Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Nichteinhaltung der gegebenen Frist. Sie verlangt diesen Bericht nunmehr zuverlässig bis 20. d. M. widrigenfalls sie mit dem „Zwangsmittel der Gehalts sperre gegen den Schuldtragenden sogleich vorgehen" müßte. (Original) 130. 1838, Februar 1, Wien Die k. k. nö. Landesregierung urgiert den Bericht über die Vorschläge Czechs bezüglich des Taubstum menunterrichts. Sie ersucht um Vorlegung desselben bis 20. d. M. oder um Angabe der Ursache der Nicht einhaltung des Termines. (Original) 131. 1838, Februar 23, Wien Die k. k. nö. Landesregierung (Z. 10.691) beauf tragt das fürsterzbischöfliche Konsistorium, die Ein gabe des Katecheten Hermann Czech einer genauen Würdigung zu unterziehen, hierüber ein Gutachten abzugeben und es zuverlässig bis 5. April 1. J. zu erstatten. Außerdem seien sämtliche früheren ähn lichen Vorschläge des genannten Katecheten geson dert bis 12. 1. M. zu erstatten „oder die dagegen ob waltenden Anstände anzuzeigen". (Original) 132. 1838, März 4, Wien Die k. k. nö. Landesregierung (Z. 12.120) über mittelt bezugnehmend auf das Dekret vom 7. Fe bruar V. J., Z. 5700, dem fürsterzbischöflichen Kon sistorium die mit Studienhofkommissionsdekret vom 28./26., Z. 1113, herabgelangte ganze Folge Czechs Denk- und Sprachlehre in einem Exemplar zur „Beteilung des würdigst befundenen Individuums". (Original) 133. 1838, April 16, Wien Das e. b. Konsistorium überreicht der Landes regierung die ihm durch Dekret vom 27. April 1837, Nr. 23.450 abgeforderte ausführliche Stellungnahme des Katecheten am Taubstummeninstitut Czech über die allgemeine und zweckmäßige Bildung der Taub stummen in der österreichischen Monarchie. (Konzept) Beigelegtes Original A; 1835, im Jänner, Wien „Denkschrift über die Bildung der gesamten Taubstummen in der österreichischen Monarchie" vom Jänner 1835. (Czech?) Beigelegtes Original B: 1837, Mai 30, Wien Gutachten des Professors und Katecheten am k. k. Wiener Taubstummeninstitut, Hermann Czech, über die Ausführbarkeit der Bildung sämtlicher Taubstummen der österreichischen Monarchie, ins besondere in Niederösterreich. Beilage A: „Schreiben des Herrn Franz Xaver Nigrin, die Bildung der Taubstummen durch ihren eigenen Ortsseelsorger betreffend." Wien, 1837. Beilage B: Pietz, Neue theologische Zeitschrift, 10. Jg., Heft 2 (S. 254: Taubstummenunterricht). Beilage C: Handschuh, „Ein Wort über den Unterricht der Taubstummen mit Rücksicht auf das von Professor Franz H. Czech erscheinende Werk: ,Versinnlichte Denk- und Sprachlehre'". Wien, 1836. 134. 1838, April 29, Wien Die k. k. nö, Landesregierung, Z. 10.691, beauf tragt das fürsterzbischöfliche Konsistorium, das ab geforderte Gutachten zwecks Bewerkstelligung des Taubstummenunterrichts in dieser Provinz durch Kuratsgeistlichkeit und Lehrpersonal zuverlässig bis 31. Mai 1. J. zu erstatten. (Original) 135. 1838, Juli 10, Wien Die k. k. nö. Landesregierung (Z. 39.123) erinnert an das Regierungsdekret vom 23. Februar 1. J., Z. 10.691, und das bis 5. April 1. J. verlangte Gut achten bezüglich der Bewerkstelligung des Taub stummenunterrichts in dieser Provinz. Sie nimmt die Hindemisse für die bisherige Erledigung zur Kennt nis und fordert das obgenannte Gutachten längstens bis 5. August 1. J., widrigenfalls die gesetzlichen Zwangsmaßregeln in Anwendung kommen. (Original) 136. 1838, Juli 30, Wien Das f. e. b. Konsistorium äußert sich über die von Professor Czech beantragte allgemeine Einführung des Elementarunterrichts für Taubstumme durch Orts seelsorger und Ortsschullehrer. Czech habe beantragt, durch zwei Erlässe den wohltätigen Zweck der Bil dung aller Taubstummen zu erreichen, indem der Unterricht nach seiner Methode auf alle Theologen und Schullehramtskandidaten in Wien und St. Pölten angeordnet und eine jährliche Unterstützungssumme von 2000 fl. bewilligt würde.(Konzept) Anmerkung: Äußerung des f. e. b. Konsistoriums über die von Prof. Czech beantragte allgemeine Ein führung des Elementarunterrichtes für Taubstumme. 137. 1838, Juli 30, Wien Das e. b. Konsistorium (Nr. 1915) übermittelt dem Dechant und Schuldistriktsaufseher des Hadersdorfer Bezirks- und Pfarrverwesers zu Haitzendorf, Josef Neugebauer, die Denk- und Sprachlehre des Professors Hermann Czech „bestehend in 13 Heften zur weiteren Beteilung würdigst befundenen Individuums". (Kon zept) 138. 1838, Juli 30, Wien Das e. b. Konsistorium läßt dem Dechant, Schul distriktsaufseher und Pfarrer zu Schottwien, Franz Trnka, ein Exemplar der Denk- und Sprachlehre von Professor Hermann Czech zukommen. Außerdem kann dem vom H. Dechant vorgeschlagenen Gehilfen Johann Schneidhofer ein Exemplar des obgenannten Werkes verabfolgt werden. (Konzept) 139. 1839, März 28, Wien Aufforderung des Klerus der Diözese und des Lehrpersonals, sich der geistigen Ausbildung der bil dungsfähigen im Institut nicht untergebrachten Taub stummen, anzunehmen. Auftrag an die Schullehrer, im Zusammenhang mit dem jährlichen Hauptbericht einen eigenen Bericht über die Zahl der bildungs fähigen Taubstummen vorzulegen. (Konzept für die Konsistorialkurrende.) Herausgeber Verleger und Eigentümer: Erzb. Ordinariat, Wien I, Rotenturmstraße 2. -- Verantwortlicher SchSrivalter: Urüv.-Pro^ Franz Loldl. Wien I. Rotenturmstraße 2-Druck und Versendung: Mechitaristen-Buchdruckerel. Wien VII, Mechitanstengaase 4. 32

RkJQdWJsaXNoZXIy NzM2NTQ=