Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Beiträge Diözesangesdiidite BE ILAQE DES WIENER DIÖZESANBLATTES Nr. 1 (Jänner 1968) 106. Jahrgang Nr. 1 Wien,am 1.Jänner 1968 9.Jahrgang Inhalt: 1. Als Anregung. — 2. Memorabilien- oder Ingedenkbüdier. — 3. KR. Karl Bednar, im Dienste der Heimatkunde und des Diözesanarchivs (t 1966) (Ein schuldiger Nachruf). — 4. Klosteraufhebungen auf dem Gebiet der heutigen Wiener Erzdiözese. — 5. Series parochorum: Wultendorf, Dekanat Staatz. — 6. Kleines heiliges Wien; Religiöse Hauszeichen und Pietätsgegenstände (neuerlidher Nach trag). 1. Als Anregung GLI ARCHIVI ECCLESIASTICI RIFLETTONO LA VITA, L'ATTIVITA, XL SENSO DELLA CHIESA E LA STORIA DEL „TRANSITUS DOMINI" NEL MONDO. PAOLO VI Weber, Anleitung zur Abfassung einer Pfarrgeschichte, in der Reihe der „Südostbayrischen Heimatstudien", Bd. 2, und das Folgende Anregung und Grundlage bieten möge, die aber freilich modern zu ergänzen wären***). Dr. F. L. „Die kirchlichen Archive spiegeln das Leben, die Tätigkeit, die Gesinnung (oder den Sinn) der Kirche und den .transitus Domini' in der Welt wider." Motto aus der Grußbotschaft des Papstes an den VIII. Congresso Ardiivisti Ecclesiastici, der vom 25. bis 28. September 1967 an der Universität in Padua unter dem Thema: „Gli Archiv! Ecclesiastici dopo il Concilio Ecumenico Vaticano II, problemi e prospettive", tagte und wozu auch der Schriftwalter mit einem Referat beitragen konnte. Dieses Papstwort möge darüber hinaus alle Pfarr archivare nach dem II. Vaticanum an ihre Pflicht erinnern und neu aneifern. Es sei nur an die Vor schrift der I. Wiener Diözesansynode d. J. 1937*) ge dacht, die im Kanon 55/2 verlautet: „Der Pfarrer soll das Pfarrarchiv als wertvolle Rechtsquelle im eigenen wohlverstandenen Interesse in Ordnung halten und versperrt an einem trockenen Orte in möglichst feuer sicherer Weise aufbewahren." Dazu seien drei prakti sche Anleitungen vorgelegt: Josef Weber, Anleitung zum Ordnen der Pfarrarchive, in: Reihe der „Südost bayrischen Heimatstudien", Bd. 15; P. Othmar Wonisch O. S. B., Das Pfarrarchiv und seine Ordnung, Prakti sche Winke, Graz und Wien 1919; und neuestens P. Emmeram Ritter O. S. B., Anleitung zum Ordnen der Pfarrarchive (hektographiert)**). Damit zusammen hängt auch die Führung der Pfarrchronik, wozu auch die genannte Synode im Kanon 55/1 meint, daß sie in sachlicher Art fortlau fend zu führen sei, und wozu auch in letzter Zeit immer wieder im Diözesanblatt gemahnt wird, sh. 1939, S. 176, 1945, S. 2, 1945, S 38, und wozu: Josef *) Die erste Wiener Diözesansynode am 16, u. 17. März 1937, Wien, Verlag d. eb. Ordinariatskanzlei, S. 15. *•) Vgl. auch LThuK. I; auch C J C can. 383, 384, 470 § 4; ebenso Wr. Diözbl. 1964, 95 (Pfarrarchiv), 102 (Gedenkbuch), 105 (Inventar) u. a. 2. Meifiorabilien- oder Ingedenk-Bücher (Aus dem Hirtenbrief Erzbischofs V. E. Milde vom 1. Dezember 1832)*) „Diese sind nicht nur als Geschichte den Nach folgern allzeit sehr interessant, sondern zur Sicherstel lung der Rechte, Besitzungen oder Lasten der Pfründe, zur Aufklärung in späteren Zeiten entstehender Fra gen, zur Vermeidung fruchtloser Streitigkeiten, zum Beweise, wenn die Pfründe beeinträchtigt zu werden in Gefahr ist, nützlich und nothwendig. Leider sah Ich, daß diese wichtigen Bücher an vielen Orten ganz mangeln, an anderen nicht fortgesetzet sind. Da die Mühe, dasjenige, was sich in einer Pfarre von Wichtigkeit ereignet, jährlich auf zuzeichnen, sehr klein, und der Erfolg in späteren Zeiten doch sehr interessant und wichtig ist; so er warte Ich von dem Eifer der Pfarrer für alles Gute, von ihrer Sorgfalt für die Nachfolger, von dem Wunsche, auch für die Zukunft zu wirken, daß alle Seelsorger diese bereits öfters und zuletzt unter dem 27. Dezember 1829 angeordnetfen Ingedenk-Bücher, wo sie mangeln, sogleich anfangen, und wo dieselben vorhanden sind, fleißig fortgesetzt werden. Damit dieses zweckmäßig geschehe, werden nach folgende Vorschriften allgemein bekannt gemacht: 1. Nicht eine allgemeine, mit Raisonnements be- *•*) Dazu: Franz Loidl, die Bilderchronik, in: Der Seelsorger, 13. Jg. F. 8(Wien 1936/37), S. 250/252. Schon Kardinal Migazzi schrieb 1763 vor, daß in jeder Pfarre ein Gedenkbuch errichtet werde, das die Geschichte der Pfarre, die Rechte und Verbindlichkeiten der Pfarre, die geistl. und weltl. Verordnungen usw. ent halte. *)Kurrenden der Wiener Erzdiözese (Jg. 1829, 1831), 1832, S. 177 f. — Als Zeichen dafür, welch großen Wert Erzbischof Milde auf ein gut geführtes Pfarrgedenkbuch legte, mag gelten, daß er bei seinen Visitationen stets das Memorabilienbuch der eben zu visitierenden Pfarre mit auf sein Schlafzimmer genommen und es noch in später Nacht durchgelesen hat. Correspondenz d. „Associatio pers. sacerd." III. Jg. (1882), S. 7.

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