wenn ein so wichtiges Institut, -wie es das Taubstummeninstitut ist, in allem . . . geleitet werden soll. Die drey genannten Kompetenten haben in ihrer bisherigen Stellung noch zu wenig Gelegenheit gehabt, die für das Direktorat einer so wichtigen Anstalt er forderlichen Eigenschaften zu entfalten und es wäre zu gewagt, selbe bei ihnen voraussetzen zu wollen, v/obei in Betreff des Anton Swidnicki noch insbeson dere bemerkt werden muß, daß es nicht selbst wohl, selbst im Falle daß er diese Eigenschaften hätte, zuJäßig wäre, ihn als Bekenner des griechisch-katholi schen Glaubens, an die Spitze einer Anstalt zu stellen, bei welcher eine andere Religion bestehet. Hinsichtlich Dr. Anton Jarisch zweifelt das f. e. Konsistorium nicht, daß er eine besondere Lehr geschicklichkeit im Taubstummenunterrichte sich er worben habe bei seinem Privatunterrichte von einem,(?)' Zöglinge. Allein das eignet ihn noch nicht zum Direktor eines ausgebreiteten Institutes von 78 Zöglingen in disziplinärer und . . . Hinsicht. Hiernach ist das fe. Konsistorium bloß auf die Kompetenten Franz Daffner, Jakob Bernhard Fischbach und Alexan der Venus beschränket. Bei Beurteilung ihrer Verdienste findet das fe. Konsistorium sich veranlaßt, dem Katecheten und derzeitigen provisorischen Direktor Franz Daffner die vollste Anerkennung zu zollen. Ein würdiger Priester, eifrig in seinem Berufe, dem Institut mit väterlicher Liebe zugethan, für die größtmögliche Ausdehnung desselben. . ., vermöge seiner Verhältnisse keinen Bestimmungsgrund zum Eigennutz oder zur Abhängigkeit kennend, hat er seit seiner 10jährigen Anstellung an diesem Institute fort während Beweise seiner innigen, warmen Theilnahme für die seiner Seelsorge anvertrauten unglücklichen Taubstummen gegeben, ihre Kapelle restauriert, keine Gelegenheit unbenützt gelassen, den religiösen und patriotischen Sinn dieser Unglücklichen zu heben und mit einer seltenen Aufopferung durch Verwendung von 17500 fl. CM seines eigenen Vermögens beweist, 5 ... Franzensstiftungen an diesem Institute gegründet und sowohl dafür, als auch für sein übriges segensreiches Wirken als Religionslehrer die Auszeichnung genossen, daß ihm die Große Goldene Civil-Ehrenmedaille ver liehen worden ist. Allein, so erfreulich diese Anerken nung dem fe. Konsistorium selbst ist, so sehr muß es bedauern, daß Franz Daffner die Eigenschaften nicht alle besitzt, welche zum Direktor des Taub stummeninstitutes erfordert würden. Seine zu _große Güte, das mangelnde Geschick imponieren zu können, eignen ihn nicht ganz in jeder Beziehung zu dieser Stelle. Mit gleichem Bedauern muß das fe. Konsistorium hinsichtlich des Bernhard Fischbach bemerken, daß auch er, obschon er bereits 38 Jahre an dieser Anstalt bedienstet, als Taubstummenlehrer geschickt, und thätig, als Rechnungsführer genau und ordentlich ist, zu der Direktorstelle nicht ganz geeignet erscheint, in dem ihm ein hoher Grad von Selbstüberschätzung und leidenschaftlicher Temperamentaufwallung . .. wel che .. . lassen, daß durch seine Ernennung zum Direk tor das friedfertige, zum guten Gedeihen des Instituts so nothwendige, liebevolle und eifrige Zusammen wirken aller mit dem Unterricht Betrauten gestört •würde. Es erübriget daher nur noch Alexander Venus, dem der Vorzug vor ihm eingeräumt werden dürfte. Alexander Venus dient zwar erst 1(1 Jahre in diesem Institute im Lehramte, ist aber im Institut geboren, der Sohn des verstorbenen Direktors, von der zartesten Jugend an unter den unglücklichen Taub stummen wurde er nicht nur mit ihren Leiden und Bedürfnissen, sondern auch mit der Art, wie sie zu behandeln sind, vertraut, er lernte an der Seite seines Vaters den Umfang und die Wichtigkeit des Direk tionsgeschäftes im Detail kennen, unterstützte densel ben die letzten Jahre her in diesem Geschäfte, und im rüstigsten Lebensalter stehend, zeigte er durch die ganze Zeit seiner Anstellung ein Streben nach würde voller Haltung und Kenntnißbereicherung, die durch widrige Temperamentsäußerungen nicht getrübt wird. Ruhig und besonnen, bekannt mit den Zuständen auswärtiger Taubstummeninstitute, die er mit hoher Ministerialgenehmigung in wenigen Jahren bCTeiste, genau und gewissenhaft in seiner Pflichterfüllung empfehlen ihn demnach unter allen Kompetenten als den geeignetsten zu dem erledigten Direktorat. Das fe. Konsistorium glaubt daher, für diese Stelle besonders taugliche Kompetenten folgenden Vorschlag stellen zu wollen: 1. Alexander Venus, 2. Franz Daffner, 3. Jakob Bernhard Fischbach." (Konzept). Beilage: Die Kompetententabelle „zur Besetzung der durch den Tod des Michael Venus im k. k. Taub stummeninstitute in Wien erledigte Direktorsstelle" mit ausführlicher Würdigung der „erworbenen Kennt nisse und Leistungen" der sechs Bewerber. (Original). 171. 1851, Mai 13. Wien Die Statthalterei ersucht das Ordinariat um Äußerung zur Eingabe der Institutsdirektion hinsicht lich der auf dem Lande in der Lehre befindlichen Zöglinge Martin Mödelhammer und Franz Tröster be treffs der Christenlehre und des Wiederholungsunter richtes rücksichtlich aller später auftretenden Fälle. Bis dato habe in dieser Hinsicht kein Anstand „ob waltet", da ein Johann Rosch in Schwechat am 3. April 1850 als Schuhmacher freigesprochen wurde. (Original). 172. 1851, Juli 16. Wien Das Konsistorium teilt auf Grund der Information der Institutsdirektion der Landesschulbehörde mit, daß die taubstummen Lehrlinge vom Lande nur dann ein Religionszeugnis erhalten, wenn ihre Kenntnisse ent sprechend sind. Andernfalls würde bei nicht genügen-
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