Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Hoffentlich kommen Eure Exz. baldigst hierher. Zur Beruhigung der Gemüter würde dieß sehr viel beitragen. In ausgezeichneter Hochschätzung und Ver ehrung Eurer Exz. ergebenster M. H." „Wien, 31. Jänner 1910 Euer Exzellenz! Hochwürdigster und gnädigster Herr Bischof! Für das sehr gütige Schreiben vom 24. 1. M. er laube ich mir den ehrerbietigsten Dank auszusprechen. Meinung aller Kenner der hiesigen Verhältnisse ist es, daß der baldige Amtsantritt Euer Exzellenz als Koadjutor dringendst erwünscht ist. Deshalb ist der Beschluß des heiligen Vaters von einem formellen Informativ-Prozeß abzusehen, sehr zu begrüßen, und ich hege demnach die Hoffnung, Euer Exzellenz bald in Wien meine Aufwartung machen zu können. Ich bin zwar nicht informirt, ob Seine Eminenz, der Herr Kardinal Gruscha, Ihnen zunächst ein Absteigsquar tier im Palais einräumen, beziehungsweise Sie in der ersten Zeit als seinen Gast behandeln wird, aber ich glaube ganz unvorgreiflich, daß manches Moment dieß als wünschenswert erscheinen ließe. Sobald Euer Exzellenz mit dem Kardinal die Woh nungsfrage besprochen haben, wird über Wunsch Euer Exzellenz auch seitens des Ministeriums interveniert werden. Sollte der Kardinal dauernd Widerstand gegen die Unterbringung Euer Exzellenz im Palais leisten, so müßte nach meinem ergebenen Dafürhalten an Allerhöchster Stelle ein Befehl erbeten werden. Dis ponible Domherrn-Wohnungen sind mir nicht bekannt und in einer jeden wäre die Parallele mit dem Herrn Dompropste und seiner Behausung 'ungünstig. Nach den in Wien, innerer Stadt, üblichen Ausziehzeiten ist auch eine sonstige Wohnung vor November kaum zu beschaffen, da der nächste Kündigungstermin eben erst der Mai ist. Ich komme also immer wieder auf den Plan der Unterbringung Euer Exzellenz im Palais als der Ihrer Stellung nach besten und richtigsten zurück. Vielleicht läßt sich zum Schluße der Kardinal doch wieder nicht mehr von Einflüsterungen, sondern von seinem taktvollen Verständnisse für Situationen und von priesterlichem Sinne bei seinen endgültigen Entschlüssen leiten.BeideEigenschaften habeich beiihm bisher nie vermißt, wo seine Beschlüsse von ihm per sönlich und nicht auf Antreiben seiner Umgebung zu Stande kommen. Hoffentlich geschieht dieß am Ende auch in dieser Frage. Mit der Bitte, den Ausdruck der Ehrerbietung und Hochschätzung genehmigen zu wollen, verharre ich Euer Exz. ergebenster M. H." Und vielleicht noch aufschlußreicher ist folgen des Schreiben'®): »V. K. Wien I, Universitätsplatz 1 7. 2. 10 Euer Exzellenz! Bald nach meiner Rückkehr von Triest hatte ich Gelegenheit, eingehend mit Msgr. Rossi") zu sprechen und ihm die einzelnen Anliegen, die zu ordnen wären, auseinander zu setzen. Er versprach Alles an Sr. Ex zellenz den Nuntius zu referieren und dann Antwort zu bringen. Samstag Abend kam Msgr. Rossi tatsächlich und teilte mit, daß ihn Se. Exzellenz der Nuntius zur gründlicheren Information ins Ministerium gesendet habe, wo er mit Sectionschef Hussarek gesprochen hat. Auf die Gefahr hin. Euer Exzellenz schon Bekann tes zu wiederholen, will ich kurz Alles zusammen fassen.' 1. Der Hl. Vater wünscht die tunlichste Beschleu nigung der wichtigen Angelegenheit, weshalb er vom canonischen Prozeß dispensiert hat und die Ernen nung per Breve vornehmen will. 2. Die Vollmachten des Coadjutors sollen im Breve selbst oder mit dem Breve vom Hl. Stuhle Euer Exzellenz unmittelbar übertragen werden, nicht vom Cardinal. 3. Die Wohnung sollen Euer Exzellenz im FürstErzbischöfl. Palais beziehen. Wenn ich recht ver standen habe, müssen es sieben Räume gegen die Wollzeile gelegen sein. — Wegen einer Kapelle und einer Küche habe ich keine Auskunft erhalten kön nen. Ich habe den Eindruck, daß der apost. Nuntius bereit ist, in dieser Angelegenheit weiter zu inter venieren, wenn Euer Exzellenz ihn darum ersuchen würden. 4. Die 30.000 Kr. Unterhalt sollen vom Einkommen des Kardinals genommen, aber durch das Ministerium ausgezahlt werden...'^) 5. Die Nuntiatur drängt soweit möglich, daß Euer Exz. so bald es nur angeht nach Wien kommen, das Amt antreten. Darf ich diesen Mitteilungen noch einige Gedan ken anschließen, die sich mir aufdrängen? So möchte ich Euer Exz. bitten, bevor das Breve und die Voll machten in Rom ausgestellt werden, sich zu versichern, ob letztere auch ganz den hiesigen Verhältnissen ent sprechend ausgestellt seien; besonders möchte ich die Aufmerksamkeit Euer Exz. darauf richten, daß die Ernennung eines Generalvikars in Ihre Hand gegeben werden muß, denn ein vom Kardinal ernannter Generalvikar neben dem Koadjutor wäre eine große Klippe(?) des Friedens und der Tätigkeit. Darf ich Euer Exz. bitten, in diesen Fragen gar nichts als selbstverständlich anzusehen und Alles schwarz auf weiß zu verlangen und zwar gleich im voraus; ebenso die Berechtigung, einen Weihbischof nach eigener Wahl bestimmen zu dürfen, falls es not tut, ebenso die Hirtenbriefe im eigenen Namen zu verfassen. Es wird hier Alles einfach leicht, friedlich von statten gehen, wenn Euer Exz. vom Tage Ihres Amtsantrit tes an. Alles in Ihren Händen haben und halten, aber auch nur dann; so wie an Ihrer Machtfülle Zweifel entstehen, wird sich gar mancher Geist rühren, der dann später schwer zu beschwören wäre. Ich habe von der Ernennung eines Weihbischofs gesprochen; man sagt jetzt, Exz. Marschall wolle in seinen Ämtern bleiben; P. Galen setzt, glaubt man hier, seine Bemühungen fort und ist mehr in Wien als in Prag, besucht fleißig die Ministerien und ist in jeder Hinsicht tätig; wenn Euer Exz. sich einen Weihbischof bestellen würden, so wird es notwendig sein, davon nichts verlauten zu lassen, ganz im stillen die notwendigen Schritte zu tun und mit einer voll zogenen Tatsache vor die Öffentlichkeit zu treten.

RkJQdWJsaXNoZXIy NzM2NTQ=