Es ist auffallend, wieviele die immerhin 70 km weite Reise mit dem Pferdewagen nach Wien zur Fir mung machten. Die Eisenbahn Wien — Mistelbach — Grusbach wurde ja erst 1871 eröffnet. Nur wenn in der Nähe bischöfliche Visitation war, wurde diese Gele genheit benutzt (1846, 1847, 1858, 1859, 1871). Eine Antwort, warum so viele in Wien gefirmt wurden, gibt zum Teil die Herkunft der Firmpaten. Bei den Firmungen in der Heimatpfarre und in deren weiteren Umgebung sind die Paten in den allermeisten Fällen in Poysbrunnn wohnhaft und meist ledig. Bei 152 Firmungen in Wien waren nur 75 Paten in Poys brunn und 14 in verschiedenen Orten des Weinviertels wohnhaft; 63 Paten wohnten in Wien und dessen (da maligen) Vororten. Bei den Paten aus Wien handelte es sich nur zum Teil um abgewanderte Poysbrunner z. B. (Kammerjungfer, Stubenmädchen, Dienstmagd, Kut scher, Kassendiener, Beamter, Bezirksarzt). Einen grö ßeren Teil der Paten stellten die Arbeitgeber abge wanderter Poysbrunner (z. B. Bandfabrikantensgattin, Handelsmann, Geschirrhändler, Posamentierer, Milch meiersgattin, Bäckermeister, Tischler, Goldarbeiter). Ein letzter Teil der Paten sind Geschäftsfreunde von Poysbrunnern (z. B. Wirte) und vielleicht auch Be kannte aus der Militärdienstzeit. 2. Firmname So wie heute wird als Firmname in den allermei sten Fällen der Taufname der Paten gewählt, in einzel nen Fällen der Taufname des Vaters bzw. der Mutter der Firnüinge, sehr selten (bei Gleichheit der Tauf namen der Firmlinge und Paten) der Name der Kir chenpatronin (St. Dorothea), noch seltener ein anderer Name. 3. Flrmalter Uberraschend sind die Angaben des Firmungs protokolls über das Alter der Firmlinge. Von den 324 zwischen 1846 bis 1871 Gefirmten wird folgendes Alter genannt: Zahl der Altersjahre Firmlinge Zahl der Altersjahre Firmiinge 9 21 17 2 10 49 19 1 11 55 20 1 12 68 24 1 13 44 31 1 14 38 15 26 16 17 Dazu ist noch zu bemerken, daß die wenigen sehr alten Firmlinge Findelkinder oder unsteten Aufent haltes waren. Aus dem Alter der Firmlinge können wir auf das Erstkommunionalter schließen. Denn zur Firmung wurde nur zugelassen, wer neben der „guten Unter richtung in der hl. Religion" das Sakrament der Buße empfangen hatte. Unter dieser Rücksicht ist die obige Ubersicht erstaunlich. Die Zahlen beweisen nämlich, daß vor 100 Jahren bei uns die Kinder spätestens mit 9 Jahren zur Erstkommunion geführt wurden, d. h. im 3. Schuljahr. Daraus folgt aber, daß sich bei uns durch die Kommuniondekrete Pius X. bezüglich des Erstkommunionalters kaum etwas geändert hat. Die diözesane Verfügung über die Verlegung der Erstkom munion in das 2. Schuljahr stammt ja erst aus dem Jahre 1931 bzw. 1952^^). Die von Pius X. ermöglichte und gewünschte Frühkommunion der Kinder wurde in der überragenden Mehrheit der Pfarren überhaupt noch nidit ernstlich in Erwägung gezogen. Abschließend sei noch bemerkt, daß in der Be richtspfarre Poysbrunn eine feierliche-Erstkommunion der Schulkinder erstmalig am 12. April 1874 gehalten wurde.^^) Anmerkungen: ^) Wodka Josef, Kirche in Öster reich. Wegweiser durch ihre Geschichte. Wien 1959, 261 — ®) Pfarrarchiv Poysbrunn, Taufbuch II, 124. — ") Rieß Anton. Die Wallfahrtskirche Maria Bründl. Poysdorf 1933, 71. — U Wodka, 466. — ®) Pfarrarchiv Poysbrunn, Chronik I, 8 ff. — ®) Wodka, 466. — ®a) Pfarrarchiv Poysbrunn, Firmungsprotokoll, Band 1. — ') Pfarrarchiv Poysbrunn. Chronik I, 60. — *^1 Pfarrarchiv Poysbrunn. Chronik II, 28. — ®) Pfarr archiv Poysbrunn, Chronik II, 47. — ®3) Pfarrarchiv Poysbrunn, Akten. — i®) Im Pfarrarchiv Poysbrunn. — ^^) Wiener Diözesanblatt 1952. Nr. 1. S. 11, Mittei lung 12. — ^^) Pfarrarchiv Poysbrunn, Chronik I. 69. 26.Regesten des Taubstummen-Institutes in Wien Der Mangel eines Altarbildes sei kein hinreichen der Grund, mit der Eröffnung der Kapelle noch län ger zuzuwarten. Diesem Mangel sei durch Aufstellung eines Kruzifixes abzuhelfen. (Original) 57. 1826, Februar 8, Wien Erlaubnis der Errichtung eines- Oratoriums im k. k. Taubstummeninstitut und Genehmigung der Zelebratlon der heiligen Messe durch den Institutskateche ten bei Wahrung der Rechte der Pfarrkirche. (Kon zept) 58. 1836, März 12, Wien Die k. k. nö. Landesregierung Z. 11.899 ersucht das fürsterzbischöfliche Konsistorium, ein Gutachten bis 30. April 1. J. über den Vorschlag Czechs dem Unter richt der Taubstummen in der Monarchie die mög lichst größte Ausdehnung zu geben, zu erstellen. Zu diesem Zwecke sei die praktische Ausführbarkeit zu überlegen und hierbei die betreffenden Dekanate und geeigneten Seelsorger zu vernehmen sowie sich mit den k. k. Kreisämtern ins Einvernehmen zu setzen. (Original) 59. 1836, April 4, Wien Das f. e. b. Konsistorium informiert alle Dechante über das Regierungsdekret vom 12. März Z. 11.899 be züglich der Denkschrift über die Bildung der gesam ten Taubstummen in der österreichischen Monarchie und ein diesbezüglich zu erstellendes Gutachten. Um das Wesentliche des Vorschlages erreichen zu können und dem Taubstummenunterricht die möglichst größte Ausdehnung geben zu können, sind in den betreffen den Dekanaten geeignete Seelsorger namhaft zu ma chen. Seelsorger und Schullehrer sind für diese Un terrichtserteilung am meisten geeignet. Sie sollen durch eine ordentliche Untei*weisung oder an Hand eines populären Elementarbuches vom Religionslehrer F. H. Czech angeleitet werden. Besonderes Bedürfnis 45
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