geborenen Zöglinge nach der Hofverordnung v. 3. Mai 1805 zur Aufnahme ins hiesige Seminar „die höchste Bewilligung" erhalten haben. Ebenso wird aus den vorgelegten Studienzeugnissen ersichtlich, daß diese Kandidaten die ganze Theologie im Ausland absolviert, hingegen nicht alle Prüfungen im Inland wiederholt haben. Die hohe Hofverordnung v. 22. Februar 1806 aber fordert von solchen ausländischen Kandidaten,die noch nicht Priester sind, daß sie sich den Prüfungen aus allen im Ausland gehörten theolog. Lehrgegen ständen unterziehen sollen. Es sind also wegen der Tischtitelverleihung die fehlenden Zeugnisse nachträg lich einzureichen. 29. 1810 April 7. Wien. Das Konsist. entschuldigt sich bei der Regierung (siehe Nr, 28), daß es bei der Aufnahme der 5 Alumnen aus Versehen nicht um die a. h. Bewilligung angesucht habe. Der Fehler sei unter laufen, weil die Genannten nicht selbst um die Auf nahme einkamen, wie es sonst bei Ausländern ge schieht, sondern weil sie dem Fürsterzbischof vom Hoch- u. Deutschmeister Erzheraog Anton Viktor durch Minister Freiherrn v. Ulrich empfohlen wurden und weil man sie „in dieser Rücksicht" nicht im strengen Sinn als Ausländer betrachtete. Weiters seien diese 5 „Individuen" vom theol. Direktorat zu keinen anderen Prüfungen verhalten worden. Das Konsist. bittet nun, die Aufnahme in die Erzdiözese nachträglich „hochge neigt" zu bewilligen, die „Discipularprüfungen" aus KG. und den biblischen Fächern nachzusehen. Zudem wirkten sie schon eineinhalb Jahre „zur vollkommenen Zufriedemhelt unrl mit Auszeichnung" in der Seelsorge. 33. 1811 Sept. 26. Wien. Regierung intimiert dem Konsist., daß von den 11 Weihekandidaten nur 5 „we gen gehörigem Fortgang" den Tischtitel erwerben kön nen, während die 6 anderen „die höchste Einwilligung" abwarten müssen, da sie in den bibl. Gegenständen nur die 2. Klasse und der letzte ohne Wiederholungsprüfung aus Moral gar nicht zur höheren Weihe zugelassen werden darf. 47. 1848 Dez. 5. Leitmeritz. Joseph Hoffmann, Theologe des IV. Jahrg., bittet das Wr. Konsist. um Entlassung aus der Erzdiözese und b^ründet dies: A) Haben die Oktoberrevolution und die darauf folgen den Wirren in Wien in ihm die Besorgnis hervorge rufen, daß er kaum im Stande sein dürfte, in Wien dieses Jahr seine theolog. Studien zu beenden. B) Ist es der heiße Wunsch seiner seit dem verflossenen Jahr verwitweten Mutter, ihn in ihrer Nähe zu wissen. Cj Haben die „für die Wiener Theologie" ins Unbestimmte verlängerten Ferien ihn bei der Armut seiner Mutter wegen des Unterhalts in der Heimat in Sorge versetzt. D) Als er sich wegen all der Ursachen an das Leitmeritzer Konsist. wegen Aufnahme ins bischöfliche Seminär daselbst blttlich wandte, sei er provisorisch aufgenommen worden. Fbjsz. VI. Militär-Sachen 1. 1700 Okt. 11. Wien. Wiener Gamisons Artillerie Distrlcts Commando ans Konsist. „Der bey hiesigem Garn. Artiii. Distr. befindliche Kanonier Johann Modling hat aus Anlaß, daß Ihme vermög beygebrachten schriftl. Zeugniß die Aufnahme in das hiesige e. b. Seminarium zugesaget worden, um seine Entlassung gebethen. Auf hierseitig gemachte weitere Vorstellung hat der Hofkriegsrath die diesfällige Entlassung zwar bewilliget, jedoch seye Ein hochw. e. b. Consist, anzu gehen, daß falls Modling vor Erlangung der höheren geistlichen Weihen aus dem Seminario wiederum auatretten solle, vor Bewilligung dieses Austritts die Mel dung anher gemachet werde, um diesen Mann wiederum ad Militare übernehmen zu können". — Unterschr.: Ullmann, Major. 2. 1790 Okt.12.Wien.Gegennote des Konsist.an den Hofkriegsrat. Konzept. 3. 1846 Mai 5. Der Magistrat Gabel, Bunzlauer Kreis, Böhmen, ans Konsist. Das k.k. Bunzlauer Kreis amt hat dem Magistrat aufgetragen, den Anspruch auf die zeitliche Militärbefreiung des Studenten Karl Bamus aus Nr. 35 in der Stadt Gabel durch Vorlegung der Studienzeugnisse nachzuweisen. Nach der Anzeige, daß genannter Hörer der Theologie des H. Jahrg. im Wiener Alun\nate ist, wurde verordnet, dies durch Zeugnisse der betreffenden Seminarvorsteher zu kon statieren." So gibt man sich die Ehre, das hochw. e. b. Konsist. diensthöflichst zu ersuchen, den erwähnten Umstand mit möglichster Beschleunigung anher be kannt zu machen." 4. 1846 Mai 13. Wien. Das Konsist. ersucht die Alumnatsdirektion um die Bezeugung. — Konzept. 5. 1846 Mai 21. Wien. Die Alumnatsdirektion über reicht dem Konsist. das abverlangte Zeugnis über K. ßamus und bemerkt, daß „er sich bisher zur Zu friedenheit verwendet hat." — Unterschr.: Jos. Hand schuh, Ehrendomherr u. Alumnatgdirektor. Fasz. VII. Externisten der theol. Fakultät. Stipendien 1. 1805 März 1. Wien. Schreiben der Regierung an Fürsterzbischof Sigmund Grafen v. Hohenwarth. Kaiser Franz hat sich laut Hofdekret vom v. M. entschlossen, „falls durch die aus den letzten Kriegsumständen ent standenen Folgen, als vorzüglich durch Krankheiten, ein außerordentlicher Abgang an Geistlichen sich er geben sollte, zur Bedeckung dieses Abgangs, damit es in keinem Falle in Hinkunft an der erforderlichen Geistlichkeit mangle, den Diözesen über die Religions fonds-Stipendien,welche ihnen zu ihrem gewöhnl.Bedarf bereits bewilligt sind, noch mehrere von der Hofkanzlei nach Erfordernis zu verleihen." Es wird deshalb ange fragt, ob durch die seit einigen Monaten eingerissenen Krankheiten oder andere Folgen des Kriegcis sich ein außerordentlicher Abgang ergebe und um wie viel die Zahl der Stipendien aus dem Religionsfonds zu er höhen sei. Der Fürsterzbischof möge sich äußern, ob die Zahl der Diözesan-Alumnen zu vermehren wäre.•— Unterschr.: In Ermangelung eines Präsidenten: Chorinsky. (Fortsetzimg folgt) Herausgeber, Verleger und Eigentümer: Erzb. Ordinariat, Wien I, Rotenturmstraße 2. —^ Verantwortlicher Schriftwalter: Univ.-Prof. Dr. Franz Loidl, Wien I, Rotenturmstraße 2. — Druck und Versendung: Mechitaristen-Buchdruckevei, Wien VII, Mechitaristengasse 4. 32
RkJQdWJsaXNoZXIy NzM2NTQ=