zum hl. Augustin (1867/68—1914/'15, lückenhaft). Informationstabellen für den Kaiser (1850—1866, lückenhaft). 3. Relationes über Zöglinge an ihre Ordinarien (Konzepte). 4. Zustandsberichte (Begleitschreiben zur Ubersen dung der Institutstabellen an den Kaiser). 5. Berichte der Ordinariate über ausgetretene Insti tutspriester. 6. Korrespondenz — Post. 7. Inventarien. 8. Haus-Casse-Joumale. 9. Kassa, Finanzielles imd ökonomat. 10. Propstei Kaposfö. 11. Personalia. 12. Meßstipendien. 13. Krankheiten — Ärzte. 14. Dotations-Rechnungssachen. 15. Vorsteherposten. 16. Varia. *) Diese Liste bietet nur eine allgemeine Übersicht, wie sie sich auf Grund der ersten Durchsicht ergab. Es sei aber anläßlich des 150. Stiftungsjubiläums an dieses überaus bedeutsame Institut erinnert, das 1816 von Kaiser Franz I. auf Veranlassung des Hof- und Eurgpfarrers (Bischof) Jakob Frint (• 1766, erster Vorsteher, 1827 Bischof von St. Pölten, f 1834) gegrün det wurde. Das vom Augustinerkloster 1914 ins Tho maskolleg in der Habsburgergasse 7 und nun ins e. b. Priesterseminar in der Boltzmanngasse überstellte Material (samt dem reichen Bibliotheksbestand) möge bald eine Bearbeitung und Auswertung finden. Dr. Franz Loidl 58. Regesten des TaubstummenInstituts in Wien Dr. Alfred Kolaska Die Vorschläge über die finanziellen Mittel sind verschiedenartig. Da der Unterricht die bürgerliche Brauchbarmachung der Taubstummen bewirkt, meinen einige, daß die Errichtung solcher Lehranstalten aus dem Staatsschatz bestritten werden sollte. Einige den ken an das Mitwirken der nö. Stände, einer Stiftung und der Armeninstitute. Manche schlagen Sammlun gen oder Festsetzung von Gebühren bei verschiedenen Anlässen vor. Das f. e. b. Konsistorium äußert sich dazu folgendermaßen: 1. Die Zahl der Taubstummen auf dem Lande wurde nunmehr durch die Dekanate erhoben. Die 550 Taubstummen verteilen sich mehr oder weniger über alle Gebiete. Zahlreiche sind unterrichtsfähig, manche jedoch nicht. 2. Die Errichtung einer Lehrkanzel für die Taub stummenbildung auf der Universität Wien könnte bewilligt werden, zumal sich Czech bereit erklärte, sie ohne Anspruch auf Besoldung bis zur Besetzung durch eine geeignete Kraft übernehmen zu wollen. Die Theologen und Lehramtskandidaten mögen zu den Vorlesungen geschickt werden. Die von Czech verfaßte Anleitimg befähigt auch jetzt schon, Taubstumme in den Pfarren zu unter richten. 3. Da der Verfasser der Denkschrift, Czech, sich anbietet, den Unterricht in der Taubstummenunter richtsmethode zu geben, könnte damit erreicht werden, daß im Laufe der Zeit überall Fachleute wären, die auf Grund des Taubstummenunterrichtes imstande wären, die Taubstummen zur bürgerlichen Brauch barkeit heranzubilden. 4. Auch die Vergrößerung der hiesigen Taubstum menanstalt könnte man ins Auge fassen. Doch fühlt sich das f. e. b. Konsistorium hiefür nicht zuständig. Es hätte den Vorteil, daß eine größere Zahl von Taub stummen Unterricht und Ausbildung erhalten könn ten. Auch die Errichtung einer Filialanstalt auf dem Land dürfte in der Folgezeit notwendig werden. Es würde damit der Unterschied zwischen Ausgebildeten und Nichtausgebildeten nicht mehr vorhanden sein. Es dürfte nicht zu bezweifeln sein, daß Aufforde rungen zur Unterstützung der Anstalten, Gehör finden würden, wenn die Unterweisungs- und Unterrichts methode allgemein bekannt wird und sich die Früchte dieser Arbeit zu zeigen beginnen. Auch durch Samm lungen könnten nach und nach die Mittel beigebracht werden. Man könnte auch Gebühren anläßlich reli giöser Handlungen, etwa bei Taufen, Trauungen, etc. bestimmen. 5. Ein Antrag auf Anforderung des Elementar buches durch das Konsistorium für alle Pfarren und Schulen erscheint allgemein nicht begründet, da ein großer Teil der Pfarren ohne Taubstumme ist, wohl aber für jede Dekanatsbibliothek, die ein Exemplar dieses Werkes anzuschaffen hätte. Mehrere haben sich das Werk bereits angeschafft. Je mehr man seine Anwendbarkeit kennenlernt, umso eher werden sich auch andere das Werk anschaffen.(Konzept) 121. 1837, Jänner 14, Wien Das e. b. Konsistorium teilt der k. k. nö. Landes regierung mit, daß sich vor allem das Dekanat Neun kirchen zur Beteilung mit den von der Regierung zur Verfügung gestellten zwei Exemplaren des Lehrbuches vom Katecheten Franz Czech eignen würde. Da sich aber mehrere Seelsorger des Dekanates dasselbe bereits angeschafft haben, würde zunächst das Deka nat Wiener Neustadt zur Beteilung mit einem Exem plar geeignet erscheinen, da in diesem Dekanat der Kooperator Schwarz und ein Lehrer den Unterricht bei Czech gehört haben. Wegen der unverhältnismäßig großen Anzahl von Taubstummen im Dekanat Haugsdorf — gemessen an der Anzahl der Taubstummen im V. U. M. B. im all gemeinen — erachten das f. e. b. Konsistorium es als am günstigsten, ein Exemplar des Unterrichtsbuches dem Haugsdorfer Dekanat zur Verfügung zu stellen und den Dechant anzuweisen, den erforderlichen Ge brauch damit zu machen.(Konzept) Herausgeber, Verleger und Eigentümer; Erzb. Ordinariat, Wien I, Rotenturmstraße 2. — Verantwortlicher Schrlftwalter: Univ.-Prof. Dr. Franz Loidl, Wien I, Rotenturmstraße 2. — Druck und Versendung: Mechitaristen-BuchdruckereJ. Wien VU, Mechitaristengasse 4. 24
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