Epopöe"*^), das leuchtende Abendbrot eines unterge henden tausendjährigen geschiehtsgesättigten Völker reiches. Ganz davon beseelt, ja von heilig-rastlosem Eifer besessen, war auch seine ihm so kurze zuge messene Regierungszeit davon voll ausgefüllt, so daß er sich an diesem Riesenwerk buchstäblich verzehrte und seine Kräfte aufrieb. Als schlicht frommer und mit Papst und Kirche treu fühlender Bischof der Periode Pius X. war er ganz von der pianischen eucharistischen Emeuerungsbewegung erfaßt und war ihm die Förderung und Verwirklichung der Früh- und Oftkommunionsdekrete ein echtes Herzensanliegen. Gleich anschließend an die Verkündung des offiziellen Textes am 17. Sep tember 1910 empfahl er das „hochwichtige Dekret" dem Klerus zum eingehenden Studium, wies die Dechanten an, noch im Laufe des Oktobers, eine außer ordentliche Dekanatskonferenz einzuberufen, um über die Art und Weise der Durchführung mit dem Kuratklerus und den Religionslehrern zu beraten und die Beratungsergebnisse in einem Protokoll bis Monats ende an das Ordinariat gelangen zu lassen'""'). Schon am 25. November publizierte er die acht Durchfüh rungsbestimmungen des Dekretes „Quam singulari" über die erste hl. Beichte und hl. Kommunion, worin er für den Sakramentenempfang vorläufig als äußerste Grenze nach oben das dritte Schuljahr festlegte, die drei- bis viermalige Schülerkommunion anordnete, außerordentliche Gelegenheiten für den Empfang an gab und eindringlich die Kinder- und Jugendseelsor ger, die Eltern und Leiter von Erziehungsinstituten, die Theologieprofessoren und Seminarvorstände zur Mithilfe aufrief'). Selbstverständlich wurde auch auf die geistlichen Vorteile (Ablässe)'^'^), auf eucharistische Schriften für Priester und Gläubige'"') und auch Un terrichtsbehelfe hingewiesen®"). Das Jahr 1911 erbrachte an Vorbereitungen auf den geplanten Kongreß: eine Sonderfahrt von Wien aus zum XXII. Eucharistischen Weltkongreß in Mad rid in der zweiten Juni-Hälfte, den die Katholische Union (Wien I, Bäckerstraße 8) veranstaltete®^), dann die konstituierende Versammlung des Ehrenkomitees am 3. Juli im f. e. Palais unter dem Vorsitz des da mals noch als Erzbischof-Koadjutor fungierenden Kar dinals Nagl, wozu über 250 Herren aus den höchsten kirchlichen und weltlichen Kreisen geladen waren®'^). Genannter hatte als Bischof von Triest auf dem Köl ner Kongreß anfangs August 1909 teilgenommen und dort als lebhaft interessiert mit Kardinal Gruschas Abgesandten Pastoralprofessor Swoboda Fühlung be kommen, der im Auftrag seines Oberhirten für einen Kongreß in Wien i. J. 1911 werben sollte. Der Vor sitzende des Permanenten Komitees, Bischof Heylen von Namur, konnte jedoch nur mehr das Jahr 1912 in Aussicht nehmen, wobei es auch blieb®®). Wie bei allen früheren eucharistischen Kongressen wurde auch für den in Wien gemäß den Intentionen des Apostol. Stuhles die Vorbereitungsarbeit der Leitung des Diözesanoberhirten (hier Gruscha und der Koadjutor) untersteilt, als Termin der 1. bis 5. September vorge schlagen und angenommen und auf Antrag des Koadjutors die Konstituierung der Kommissionen für Kor respondenz, Finanzen, Liturgie, Ausschmückung und Ordnung, Empfang und Wohnung, Presse, Rednerpro gramm, Verkehr, Kunst und Frauenorganisation etc. vorgenommen, die sich womöglich monatlicäi versam meln und Berichte abgeben sollten. Auch in den ein zelnen Pfarren wurden Komitees gebildet und als Geschäftsstelle die „Katholische Union" bestimmt®^). Äußerst aufschlußreich ist die Nachricht, daß Nagl mit seinen engsten Mitarbeitern, d. s. Kanzleidirektor Dr. Kamprath, f. e. Sekretär Wenzel Merinsky und f. e. Zeremoniär Josef Wagner, fast täglidre, oft bis in die Nachtstunden währende Kongreßbesprechungen hatte, die an Intensität zunahmen, je näher der Kongreß heranrüdcte®®). Auch wnarde gleich an eine seelisch religiöse Einstimmung gedacht und so z. B. der 1883 im Rom errichtete und am 19. Juni 1908 bei St. Anna in Wien (I) eingeführte „Eucharistische Sühneverein der katholischen Nationen" in Erinnerung gebracht. Hauptverpflichtung der Mitglieder war, jede Woche (in Österreich am Montag) eine halbe Stunde in irgend einer Kirche eine Sühneandacht zu halten. Der Klerus werde gewiß ein Gott gefälliges und dem Vaterlande nützliches Werk üben, wenn er die Gläubigen darauf aufmerksam mache, heißt es im Aufruf®®). Da inzwischen (5. August) Kardinal Gruscha ge storben war, standen nun für Kardinal Erzbischof Nagl allein Weg und Verantwortung offen und so leitete er das große hl. Jahr am Weihnachtsfest 1911 mit seinem ausführlichen Hirtenschreiben ein, das am Fest der Beschneidung des Herrn zu verkünden war und, wie ausdrücklich vermerkt wurde, auch bei den Ansprachen an die studierende Jugend und an die Landwehrtruppe zu gebrauchen und auf dessen Inhalt überhaupt öfter im Jahre zurückzukommen sei®'). Freudevoll mit dem Lied: „Deinem Heiland, Dei nem Lehrer, Deinem Hirten und Ernährer, Sion stimm ein Loblied an!" einleitend, kündigt er an: Wenn schon jedes neue Jahr mit dem Namen Jesu beginne, so müsse das kommende eucharistische Jahr umso mehr damit anfangen, da es der Anbetung und dem Triumphe des Erlösers im allerheüigsten Sakra mente geweiht sei. Jeder Tag der Vorbereitung müsse ein besonderes Loblied darauf sein. Der eucharistische Kongreß sei die Zusammenkunft der Angehörigen aller Stände und Nationen der katholischen Welt zur För derung des Glaubens an die Gegenwart Christi im Altarsakrament und damit hänge dann die Kräfti gung der innigen Lebensgemeinschaft mit Christus zusammen, die wiederum vor allem durch den häu figen Empfang der Eucharistie gefestigt werde. Wien möge den vorausgegangenen 22 Kongreßstädten nicht nachstehen, sondern seine Treue zum ange stammten Glauben zeigen und alle Nationen Öster reich-Ungarns ja der ganzen katholischen Welt zum Kongreß geleiten, habe doch bereits der ,allergnädigste Völkervater", Se. Kaiserl. u. Königl.-Apostol. Majestät das Protektorat übernommen, die Teilnahme zugesagt und dadurch ein herrliches Bekenntnis des Glaubens an das Altarssakrament abgelegt, das in Habsburgs Herrscherhaus stets hochgehalten worden. Das erste mal finde ein solcher Kongreß auf österreichischem Boden statt, weshalb es für jeden Österreicher Ehren pflicht sei, zur würdigen Feier beizutragen. Das gelte In erster Linie für die Katholiken Wiens, dann aber auch gleicherweise für alle außerhalb der Kaiser stadt. Die Erinnerung an den 12. September als Tag der glorreichen Türkenabwehr 1683 und der Umstand,
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