Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

zur Erteilung des Taubstummenunterrichts ausbilden zu können. Dabei sei der Klerus der Diözese aufzufor dern, sich im Einvernehmen mit den Schuldistriktsaufsehern der geistigen Ausbildung der Bildungs fähigen im Institut nicht untergebrachten Taubstum men anzunehmen. Die Stifte Niederösterreichs wären aufzufordern, eventuell eine kleine Schule für Taubstumme zu gründen. Den Schullehrem, die sich dem Unterricht taubstummer Kinder widmen, sich durch Fleiß und Geschicklichkeit auszeichnen, würden Anerkennungen oder Remunerationen erwirkt. (Original) 141. 1839, Juli 18, Wien Aufforderung an den Propst von Klosterneuburg, den Abt des Schottenstiftes, den Abt des Zister zienserstiftes Heiligenkreuz, den Prior des Zister zienserstiftes Neukloster zu Wiener Neustadt, sich zwecks Verbreiterung des Taubstummenunterrichts entsprechend allerhöchster Entschließung vom 13. März 1839, laut Studienhofkommissionsdekret vom I8./30. März d. J., bis 29. August d. J. zu äußern, in weldier Weise die geistlichen Stifte mitzuwirken im stande seien. (Konzept) 142. 1839, August 13, Wr. Neustadt Prior Stephan Straub erklärt, daß das Stift Neu kloster jederzeit bereit ist, dem Allerhöchsten Wunsche Sr. k. k. Majestät zu entsprechen, doch erlaubten es die allgemein bekannten Vermögens verhältnisse, die kleine Anzahl der Stiftsmitglieder wegen ihrer Verwendung in der Seelsorge und im Gymnasium nicht „dem Allerhöchsten Willen auch in dieser Beziehung nachzukommen". Bei Besserung der Verhältnisse und der Lage des Stiftes würde man bemüht sein „auch hierin das Gemeinnützige zu befördern". (Original) 143. 1839, August 23, Wien Schottenabt Sigismund erklärt dem e. b. Kon sistorium, daß das Stift zur Gründung und zum Unterhalt einer Taubstummenschule außerstande sei, da an Lokalitäten und an Personal bereits sehr viel für den Unterricht verwendet wird, und es daher weder das eine noch das andere für eine Taubstum menschule hat. 144. 1839, August 26, Heiligenkreuz Franz Xaver, Abt des Zisterzienserstiftes Heili genkreuz, erklärt sich zur Errichtung einer Taub stummenschule außerstande, da die vorhandenen Räume für das Sängerknabenkonvikt und die theo logische Hauslehranstalt benötigt werden. (Original) 145. 1839, August 30, Klosterneuburg Propst Jakob Ruttenstock legt dem Konsistorium die Gründe gegen die Errichtung einer Taubstum menschule in Klosterneuburg dar, erklärt sich aber sowohl bereit, einen Geistlichen und den Lehrer seiner Hauptschule nach Wien zur Erlernung des Unter richts zu schicken, als auch bei etwaiger Errichtung einer solchen Schule sein Scherflein beizutragen. (Original) 146. 1840, Februar 11, Wien Professor Dr. theol. Franz Hermann Czech, Kate chet am k. k. Taubstummeninstitüt, bittet das k. k. General-Rechnungs-Direktorium um eine Abschrift der Übersicht der Taubstummen in der k. k. öster reichischen Monarchie mit Ausnahme'von Ungarn und Siebenbürgen. (Original, e. h.) 147. 1840, März 16, Wien Die k. k. nö. Landesregierung tritt das Gesuch des Katecheten im Taubstummeninstitut Hermann Czech über die Abschrift der Übersicht der Taub stummen in der k. k. Monarchie an das e. b. Kon sistorium zwecks Erledigung ab. (Original) Beilage: Summarische Übersicht des Standes der Taubstummen in sämtlichen Provinzen in der Monar chie mit Ausnahme von Ungarn und Siebenbürgen. 148. 1840, April 8, Wien Das e. b. Konsistorium übergibt dem Katecheten im k. k. Taubstummeninstitut, Hermann Czech, die von der k. k. Hofbuchhaltung erstellte, von der k. k. nö. Landesregierung dem e. b. Konsistorium über mittelte summarische Übersicht über die Taubstum men der k. k. Monarchie. (Konzept) 149. 1841, März 10, Wien Das Konsistorium legt die negativen Äußerungen der Stifte über die Gründung einer Taubstummen schule der Landesregierung vor. (Konzept) 150. 1841, Oktober 15, Hausleuthen Ignaz König, Dechant und Schulaufseher, ersucht das e. b. Konsistorium um ein Exemplar der versinnlichten Denk- und Sprachlehre von Professor Hermann Czech für den Lokalkaplan Franz Pany von Oberthern, damit er einen bildungsfähigen taub stummen Knaben unterweisen könne. (Original) 151. 1841, Oktober 22, Wien Ignaz König, Dechant und Schulaufseher des Hausleuthner Bezirkes, bittet um Überlassung eines Gratisexemplares der versinnlichten Denk- und Sprachlehre von Hermann Czech für den Lokalkaplan Franz Pany in Oberthern. — Anmerkung des e. b. Konsistoriums, daß von dem besagten Buch kein Exemplar vorhanden ist und daher dem Ansuchen des Dechants nicht entsprochen werden könne. (Konzept) Herausgeber, Verleger und Eigentümer: Erzb. Ordinariat, Wien I, Rotenturmstraße 2. — Verantwortlicher Schriftwalter; Univ.-Prof. Dr. Franz Loidl. Wien I, Rotenturmstraße 2. — Druck und Versendung: Mcchitaristen-Buchdruckerel. Wien VII. Mechit-aristengassR 4. 40

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