P. Georg Haselberger, Dr. jur. can., OSB., Kon ventuale des Benediktinerstiftes Melk, geb. 1849 zu Immendorf (Dekanat Sitzendorf), 1873 zum Priester geweiht, Koop. in Gainfarn (dem Stift Melk inkorpo rierte Pfarre), Prior, am 1. Sept. 1890 für die Pfarre Alberndorf (ebenfalls Melk inkorporiert) investiert, Dechant, Stiftsverwalter in Baden, starb am 1.4. Fe bruar 1911 als Pfarrverweser (der gleichfalls Melk inkorporierten) Pfarre Ravelsbach. Lieferte die Regesten zur Geschichte der (Melker) Pfarre Alberndorf (Dekanat Retz), WDBl. 1894, 11. Augustin Seher, geb. zu Retz 1852, Priester seit 23. Juli 1876, am 26. Mai 1891 für die Pfarre Großnon dorf, am 27. Mai 1900 für die Pfarre Röschitz inve stiert. Im Februar 1908 prov., im März 1909 wirkl. Dechant des Dekanates Sitzendorf, 1911 Konsultor, seit 24. April 1914 Stadtpfarrer und -dechant in WienReindorf (XIV). Starb am 20. März 1922. Erarbeitet die Regesten der Pfarre Bisamberg, WDBl. 1897, 20. 21, 22, 23. Anm.: WDBl. 1882, S. 12, 1892 S. 180. Anm.: Biographisches Album f. d. österr. kathol. Klerus. Wien, Verlag Georg Eichinger, S. 140, Bild S. 141. — Geistl. Personalstand d. Diözese St. Pölten. — WDBl. 1906, S. 192. Anm.: Personalstand d. Wr. Erzdiözese; WDBl. 1890, S. 204; 1911, S. 46. Anm.: Personalstand d. Wr. Erzd.; WDBl. 1876, S. 129; 1891, S. 120; 1.900, S. 132; 1908, S. 36; 1909, S. 72; 1911, S. 124; 1914, S. 69; 1922, S. 26. 45. Regesten des TaubstummenInstituts in Wien Dr. Alfred Kolaska 122. 1837, Februar 7, Wien Die k. k. nö. Landesregierung übersendet dem e. b. Konsistorium ein Exemplar der Lehrmethode für Taubstumme von Czech mit dem Auftrag, den Geeig netsten auszuwählen und mit diesem Exemplar zu beteilen. Da aus dem fürsterzbischöflichen Berichte und jenem der Kreisämter hervorgeht, daß für die Lehrart taugliche Personen vorhanden seien, möge das Konsistorium dahin v/irken, mehrere Seelsorger zur Anschaffung des Werkes zu bewegen. (Original) 123. 1837, März 1, Wien Das f. e. b. Konsistorium bestätigt den Erhalt eines Exemplares der Hermann Czech'schen Lehr methode für Taubstumme, habe sich aber dahin erklärt, daß ihm zwei Exemplare zugewiesen werden, um dem Dekanat Wiener Neustadt und dem Dekanat Haugsdorf je ein Exemplar zur Verfügung stellen zu können. Dekret an Herrn Dechant Josef Neugebauer zu Haizendorf. Die hohe Landesstelle hat unter dem 2. Februar d. J., Z. 52.000, ein Exemplar des Hermann Czechschen Taubstummenunterrichts hierher gelangen lassen. Da in den Pfarren Altenwörth und Kirchberg am Wagram sich eine bedeutende Anzahl und ver hältnismäßig die größte Anzahl der Taubstummen befindet, so wird für dieses Dekanat das erhaltene Exemplar mit der Weisung übergeben, hievon den erforderlichen Gebrauch zu machen, und die Erfolge nachher bekanntzugeben. (Konzept) Regierungsbericht des f. e. b. Konsistoriums über Zuweisung der Erhaltung Hermann Czech'schen Taub stummenunterrichtsexemplars. 124. 1837, April 27, Wien Die k. k. nö. Landesregierung, ZI. 23.450, beauf tragt das Konsistorium, ein umfassendes Gutachten über die Ausführbarkeit des Vorschlages zur all gemeinen Bildung aller Taubstummen zu erstellen und hierüber bis 5. Juni 1. J. Bericht zu erstatten. Bezüglich des am 12. März 1836 zugestellten Exem plares sei ein Vorschlag oder eine Denkschrift binnen acht Tagen in einer besonderen Eingabe vorzulegen. (Original) 125. 1837, April 30, Wien Das e. b. Konsistorium (ZI. 2928) legt der k. k. nö. Landesregierung ein Exemplar der Denkschrift über die Bildung der gesamten Taubstummen in der österreichischen Monarchie vor und bittet um Rück gabe derselben, da sie bei Erstattung des abgeforder ten Gutachtens notwendig gebraucht wird. (Original) Anmerkung: Die vorgelegte Denkschrift folgt zu rück. 4. Mai. 126. 1837, April 30, Wien Das f. e. b. Konsistorium informiert den Religions lehrer des Taubstummeninstituts Hermann Czech, daß die hohe Landesstelle von der Studienhofkommission erinnert wurde, das Gutachten über die Bildung der gesamten Taubstummen in der Österreichischen Mo narchie zu erstellen. Das f. e. b. Konsistorium erinnert die k. k. nö. Landesregierung, daß nur ein einziges Exemplar der Denkschrift über die Bildung der Taubstummen in der österreichischen Monarchie vorhanden ist. Sie legt dies der obgenannten Stelle vor und bittet, es nach dem notwendigen Amtsgebrauch wieder zu retoumieren. 127. 1837, Mai 15, Wien Czech Hermann, Professor und Religionslehrer im k. k. Taubstummeninstitut, bittet das fürsterzbischöfliche Konsistorium um Verlängerung der mit 15. Mai terminisierten Frist zur Erstellung des Gutachtens über die Ausführbarkeit seines Vorschlages der Bil dung der gesamten Taubstummen der österreichischen Monarchie. (Original, e. h.) Anmerkung: Die angesuchte Frist wird erteilt Wien, 22. Mai 1837. 128. 1837, Mai 18, Schottwien Dechant und Schuldistriktsaufseher Trnka wen det sich an das k. k. Kreisamt mit der Empfehlung des Gehilfen Johann Schneidhofer, der von Professor Hermann Czech befürwortet werde zwecks Weiter leitung dieser Empfehlung an die k. k. nö. Landes regierung. Anmerkung vom 5. Mai: Einbegleitung des k. k. Kreisamtes V. U. W. W. an die Landesregierung. Anmerkung vom 10. Mai: Zustellung des Sehrei bens durch die Landesregierung an das f. e. b. Kon sistorium zur entsprechenden Verfügung. (Original) 129. 1837, September 3, Wien Die k. k. nö. Landesregierung (Z. 50.060) urgiert das unterm 27. April d. J., Z. 23.450, verlangte Gut achten über den Taubstummenunterricht. Sie bedau ert die bisherige Nichtentsprechung dieses Auftrags und das Fehlen einer genügenden Ursache über die 31
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