Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

war dort von 1841 bis 1880 als Glockengießer tätig und gehört zu den führenden Glockengießern seiner Zeit. Die Wiener Neustädter Glockengießerei bestand von 1697 bis 1937 und erlebte unter der Familie Hilzer zwischen 1841 und 1907 ihre größte Blüte (A. Weißenbäck-J. Pfundner, Tönendes Erz, 1961, 135, 225). — ®) 200 Jahre nach der Vollendung des ersten Turmes! — ') Wolfsgruber a. a. O. 36. — ®) Ebda 36 Anm. 2. Weißenbäck-Pfundner a. a. O. 584. — ®) Wohl zur Erinnerung an die Kaiserpaare Ferdinand HI.-Maria Anna von Spanien und Ferdinand I. von ÖsterreichMaria Anna von Sardinien. — '") Sie! — ") Ver mögensverwalter der Kirche. — "'l Vgl. V. FliederF. Loidl, Stephansdom-Zerstörung und Wiederaufbau (1967) 29. — '®) Alfred Missong, Heiliges Wien (1948) 50. 14) Von 1946 bis 1951 mit St. Michael vereinigt. 80. Pfarre Wultendorf Interessantes aus dem Gedenkbuch der alten Wirt schafts- und Bauernpfarre, tom I (von Pfarrer Kaspar Franz Etzel bearbeitet, der 1813 hier Pfarrer wurde) und tom II (von 1859 bis 1912). Diese interessante Pfarre verdiente eine eigene Monographie. Kirchenväter: Tom I, unnumeriert, aber § 19. „Zur Besorgung der kleineren und gewöhnlichen Kirchengeschäfte sind auch hier von jeher Kirchen väter angestellt gewesen, und zwar zween, wovon der ältere Ober- und der jüngere Unterkirchenvater ist. Ihre Verrichtungen bestehen hierorts in folgendem. Der Unterkirchenvater begibt sich an jedem Sonnund Feiertag eine Stunde vor Anfang des Gottes dienstes in den Pfarrhof, holt nebst den Opferweinen die Monstranz und den Kelch, begibt sich dann in die Kirche und gibt das erste Glockenzeichen, hernach bekümmert er sich um Licht, Glut und etwaige Zube reitung des Altars, darauf gibt er, nach einer etwaigen halben Stunde vom ersten, das zweite Zeichen mit der Glocke. Während dem erscheint der Oberkirchen vater, dem unter Aufsicht des Pfarrers der Klingel beutel, das Anschaffen des Wachses, Weihrauchs, die Besorgung der Kirchenwäsche etc. obliegt, mit dem Wasser und hilft dem obigen in seinen Geschäften. So wie vormittags, so hat auch der Unterkirchenvater die nämlichen Geschäfte nachmittags zu besorgen. Er muß im Winter durch den angehäuften Schnee die Bahn brechen und immer erst eine Weile in der isolier ten Kirche sich aufhalten, ehe die Pfarrkinder sich zu derselben auf den Weg machen. Bei solchen Umstän den, und da mit dem Kirchenvateramte hier gar keine Emolumente bis auf die jährlichen 3 f. verbunden sind, ist von jeher hier die Gewohnheit eingeführt, von der man ungeachtet alles Zuredens nicht abzubringen ist, daß alle Jahre die Kirchenväter erneuert werden, indem der obere nach gelegter Rechnung austritt, der untere an dessen Stelle kommt und ein neuer wieder aufgenommen wird. Daß durch diese hiesige Gewohn heit nicht nur einem jeweiligen Pfarrer Beschwerden zuwachsen, sondern auch, da man nicht immer willige, diesem Amte mit Liebe zugetane Männer antrifft, die Ordnung des Gottesdienstes und die Kernigkeit der Kirche, selbst die Gebarung mit der Kirche, darunter leide, ist offenbar. Was die Annehmung eines jewei ligen neuen Kirchenvaters betrifft, so ist hier die Gewohnheit, daß immer einer von ihnen ein Staazer, der andere aber entweder ein Loosdorfer oder ein Hagenberger oder ein Laaer Untertan ist. Der Pfarrer ernennt ihn oder gibt, wenn ihm der vom Oberkirchen vater genannte nicht gefällt, Exclusivam. Die Kirchen väter hatten anfangs von der Kirche gar nichts, sondern nahmen nur Anteil an dem auf Kosten der Kirche bei derer Rechnung abzuhaltendem Mittagmahle. Als aber dergleichen Mahlzeiten durch Verordnung vom 8. Dezember 1759 verboten wurden, erhielten sie seit 1764 jährlich 1 f. 8 kr., seit 1789 aber 1 f. 30 kr. und seit 1806 nun 3 f." Vogteikommissär: Ebda § 20. „Als Kontroll für den Pfarrer und die Kirchenväter und zu größerer Gewißheit für den Herrn Patron war von jeher auch ein Vogteikommissär bei der hiesigen Kirche. Diese Stelle vertrat entweder der Oberbeamte in K. oder der Verwalter zu A. Er stand der Kirche mit Rat und Tat bei, leitete den Eichenverkauf (aus dem Kirchen- oder Pfarrwald) und verfertigte die Rechnung. Zur Abhaltung derselben mußte er immer von der Gemeinde abgeholt werden, bis endlich seit dem Jahre 1783 statt der Fuhr die Vergütung in Geld von der Gemeinde geleistet wird. Daß er wegen besag ter Rechnung einige Diäten bezog, läßt sich aus den Rechnungen nicht abnehmen, bis auf das Jahr 1778, wo er, einer Verordnung zufolge, 1 f. erhielt. Seit 1783 erhielt er 2 f., lange Zeit wieder nichts, endlich von 1811 angefangen 3f." Kirchenrechnung: Ebda § 21. „Vor Zeiten legte zwar alle Jahre jeder Ober kirchenvater vor seinem Austritt eine Separatrech nung über den Eingang an Opfer-, Stuhl- und Wind lichtgeld und anderen kleinen Einnahmen und deren Verwendung auf verschiedene Ausgaben, worauf er dann den Überschuß zuhanden des Pfarrers ablegte oder den sich zeigenden Abgang von ihm ersetzt erhielt. Allein eine förmliche Rechnung im Beisein des Vogteikommissärs wurde alle zwei Jahre im Pfarrhof dahier vorgenommen, worin dann unter anderen Aus gaben immer 7 f. auf das Mittagmahi und 2 f. für die Gemeinde auf einen Trunk angerechnet vorkom men, bis endlich Maria Theresia laut Verordnung vom 8. Dezember 1759 alle Jahre Kirchenrechnung zu halten befahl und dabei alle Unkosten der Kirche auf Gast mähler verbot, seit welcher Zeit man auch dieser Verordnung nachlebte, hingegen die Diäten an Vogteikommisär xmd Kirchenväter aufkamen." „Gottesdienstordnung, Prozessionen, wozu u. a. anzumerken ist, daß der Schullehrer, wenn dreimal geläutet wird, beim zweiten Zeichen, wird aber nur zweimal geläutet, gleich nach dem ersten in den Pfarr hof kommt, den Pfarrer abzuholen, worauf beide sich auf den Weg zur Kirche machen. Beim Eintritt wird dann zusammengeläutet und der Gottesdienst fängt an." Ebda § 22. Einiges vom Zehent. Ebda § 25. Der große Zehent schöpfte aus Felderträgnissen und Weingärten: Jährlich 5 bis 6 Metzen Korn und ebensoviel Hafer. Auch Weinertrag. Der kleine Zehent wurde gespeist aus Erbsen, Türkenweiz, Erdäpfel etc. Der sog. Blutzehent betraf einen Hendel(Henne)zehent. „So gibt ein jedes Haus jährlich ein Hendel und dieses Hendel wird seither immer nur von 63 gemeinde mitleidigen Häusern entrichtet, so daß die nach der Hand erbauten sog. Batzenhäuser davon befreit sind. Dieser Zehent wurde auch von der Gemeinde streitig gemacht, allein der Pfarr in erster und zweiter Instanz zugesprochen. . . Das Haus Nr. 59 muß nebst dem Zehenthendl auch noch einen Diensthahn geben wegen einer zum Haus gehörigen Wiese unweit des hl. Brünnls. . . Der Gänsezehent, der laut Fassion vom 30. Dezember 1751 nach zehnjährigem Durchschnitt jährlich fünf Stück betrug, wurde eine Zeitlang nicht genommen und dürfte jetzt Schwierigkeiten finden." Franzosenjahr 1809: Ebda § 13. „Als nach der unglücklichen Schlacht bei Wagram die feindliche französische Armee auch diese Gegend überschwemmte und ein großer Teil in seinem Zug über Staatz nach Znaim begriffen war, erbrachen einige französische Nachzügler die Kirche und raubten die silberne Monstranz aus dem Tabernakel, die ihnen jedoch von den Pfarrkindern wieder entrissen wurde, wogegen sie dann auch bei der im Jahre 1810 anbefoh lenen Einlieferung des Kirchensilbers von Hoher Stelle freigesprochen wurden." „Im Jahre 1812, dem 3. September (ebda § 14), unternahmen Se. Hochfürstl. Gnaden der Herr Erzbischof von Wien, Sigismund Anton Graf Hohenwart (* 1730, t 1820), ungeachtet seines hohen Alters von 82 Jahren die kanonische Visitation in der Kirche selbst vor, predigten, katechisierten und erteilten zugleich mehreren Kindern die hl. Firmung." 45

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