ber 1911. Ebda, Nr. 30. — ®') Nagl, Pescini, Datti, RossiStockalper am 1. Dezember 1911 von Sr. Majestät in Audienz empfangen. Ebda, Nr. 10. — *®) WDbl. 1911, S. 233. — **) Ebda 1912. Nr. 23, S. 247 ff. — ») Inter essanterweise waren Piffl, damals Propst des Augustiner-Chorherrenstiftes Klostemeuburg, und der an dere auch genannte Anwärter auf den Wiener Erz bischofstuhl, Gregor Pöck, Abt von Heiligenkreuz, die im Dezember 1911 von Nagl ernannten f. e. Konsistorialrfite. Ebda 1911, S. 238. 49. Bruderschaft der Allerseligsten Jungfrau zur Erlangung einer guten Sterbestunde In Neunkirchen *) Peter Schlor, Prigglitz. Im Jahre 1744 suchte der Guardian und Pfarrer von Neunkirchen um die Erlaubnis an, in der Pfarr kirche eine Bruderschaft gründen zu dürfen, „demnach einige fromme und gutthätige Christen auß inbrün stigen xyffei|.und verlangen glükseellg zu sterben In ständigst Solicitiren und Bitten, daß in unserer Pfarr kirchen ordin: Min: S. P. Francisci Convetl: zu Neünkirchen am Stainfeld eine Bruderschafft unter den Titul der Ubergebenedeytesten Jungfrauen und Mut tern Gottes Maria umb ein glükseeliges End aufzu richten..."*) In der Beilage zu diesem Ansuchen befinden sich die Statuten der genannten Bruderschaft; diese Sta tuten sollen im Wortlaut wiedergegeben werden. „Anmerckung Der Ordnung, und Satzungen einer Hochlöbl. Bruderschafft unter dem Titul der AUerSeeligsien Unbefleckten Jungfrauen und HixnmelsKönigin Maria umb erlangung eines glükseeligen Endts, so in der Conventual- und Pfarr-Kürchen bey unser lieben Frauen Himmelfarth deren 'W:W:E:E:P:P: Convenlual-Minoriten zu Neünkürchen am Stainfeldt mit Allerhöchster Erlaubnuß Geistlicher Obrigkeit auf gerichtet worden im Jahr 1744.*) Anmerckung. 1. Wird hiemit allen respective Herrn Brüdern, und Schwestern, aurii anderen fronunen Mariani schen Liebhabern zur nachricht angezeiget, das bey auf, und zunehmung dieser besagten Hochlöbl. Brudersi^afft täglich das gantze Jahr hindurch die erste Heil: Meß auf den Privilegirten Bruderschaffts-Altar, nemblich in der Frauen Capellen wird gelesen werden, worunter allzeit der öffentliche Rosen-Cranz für alle Lebendigen einverleibte Brüder und Schwester mnb ein glükseeliges End! zu erlangen, wird gebettet werden. 2. Wird alle Son- und Feyertag das gantze Jahr nachmittag umb halber 3 Uhr die lauretanische litaney mit vorher \md nachgehenden heiligen Segen des Hochwürdigen Guts musikalisch abgesungen, wie auch der Rosen-Cranz auf gemelle meinung umb ein glük seeliges Endt zu erlangen in der Marianischen FrauenCapellen andächtig gebettet. . 3. Wird alle Quatcmber Sambstag für die einver leibten Brüder, und Schwester umb ein glükseeliges Endt, wie auch für die Verstorbene umb baldtige Er lösung auß dem Fegfeüer auf dem Pririlegirlen Altar unser Lieben Frauen im Somer umb 6 Uhr und im Wintter umb 7 Uhr eine Heil: Meß gelesen werden. ") Crazer DIflzetanarchIv, Tasz. ©.'S 109. 4. Das Titular-Fest dieser Hochlöbl. Bruderschafft wird am Höchen Fest Maria Himmelfarth mit einer Predig, Procession, Feyerlichen Hoch-Ambt bey außsetzung des Hochwürdigen Guts, wie auch nachmittag mit einer Musikalischen Vesper und litaney bey außgesetzten Hochwürdigen Gut gehalten, an welchen Tag auch Vollkommener Ablaß zu erlangen ist Beynebens werden norii andere vier Fest Tig alß nemblich das Hoche Fest unser Lieben Frauen Empfängnus, daß Fest * Maria Geburth, das Fest des Heil: Joseph, das Fest der heiligen Mutter Anna mit Vormittagiger Predig, umb-- gang, Hoch-Ambt, und nachmittagiger litaney bey außsetzung deß Hochwürdigen Guts umb erlangung eines glüksräligen Endts andächtig g^alten. 5. An den änderten Sontag eines jeden Monaths wird der Monathliche Sontag Vormittag umb 8 Uhr mit einen Umbgang, und aißdann mit dem Bruderschafft-Ambt bey außsetzung des Hochwürdigen Guts gehalten werden. 6. Ist wohl zu merken, und wird auch anderen fromen Liebhabern kundt gemacht, das alle, dieser Bruderschafft einverleibte Brüdep, und Schwester freywillig, und guthertzig zu Beförderung grosserer Ehre Gottes und seiner Hochwerthesten Mutter Maria, wie auch zu Ihren se^st aigenen Heyl, und sonder lichen Seelen Trost und erhaltung nemblich eines glükseeligen Sterb-stündleins sich Verbündten (jedoch ohne einiger Tödlich noch läßlicher Sündt) na(di moglichkeit Monathlich einen kreüzer, so das Jahr zwölff kreüzer außmacht, zur beyhülf deren heiligen vier Quatember Meßen bey zu tragen. Es werden auch von diesen kreüzern die gewohnliche Jährliche GotlesDiensten dieser Hochlöblichen Bruderschafft, wie auch noch andere nothwendtige Jahrliche außgaaben davon bestritten und bezahlt. Werden demnach alle freündlichst ersuchet diese Monathliche kreüzer eyfrig und fleyßig abzustatten, und Selbe wenigstens alle Viertl Jahr in die Bruderschafft ladt selbst zu erle gen, oder zu schicken, damit die Ehre Gottes, und seiner Hochwerthesten Mutter Maria, auch das Heyl unserer Seelen umb desto mehr möchte Befördert, und vermdiret werden, hierdurch auch samentlicht durch die Vorbitt Maria ein glükseeliges Endt erlangen mögen. 7. Die jenige, welche sich in diese Hochlöbl. Bru derschafft einschreiben lassen, werden Vor das ein schreiben, und Bruderschafft-Täferl 3 kreüzer in die ladt erlegen. Schuldigkeit deren Einverleibten Brüder und Schwester, was sie zu verrichten, und zu betten haben (jedoch ohne Verbündtnuß einiger Sündt) zur erlan gung eines Glükseeligen Endts. 1. Müssen Sie alle Tag 5 Vattei* unser, und 5 Ave Maria zu Ehren unserer Lieben Frauen umb ein glük seeliges Endt zu erlangen mit Andacht betten. 2. Sollen Sie bey der Monathlichen Procession alß am änderten Sontag eines jeden Monaths andächtig betten 12 Ave Maria zu Ehren der 12 fürnehmsten Tugenden, so an unserer Lieben Frauen geleüchtet 3. Soll alle Quatember Sambstag die lauretanische litaney von unserer Lieben Frauen, oder anstat der selben 7 Vatter unser, und 7 Ave Maria gebettet werden. Folgen noch andere gute Werck welche zu ver richten, so es änderst die geschälten und Verrichtun gen zulassen. 46
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