Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

770) WDbl. 1887, S. 12. — 7i7) Ebd. 1888, S. 1941 — 7119) Motzko Alma, P. Heinrich Giese, Wien, S. 56, 58—60. — *79) yh. die Verzeichnisse der Volks- und Bürgerschulen WDbl. 1881, S. 162f.; Iö87, S. 27U1; 1889, S. Iü3; und der Gymnasien und Realschulen 1882, S. 47. — 1887/88 wurde z. B. katnolischer Religions unterricht erteilt: in den Wiener Bezirken I—X von 73 Welt- und 47 Ordenspriestern in 116 Volks- und 36 Bürgerschulen; in den Wiener Vororten (Meidling, Fünfhaus, Reindorf, Penzing [Breitensee], Ottakring, Neulerchenfeld, Hernais, Währing, Döbling, Simme ring) von 45 Welt- und 15 Ordenspriestern. Sh. auch die Angaben über Gesamtstundenzahl, Entlohnimg etc. Ebd. 1887, S. 270f. — 7uo) so: Bestellung eines Religionslehrers, ebd. 1887, S. 47; subsidiarische Ertei lung des Religionsunterrichtes 1886, S. 183 f.; Durch führung des Katechetengesetzes, 1889, S. 160; Entloh nung u. Neuausschreibung 1889, S. 160/65, S. 186; Kate chet und Lehrerkonferenzen, 1887, S. 94; Begriff „öffentliche Religionsübung" 1887, S. 81 f., 215; Sicher stellung des Religionsunterrichtes bei Errichtung einer Volksschule 1885, S. 201/3 etc. — 72i) WDbl. 1882, S. 126f.; 1883, S. 138f.; 1884, S. 189/97; 1886, S. 1541; 1889, S. 226 ff. — 7-2i) Lie „Christlich-pädagogischen Blätter" seit 1878 von dem verdienten Katecheten Johann Panholzer redigiert, ebd. 1884, S. 12, dessen biblische Geschichte des A. u. N. T. besonders emp fohlen wurde. Ebd'. 1885, S. 192; 1886, S. 131; 1887, S. 240. — Das „Correspondenzblatt f. d. kathol. Klerus Österreichs", redigiert von Berthold Anton Egger, Chorherr v. Klosterneuburg. Ebd. 1882, S. 84; 1884, S. 12. — Die „Katechetischen Blätter", ebd. 1885, S. 24. — 723) Ebd. 1888, S. 263; 1889, S. 73. — 724) Ebd. 1888, S. 242f. — 725) Sh. Funder Friedrich, Aufbruch zur christlichen Sozialreform, Wien—München 1953. — 720) Loidl Franz, Msgr. Adam Latschka in: Beiträge zur Wiener Diözesangeschichte, 1962, Nr. 3. — Der selbe, Msgr. Franz Xaver Stauracz in: ebd. Nr. 4. — 728) Sh. Salzer Wilhelm, Der christlichsoziale Beitrag zur Lösung der Arbeiterfrage, Wien 1962. — 729) pas heißt aber nicht, daß er ganz und gar davon absah und seine Staatsbürgerpflichten vernachlässigte, wie etwa sein mit den beiden Suffraganen aus Anlaß der Wahlen für das Abgeordnetenhaus des österr. Reichs rates erlassener Hirtenbrief beweist. WDbl. 1885, S. 97/100. — 730) Ebd. 1889, S. 49/56. — 731) gh. die Empfehlungen für den Priester-Unterstützungsverein, für die Findelkinder, die Blinden, Strafentlassenen, Natural-Verpflegsstationen für arme Reisende, den Verein der Kirchenbediensteten der Erzdiözese Wien „Existenz" (WDbl. 1882, S. 70), für die von mannig fachen Katastrophen in der Monarchie und darüber hinaus Betroffenen, denen durch Sammelaktionen ge holfen wurde etc. — 732) Loidl Franz, Joseph Kopallik in: Beiträge zur Wr. Diözesangeschichte 1960, Nr. 2. — Kopallik, Regesten zur Geschichte der Erzdiözese Wien Band. I und Band II. 1890 und 1894. — 733) Sh. WDbl. 1882, 2391; 1883, S. 96; 1884, S. 236, 248; 1885, S. 156; 1886, S. 144; 1888, S. 24.— 73«) Loidl Franz, Cölestin Wolfsgruber als Diözesanhistoriker in: Bei träge zur Wr. Diözesangeschichte 1961, Nr. 2. — 735) WDa,Trauerparte, Karton Gangibauer. 20. Meßstiftungen an der ehemals landesfürstlichen Pfarre Prigglitz und ihr Schicksal Peter Schlor, Prigglitz Es scheint, daß die Pfarrer von Prigglitz bis Ende des 18. Jahrhunderts im ungestörten Besitz dieser Gülten waren. Ein Urbarauszug der Herrschaft Fitten von 156533) bemerkt allerdings, daß die Holden in Schwarzau,Breitenau und Krottendorf nur den Grund dienst nach Prigglitz leisten, darüber hinaus aber „hat kein Pharrer mit Inen nit zu gebietten". 16893') gab es mit der Herrschaft Stixenstein einen Streit wegen einer Wiese am Gahns. Auf das höfliche Schreiben des Pfarrers Franz Ferdinand Starkh (1674—1701) ant wortet der Stixensteiner Pfleger Lorenz Zanker ziem lich scharf, daß die Gahnswiese der Herrschaft Stixen stein zugehörig gehalten werde. Die Gräfin sei aber „keine solche Dämä die ein oder ander Kirchenguett, das ihr nit zugehöret verlanget zu haben, oder unter sich, wie man vorgibt, zu ziehen". Nach einer Notiz des Pfarrers Matthias Fürst (1701—1708) hätten sich der Pfleger zu Stixenstein und die kaiserliche Pfarre ordentlich verglichen: Diejenigen, die die Wiese fechsen, sollen den gebräuchlichen Dienst nach Stixenstein und der Pfarrkirche, 1 fl miteinander, entrichten®^). Im Laufe des 18. Jahrhunderts gibt es immer wie der Robotstreitigkeiten®»). 1735'*0) verpflichtet sich Pfarrer Andreas Matthiez (1735—1748), die Untertanen nicht zu beschweren. 1759^7) (jgj. streit durch einen Vergleich beendet, der ein Jahr später*^) von der Regierung ratifiziert wird. Aber noch im Jahre 1790^3) sieht sich das Kreisamt veranlaßt, in einem Robotstreit einzuschreiten. Wie schwierig und unleidlich die Verhältnisse der Grundherrschaft geworden waren, zeigen die dauern den Grundbuchstreitigkeiten gegen Ende des 18. Jahr hunderts. Pfarrer Anton Hauser (1783—1805) und sein Verwalter Franz Xaver Lenz haben wohl die meiste Schuld daran. 1789 entsteht ein Streit mit Seebenstein. Der Pfar rer erklärt, daß er sich „aus besonderer Hochachtung gegen seine hochgräflichen Gnaden, der gräflichen Herrschaft Prizipalen, und zur Erhaltung guter Nach barschaft herbeigelassen habe, die Veränderung der zum hiesigen landesfürstlichen Pfarrlichem Grund buch dienstbaren herrschaftlich Seebensteinischer Realitäten mit einem Pauschquanto von 200 fl aus zugleichen"^'^). Daran schließt sich eine gehamischte Mahnung, die Taxe sorfort zu bezahlen. Als dies nichts fi-uchtet, wendet er sich mit einer Klage wider Graf von Pergen an die Hofkammerprokuraturi®). Wie die Sache ausgegangen ist, wissen wir nicht. Um 1795^3) entbrennt ein Streit mit Wiener Neu stadt. Neustadt hatte Holden bzw. Grundstücke an sich gezogen, „weillen selbe auf ihren Gnmd und boden liegen". Der Pfarre wird aber Contributionale ange lastet. Weil aber „auf diesen Art eine jede Herrschaft könnte dieses thun und der Pfarr alles entziehen", er hebt der Pfarrer Klage und fordert Rückvergütung der Kontribution und Zuschreibung der Realitäten. Der Streit zieht sich in die Länge. Auf wiederholtes Drängen der Pfarre erklärt der Magistrat von Wiener Neustadt, er könne den verlangten Bericht nicht machen, da die Angaben ungenau und die Lage der fraglichen Grundstücke nicht festzustellen sei^^) Frühjahr 1796 entsenden die Landstände zwei Beamte, die auf Kosten der Stadt die Streitfrage untersuchen sollen. Termine werden gesetzt und verstreichen un genützt. Der Pfarrer beklagt sich, der Magistrat wolle die Sache auf die lange Bank schieben, während der Magistrat erklärt, er könne den Fall wegen Arbeits überlastung nicht bearbeiten. Ein anbefohlener güt licher Vergleich kommt nicht zustande. Auf Grund einer Majestätsentschließung vom 20. Juli 1796'S) wird die Sache durch Landesentscheid geregelt. Der Ent scheid fällt zugunsten Neustedts aus: Die Eintragung 39

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