dung in seinem Reiche, vermutlich um wegen seines* mehrmaligen Gegensatzes zum ostfränkischen Reiche der bisherigen deutschsprachigen Missionäre entbeh ren zu können.(Vgl. Josef Cibulka, Die großmährische Kirche in Modra bei Welewrad und die Anfänge des Christentums in Mähren. Prag 1958). Die von Byzanz entsandten beiden Brüder Kyrillos und Methodios(Cy rill und Methud), welche die Mundart der in ihrer Heimat Makedonien angesiedelten Slawen beherrsch ten, waren im J. 863 im Reiche Rastislaws eingelangt und hatten sich durch etwa fünf Jahre der Festigung des christlichen Glaubens dortselbst gewidmet. Um sich wegen ihrer Einführung der slawischen Sprache sogar in die Messliturgie zu rechtfertigen, hatten die beiden Brüder im Jahre 868 die Reise nach Rom unternommen, wo der jüngere Kyrillos bald starb (Febr. 869), während Methodios, der Ältere der beiden, von Papst Hadrian II. zum Erzbischof von Sirmium (in Unterpannonien) geweiht und zum päpst lichen Legaten für Mähren und Pannonien bestellt worden war. Daraufhin reiste Methodios 869 in das Reich des Slawenfürsten Kozel (um den Plattensee in Pannonien), weil der Zugang in ihr früheres Arbeits gebiet im Fürstentum des Rastislaw wegen dessen damaligen Krieges mit dem ostfränkischen König Lud wig II.(dem Deutschen) unmöglich geworden war. Da durch kam der Slawenmissionär in Konflikt mit Erz bischof Adalwin von Salzburg (859—873), da Oberpanhonien östlich der Raab, bzw. der Rabnitz, zum bisher unbestrittenen Missionierungsgebiet des Erz bistums Salzburg gehört hatte. Daraufhin hatte Adal win im J. 870 eine bayrische Provinzialsynode der Metropolie Salzburgs einberufen, bei welcher auch König Ludwig anwesend war; auf dieser Synode wurde Methodios des Eindringens in das Salzburger Missionsgebiet schuldig gesprochen (Nov. 870) und in einem schwäbischen Kloster gefangen gesetzt; erst nach 2'/2 Jahren Haft des Griechen war es dem Papst Johann VIII., Hadrians Nachfolger, gelungen, Erz bischof Methodios durch den römischen Legaten Pau lus zu befreien (vgl. M. Buchberger, Lex, f. Theol. u. Kirche, 2. Aufl., 3. Bd., 1931, Sp. 112/113; G. Friedrich, Cod. dipl. et epist. regni Bohem., I. Bd.). Soweit die Vorgeschichte der bezüglichen Quellen schrift Narratio de conversione Bagoariorum et Carantinorum. Im nächsten Jahre nach der Provinzial synode legte nämlich Erzbischof Adalwin einen förm lichen Protest gegen das Vorgehen des Methodios in Pannonien bei König Ludwig II. ein (871), wobei zur Unterstützung dieses Protestes die in der Zwischen zeit verfaßte, soeben erwähnte Denkschrift über die bisherigen Missionsarbeiten Salzburgs in Karantanien und Pannonien dem König vorgelegt wurde. In dieser Narratio werden nun u. a. auch die Kirchenweihen Adalwins in Pannonien und auf dessen Heimreise an geführt. Hiebei wird nun auch folgendes berichtet: „Anno igitur DCCCLXV . .. Adalwinus nativitatem Christi celebravit in castro Chezilonis noviter Mosapure vocato, quod illi successit moriente patre suo Priwina, quem Marawi occiderunt . . . Die vero Kai. januari ad Ortaha consecravit ecclesiam in honore sancti Michaelis archangeli in proprietate Chezilonis .,.(Mon. Germ., Scriptores, Tom. XI, pag. 14.; vgl. O. Mitis im Jhrb. f. Ldkde v. Nd. öst., 1936, S. 61, Anm. 63). Seit mehreren Jahrzehnten bereits befaßte sich eine Anzahl von namhaften Forschern unter verschie denen Gesichtspunkten auch mit der Sondersache der Lage des Eigenbesitzes (proprietas) des Slawenfürsten Chezilo (germanisierte Form seines slawischen Namens Kozel) in Ortaha. Fast alle deutschsprachigen Forscher (mit Ausnahme von Klebel) kamen zu dem Schluß, daß der Chezilo-Besitz in einem Ortaha und die dort geweihte Michaelskirche eben in dem heutigen Orth a. d. Donau gelegen gewesen sei. Für Klebel hingegen galt in diesem Fall als Voraussetzung für die Erklä rung der bezüglichen Stellen der Narratio die Auffassimg, daß jene Kirchweihen Adalwins, die immittelbar nach dessen Aufbruch von Mosaburc zur Rück reise nach Salzburg erwähnt sind, einfach alle noch in der Umgebung des Plattensees gelegen sein wür den, wobei er allerdings sagt, daß seine vorgeschlage nen diesbezüglichen Deutungen ziemlich schwach be gründet sind (Jhrb. f. Ldkde v. Nd. öst. 1928, 2. Teil, S. 376). Demgegenüber jedoch dürfen nachstehende Tat sachen nicht übex'sehen werden. Während Erzbischof Adalwin das Weihnachtsfest 864 (nativitatem Christi) noch in der Burg (Castrum) des Fürsten Chezilo (Kozel) zu Mosapurc feierte und schon am Nächsten Tag auf dem Eigengut eines Wittimar eine St. Stephanskirche geweiht hatte, fand die nächste Kirchenweihe (nach der Narratio) erst sechs Tage später statt (1. Jän.865), u. zw. in einem Ortaha, das wie Mosapure Eigenbesitz des Chezilo war. Im Hinblick auf die sechs Tage der Adalwin-Reise von Mosapurc bis Ortaha ist kürzlich erst mit Recht darauf verwiesen worden, daß König Arnulf die Strecke sogar von Regensburg bis Mosa purc in fünf Tage durchritt, sodaß Adalwin mit seiner Reiterschar den viel kürzeren Weg von Mosa purc bis Orth a. d. Donau leicht in sechs Tagen be wältigen konnte (ungedruckte Arbeit von H. Willin ger: Ortaha-Orta-Orth a. d. Donau und die Insel Sachsengang S. 11). Ganz wesentlich aber ist der Um stand, daß in Orth a. d. Donau eine Kapelle zum hl. Michael im Schloß selber im Jahre 1568 noch quellen mäßig nachweisbar ist (nach dem Herrschaftsurbar des damaligen Grafen Salm; vgl. H. Willinger, Orth a. d. Donau, ein Grenzlandschicksal,S. 24). Wir besitzen aber darüber hinausgehend sogar noch die ausdrück liche Nachricht im Pfarrgedenkbuch von Orth a. d. Donau, daß das Patrozlnium des Hl. Michael im Jahre 1647 in die neue Pfarrkirche übertragen worden war (vgl. H. Willinger, Orth a. d. Donau, ein Grenzland schicksal, S. 88), welches St. Michaels-Patrozinium heute noch die Pfarrkirche zu Orth a. d. Donau führt. Hiebei muß aber auch noch darauf verwiesen wer den, daß Pfarrer Robls Aussage (vgl. H. Willinger, Grenzl. S. 105) für die Partien dieses Gedenkbuches über die früheren Zeiten, die er selber nicht erlebt hat, nur auf lokale Quellen zurückgeht. Angesichts aller Umstände müßte es doch mit ganz unbegreiflichen Dingen zugegangen sein, wenn eine 865 in einem Ortaha zu Ehren des hl. Michael geweihte Burgkirche nicht gleichgesetzt werden müßte mit der 1568 noch bezeugten Kirche im Schloß Orth a. d. Donau, deren Patroziniumsübertragung auf die neue Pfarrkirche ge-
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