Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

buches von Direktor Venus und Katechet Czech dem e. b. Konsistorium gutachtlich zu übergeben. Das e. b. Konsistorium v/ird angewiesen, den Domherrn Stork um sein Gutachten anzugehen und das Ganze dann mit eigenem Gutachten an die Regie rung so bald als möglich zu richten. (Original) 45. 1822, Dezember 30, Wien Michael Venus, Direktor des k. k. Taubstummen institutes, legt der k. k. Oberaufsicht der deutsch sprachigen Schulen die Gründe dar, warum das Methodenbuch noch nicht fertiggestellt werden konnte. Er übergibt in der Anlage sieben fertige Stücke und verspricht, die 13 noch ausständigen Stücke so bald als möglich fertigzustellen und ein zusenden. (Original) 46. 1822, Dezember 31, Wien Herrmann Czech, der Katechet im k. k. Taub stummeninstitut überreicht der k. k. Oberaufsicht der deutschsprachigen Schulen die Bearbeitung des Ab schnittes über die religiöse und moralische Bildung der Taubstummen zum verlangten Methodenbuch. (Begleitschreiben) 47. 1823, Jänner 22, Wien Das e. b. Konsistorium teilt dem Domherrn Friedricht Stork mit, daß der Direktor des Taubstummen instituts, Michael Venus, über Auftrag der k. k. Studienhofkommission ein Methodenbuch zum Unterricht der Taubstummen zu verfassen hatte, wobei den Abschnitt über die moralische und religiöse Bildung der Zöglinge der Institutskatechet Herrmann Czech zu bearbeiten hatte. Es legt nun die bisher fertig gestellten Teile zur genauen Überprüfung vor und bittet, ein Gutachten über die Zweckmäßigkeit dessel ben zu erstellen. (Konzept) 48. 1823, Juli 7, Wien Das e. b. Konsistorium ersucht den Domherrn Friedrich Stork, das vom Direktor des Taubstum meninstitutes, Michael Venus, verfaßte Methodenbuch zu begutachten. (Konzept) 49. 1823, August 1, Pötzleinsdorf (Wien) Domherr Friedrich Stork entschuldigt sich beim e. b. Konsistorium wegen der Verzögerung der Erstel lung des verlangten Gutachtens über das Methoden buch von Michael Venus. Aus gesundheitlichen Grün den und anderen Arbeiten sei er dazu bisher nicht in der Lage gewesen. Er verspricht, sobald als mög lich das Gutachten zu erstellen. (Original) 50. 1823, August 6, Wien Das e. b. Konsistorium überreicht der Landes regierung die Erklärung des Herrn Kanonikus Fried rich Stork bezüglich des Gutachtens über das von Direktor.Michael Venus verfaßte Methodenbuch zum Unterricht in Taubstummenschulen. Es weist auf die von Friedrich Stork angeführte Krankheit und an dere berufsmäßige Arbeiten hin und verspricht, das Resultat der Prüfung des Methodenbuches so bald als möglich vorzulegen. (Sitzungskonzept) Anmerkung: Ein Begleitschreiben. 51. 1823, September 16, Wien Die k. k. nö. Landesregierung teilt dem e. b. Konsistorium mit, daß die Studienhofkommission die Begründung der späteren Vorlage des Gutachtens des Domherrn Friedrich Stork über das Methodenbuch von Michael Venus zur Kenntnis genommen hat. Sie beauftragt das e. b. Konsistorium, die Angelegenheit nicht aus dem Auge zu lassen. (Original) 52. 1823, November 8 und 12, Wien Das e. b. Konsistorium antwortet der k. k. nö. Landesregierung, daß sie sich die baldige Erstellung des Gutachtens über das Methodenbuch für Taub stumme durch den Herrn Kanonikus Stork angelegen sein lassen will. Es beantragt, dieses Methodenbuch für Taub stumme dem Pfarrer zu Kalham (?) in der Linzer Diözese, Michael Reiter, zur Beurteilung vorzulegen. Das Gutachten sei dem H. H. Kan. Stork ad videndum vorzulegen. Das e. b. Konsistorium will die Erstellung des Gutachtens über das Methodenbuch von Michael Venus durch Pfarrer Michael Reiter zu Kalham in der Linzer Diözese beantragen, da Kanonikus Friedrich Stork gestorben ist. (Sitzungskonzept) 53. 1824, Oktober 29, Wien Stifterin Elisabeth Mader überreicht dem e. b. Konsistorium einen original Messen-Stiftbrief. (Original) 54. 1825, Februar 9, Wien Das e. b. Konsistorium äußert sich über die An schaffung der nötigen Paramente für die Kapelle des Taubstummeninstituts. Hinsichtlich der Anschaffung sei von der Erwerbung bei Versteigerungen abzu sehen, sondern dem Kirchenmeisteramt zu St. Stephan das Vertrauen zu schenken. (Konzept) 55. 1826, Jänner 25, Wien Das e. b. Konsistorium lehnt den Vorschlag der k. k. Taubstummendirektion ab, eine plastische Gruppe nach vorgelegtem Entwurf an Stelle eines Altarbildes aufzustellen. Die Direktion des Taubstummeninstitutes wollte dieselbe aufstellen, da der Raum über dem Altar der gegenwärtigen Kapelle zu klein ist, um das Altarbild der ehemaligen Kapelle — die Heilung des Taub stummen durch Jesus — anzubringen. Da die plastische Darstellung auch optisch nicht zweckentsprechend hergestellt werden könne, möge ein Kreuzbild aus Holz über dem Tabernakel oder ein Gemälde in Fresko hinter dem Altare angebracht werden.(Konzept) 56. 1826, Februar 6, Wien Die k. k. nö. Landesregierung teilt dem e. b. Kon sistorium mit, daß die feierliche Einweihung und Er öffnung der Kapelle im k. k. Taubstummeninstitut am 12. Februar anläßlich des Allerhöchsten Geburts tages Se. Majestät des Kaisers vorzunehmen sei. (Fortsetzung folgt) Herausgeber, Verleger und Eigentümer: Erzb. Ordinariat, Wien I, Rotenturmstraße 2. — Verantwortlicher Schriftwalter: Univ.-Prof. Dr. Franz Loidl, Wien I, Rotenturmstraße 2. — Druck und Versendung: Mechitaristen-Buchdruckerel. Wien VU, Mechitaristengasae 4. 40

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