Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Wien durch UnivProf. Dr. Franz Loidi und den Ver fasser suchte letzterer vergeblidi im Haus-, Hof- und Staatsarchiv und im Allgemeinen Verwaltungsarchiv in Wien nach den verschollenen, wohl, in der Hof kanzlei einbehaltenen Originalen beider Bullen. Bei dieser Nachsuchung fanden sich aber in der Allge meinen Urkundenreihe des Haus-, Hof- und Staats archivs die Originalstiftsbriefe Josephs II. vom 18. I. 1789 für die von ihm errichteten Bistümer Linz, St. Pölten, Budweis, Gradiska und Tarnöw, von denen bisher der Diözesangeschichtsforschung nur der für St. Pölten, dessen Original als „zur Zeit unauffindbar" galt, (5) bekannt war. Er wurde nach der Abschrift im Diözesanarchiv St. Pölten von Kerschbaumer abge druckt.(6) Da die kaiserlichen Stiftsbriefe die Errichtungen der Diözesen als allein landesfürstliches Recht be zeichnen und auf die Bullen, die schon vor ihnen vorlagen, überhaupt nicht hinweisen, ist es m. E. denkbar, daß die Bullen nach der Ausstellung der Stiftsbriefe von der Hofkanzlei nicht weiter aufbe wahrt,sondern skartiert wurden. Im folgenden seien die Stiftsbriefe — so werden diese Urkunden in Vermerken des 18. Jahrhunderts auf den Faszikeln, die sie bergen, bezeichnet — von Linz und St. Pölten erstmals nach den Originalen ediert. Heute umfaßt die Wiener Kirchenprovinz die Erz diözese Wien und die Suffraganbistümer Linz, St. Pölten und Eisenstadt. Am 15. August 1960 (7) erhob Papst Johannes XXIII. die Apostolische Ad ministrator Burgenland mit der Bulle „Magna quae" zur Diözese Eisenstadt. Kaiser Joseph II. errichtet das Bistum Linz. 1789 Jänner 18, Wien. Orig., Perg. Libell, 35X27 cm, 8 BlI., in roten Samt gebunden, mit Wachssiegel des Kaisers in Goldkapsel an goldener Seidenschnur. Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Allg. Urkundenreihe. Wir Joseph der Zweyte; von Gottes Gnaden er wählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs; König in Germanien, zu Jerusalem, Hungarn, Böheim, Dalmazien, Kroazien, Slavonien, Galizien, und Lodomerien; Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, zu Lothringen, zu Steyer, zu Karnten,und zu Krain; Großherzog zu Toßkana; Groß fürst zu Siebenbürgen; Marggraf zu Mähren; Herzog zu Braband, zu Limburg, zu Luzemburg, und zu Geldern,zu Würtenberg,zu Ober- und Niederschlesien, zu Meiland, zu Mantua, zu Parma, Placenz, Guastalla, Auschwitz und Zator, zu Kalabrien, zu Barz, zu Montferat und zu Teschen; Fürst zu Schwaben, und zu Charleville; gefürsteter Graf zu Habsburg,zu Flandern, zu Tyrol, zu Hennegau, zu Kiburg, zu Görz u. zu Gradiska; Marggraf des heiligen römisclien Reichs, zu Burgau, zu Ober- und Nieder-Laußnitz, zu Pont a Mousson, und zu Nomeny; Graf zu Namur, zu Provinz, zu Vaudemont, zu Blankenberg, zu Zütphen, zu Saarwerden, zu Salm u. zu Falkenstein, Herr auf der Windischen Mark,und zu Mecheln. Sind gleich im Anfange unserer Regierung sorg fältig bedacht gewesen, alle Mittel anzuwenden, durch welche das Besre der christkatholischen Religion und vorzüglich die Seelsorge bei unseren Völkern befördert werde. Wir fanden unter andern wichtigen Anstalten höchstnöthig, mehrere neue Bisthümer zu errichten, und überhaupt in unseren Staaten den physischen Umfang der Diözesen, oder Kirchsprengel für Erzund Bisthümer auf solche Art zu bestimmen, daß nach der Lage und Volksmenge jedem Oberhirten ein angemessener geschlossener Bezirk, worin kein anderer Erz- oder Bischof seine geistliche Jurisdiktion ausüben darf,zugetheilet seye. Nachdem in dem vierten Absatz des mit dem Hochstift zu Passau unterm vierten Heumonats siebenzehnhundert vier und achtzig geschlossenen Vertrags, alle Diözesan- und Ordinariatsrechte in den Landen Niederösterreich, und Österreich ob der Enns gänzlich abgetreten worden sind, welche dasselbe bis dahin darinne ausgeübet hatte. So haben Wir aus dem Uns allein zustehenden landesfürstlichen Rechte ein neues Bisthum in Öster reich ob der Enns errichtet, dem Sitz des Bischofs in der Stadt Linz bestimmt, und für einen jeweiligen Bischof daselbst seinen Kirchsprengel oder Diözes bezirk in dem ganzen Lande Österreich ob der Enns, welches aus dem Hausruckviertel, Traunviertel, Mühl viertel, nicht minder aus dem Innviertel bestehet, auszumessen, und zu verordnen befunden. Die Benennung des ersten, so wie aller künftigen Bischöfe in Linz halten Wir, als ein Uns eigenes Recht, für Uns und unsere Thronfolger bevor; befehlenzugleich, daß dieses Bisthum ein Suifraganeatus des Erzbisthums in unserer Residenzstadt Wien seyn, u. bleiben, mithin ein jeweiliger Wiener Metropolit die ihm nach der hyerarchischen Kirchenverfassung zustehende Rechte (so weit solche nicht unsern landes fürstlichen Rechten und Verordnungen entgegen sind) über den Linzer Bischof, als seinen Suffraganeum, auszuüben befugt seyn solle. Die Dotation zum Unterhalt eines jeweiligen Bischofs zu Linz haben Wir auf jährliche Zwölftausend Gulden rheinl. gesetzt, deren Genuß entweder aus dem Religonsfond in baarem Gelde, oder von Ein gängen auszuweisender Realitäten demselben zu kommen wird. Die Linzer Kathedralkirche bleibt in Besitz ihrer als vorhin gewesten Dekanalkirche zu unserer lieben Frauen genossenen hinlänglichen Dotirung; Das Domkapitel haben Wir auf drey Dignitarien, nämlich: den Domprobst, den Domdechant, und den Scholasticum, nebst vier andern Domherrn dergestalt bestimmet, daß unter ihnen einer jedesmal von Uns als Generalvikar des Bischofs ernennet, von diesem die Direktion der Geschäfte in Abwesenheit des Bischofs geführet, auch das lus nominandi aller be sagten Kapitularen von Uns und unsern Thronfolgern allein ausgeübet werde. Zu ihrem Unterhalt hat der Generalvikar Dreytausend Gulden rheinl., jeder der drey Dignitarien Eintausend zweyhundert Gulden rheinl., dann jeglicher der übrigen Domherren (unter welchen allen jedoch der eine als Pfarrer bei der Domkirche, der zweyte aber als Pfarrer in einer Vorstadt bei Linz verwendet werden muß) Eintausend Gulden rheinl. alljährlich aus dem Religionsfond zu genießen. Die Form des Amtssigil für den Bischof, dann die Form des Kapitel-Ehrenzeichens für die Domherren haben Wir gleiÄfalls vorgeschrieben, auch letzteren erlaubet, das Ehrenzeichen an der Brust öffentlich zu tragen. Die Zahl der Kuraten bei der Domkirche ist unter dem Namen der Chorvikarien von Uns auf vier Priester mit dem Gehalt jährlicher Dreyhundert Gulden an geordnet, nicht minder ein eigenes KonsistorialKanzleypersonale resolviret, und dessen Besoldung aus dem Religionsfond ausgemessen worden. Hiedurch haben Wir alles gethan, was zu dauer hafter Errichtung des Bisthums in Linz gedeihlich seyn kann; worüber Wir zu dessen ewiger Gedächtniß diese Urkunde verfassen lassen, solche eigenhändig unterfertiget, und zu Festhaltung aller darin ent haltenen Punkte an unsere Hof- und Landesstellen die gemessenen Befehle ertheilet haben. So geschehen in unserer Haupt- und Residenz stadt Wien den achtzehnten Tag des Monat Jäners nach Christi unsers lieben Herrn und Seligmachers gnadenreichen Geburt im siebenzehnhundert neun und achtzigsten Jahre, unserer Reiche, des römischen im

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