Pfarre Sollenau, Nö., auf, wird aber ab 1907 nicht mehr im Wiener Schematismus geführt. Dürfte später in Ungarn gewirkt haben und dort gestorben sein. Gab 1887 die „Regesten zur Geschichte der Trinitarier in Wien"^) und 1889 die „Regesten zur Ge schichte des Benediktinerstiftes ,Unserer Lieben Frau de monte serrato' oder der Schwarzspanier in Wien" heraus'^). Quellen und Literatur: Schematismus Almae Provinciae S. Joannis a Capestrano Ordinis Fratrum Minorum S. P. Francisci Regularis Observantiae (Buda pest); Catalogus Almae Provinciae Austriae S. Ber nardini Senensis Ordinis Fratrum Minorum (Wien); Personalstand der Säkular- und Regular-G'eistlichkeit der Wiener Erzdiözese. Anmerkungen: i) Wiener Diözesanblatt 1887,Nr.12, 13, 14, 15 (und in J. Kopallik, Regst, z. Geschichte d. Erzd. W.I (1890) Nr. II. — 2) Wr. Diözbl. 1889, Nr. 18 19, 20 (u. Kopallik, a. a. O. Nr. XIX). In der letzten Nummer (Nr. 4), S. 32, Zeile 9 soll es* statt „Pfarrer-Küchen" „Pfahrr-Kürchen" heißen. „Narung" bedeutet in diesem Zusammenhang so viel wie „Mitgift, Dotierung". Auch sind Anmerkung 29 und 30 vertauscht. 24. Regesten der Pfarre Seibersdorf*) Dr. Franz Loidl I. Errichtung der Lokalie: 1. 1783 Jänner 5. Wien. An das Konsist.: „Sr. Ma jestät haben über das Gesuch der Gemeinde zu Sei dersdorf um einen eigenen Seelsorger aller,gnädigst befohlen, nach erhobenem Befunde der Lokalität einen Geistlichen aus dem hiesigen Stifte St. Doroth§e, wel cher in examine für die Seelsorge tauglich befunden worden, nach S. pro cura mit einem Unterhalte per 600 fl. abzuschicken; das nämliche hätte auch ent weder mit einem Dorotheer oder in eventum mit einem Klostemeuburger Geistlichen für das Dorf Jedlersdorf über der Brücke zu geschehen. Da nun der Befund der Lokalität in Ansehung beider gedachter örter hierorts von den betreffenden Kreisämtem eingegangen ist und die Seelsorge zu „Säubersdorf" sich der gewesene Deoanus Facultatis Theologicae Karl Teigl aus dem Stifte St. Dorothee gemeldet hat, als wird ihm Consistorio archiepiscopali ausgetragen, sich zu äußern, ob gesagter Canonicus regularis Teigel pro oura tauglich erachtet werde? Dasselbe hat sodann unter einem noch einen oder den anderen Geistlichen aus ersagtem Stifte St. Doro thea wie auch eventualiter einige aus dem Stifte Klostemeuburg, die in examine pro oura tauglich be funden worden, unverweilt anher vorzuschlagen, um das weitere höchstbefohlenermaßen in Sachen vor kehren zu können". — Ex Consilio Regiminis dnferioris Austriae. Unterschr. Mathias Ferd. Marthschläger. 2, 1783 Aprii 15. Wien. Hofbescheid ans KonsdiSt. vom 8. und 15. d. M., daß der Kaiser Karl Teigl für S. und Karl Endres für J. anzustellen geruht habe. Weiters, „daß mit derselben Installation es auf gleich Art zu halten sei wie es mit jenen neuen Pfarrern, worüber die Stadt Wien das jus praesentandi über- *) Jetzt durch den Atomreaktor bekannt geworden. nommen hat, beobachtet worden sey; es wären diese zwey Seelsorger im übrigen als förmliche Pfarrer an zusehen und von den Vorigen in ihrer Jurisdiktion und Verrichtungen ganz unabhängig, auch hatten sie nach der allgemeinen Regel keine Stola zu beziehen, sondern solche an die alten Pfarren abzugeben und au verrechnen und sich lediglich mit den ihnen axisgemessenen 600 fl. zu begnügen. Welch allerhöchste Entschließung denselben hiemit zur Nachricht mit dem Beisatze erinnert wird, daß selbes obbenannter Karl Teigl für die für die Ffr. S. in Spiritualibrus installieren möge wie dann wegen der Installation • in Temporalibus an die InstallationsCommsaires H. R. u. H. und Regierungs Sekretaire Sch. das Nötige unter einem erg^t." Unterschr. Detto. 3. 1784 Jänner 24. Wien. Dieselbe Regierungs stelle ans Konsist.: lt. höchster Resolution ist bei die ser willfährigen Erklärung der Herrschaft Has Patronatsrecht ohne Anstand zu überlassen. Unterschr. Detto. 4, 1784 Juli 28. Weigelsdorf. Dechant Joh. B.Tredtl berichtet ans Konsist., er habe bei der Gottesdienst einteilung beide Gemeinden: Reisenberg u. Seibers dorf, vernommen. Die erste erklärte sich bereit, zur Frühmesse nach Pischelsdorf zu gehen, „wo eine Aus legung des Evangeliums gemacht wird", weil sie dahin näher habe als nach Seibersdorf. Er habe deshalb den Gottesdienst um 8 und Vz 10 Uhr ansetzen Lassen. Die zweite wollte nach „Deutschprodersdorf" zum Gottes dienst um 7 Uhr gehen, weil sie dahin näher habe als nach Reisenberg. Für Seibersdorf habe er daher den Gottesdienst um 14 10 Uhr festgelegt..— Rückvexraerk: Wird vom Konsist. angenommen. II. Pfarrer: 1. 1764 April 13. Wien. Betrifft Meßlizer^ für das Privatoratorium „in Arce Seyberstorff süb parochla Reysenberg" des Grafen v. Cavriani. Orig. 2. 1783 Jänner 16. Wien. Konsist. berichtet der Regierung, daß Teigl für Seibersdorf imd Endres für Jedlersdorf vom Propst von Klosterneuburg für taug lich befunden wurden und schließt sich dem an. — Konzept. Sh. oben Nr. 1. 3- 1783 März 31. „Ego Carolus Teigel Can. Reg. ad ?. Dorotl). profiteor ex mandato Eminentissimi, ac Celsissimi Cardinalis nostri, et Ordinary, me, si in futurum ebrietatis? accusatus et per testes ejusdem convictus fuerc, parochia mea renuncianturum fore". 4. 1783 April 15. Wien. Detto wie oben Nr. 2 mit professio fldei. 5. Detto. Mitteilung wie Nr. L/2 an den K. K. Rat H. Floridus Abt zu Klosterneuburg als Administrator des Stiftes Dorothea. 6. 1784 März 24. Dechant Treütl von Weigel.sdorf meldet dem Konsist., daß er Teigl introduziert und gleichlautende gefertigte Inventarien errichtet habe, wovon er eines dem Pfarrer gegen Quittung in Hän den gelassen, das andere dem Bericht beigelegt habe. NB. „Bei dieser neu errichteten Pfarr ist sonst nichts vorfüiidig, so beyzubehalten wäre, als ein Tauf-, Trauund Todten-Protokoll". 7. 1784 März 21. Seibersdorf. Eben genannte Quit tung. I Petschaft. Unterschr. Karl Teigl. 47
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