Nein gegenüber. Viele Väter waren sich ofFensichtlich der Schwächen des Textes bewußt. Aber aufgrund der Geschäftsord nung des Konzils durften keine substan tiellen Änderungen mehr vorgenommen werden,nachdem am 27. November 1962 eine überwältigende Mehrheit den Ent wurf als Diskussionsgrundlage angenom men hatte. Karl Rahner und Herbert Vorgrimler lassen in ihrem ,^einen Konzilskom pendium" den (leider bald nach dem Konzil einem Flugzeugabsturz zum Opfer gefallenen) französischen Priester und Publizisten Emile Gabel zu Wort kom men, was die „Schwächen" von Jnter Mirißca"betrifft; „1. Das Dekret bleibt hinter dem Konzil zurtick. Das Konzil hat zu den Themenkreisen ,JCirche in sich selbst" und ,JCirche und Welt" grundsätzliche Aussagen gefunden, die in diesem Dekret hätten berücksichtigt werden müssen. Aber dem Geschäflsordnungsplan gegen über wäre das auch dann nicht mehr mög lich gewesen, wenn das Dekret erst ein oder zwei Jahre später verabschiedet worden wäre. 2. Das Dekret bleibt hinter der Lehre Pius' XU. zurück. Es bietet nämlich zum Thema der öffentlichen Meinung (der „öffentlichen Meinungen", wie es selt samerweise sagt) nur „eine Anhäufung von Gemeinplätzen". Gerade hier wird es der Funktion der Laien in der Kirche am wenigsten gerecht. 3. Das Dekret bleibt hinter der wissen schaftlichen Erforschung der sozialen Kommunikationsmittel zurück. In beson derem Ausmaß gilt dies von der jungen Wissenschaft der Publizistik." Hat dieses Dekret also überhaupt einen Wert - abgesehen davon, daß es doku mentiert, wie aufmerksam die katholische Kirche die gesellschaftliche Entwicklung beobachtet? Nun,sogar der kritische Pere Gabel ließ einiges gelten: Die Kompetenz der öffentlichen Gewalt wird verhältnis mäßig zurückhaltend beschrieben. Dem Urteil des einzelnen Medienkonsumenten wird viel zugetraut. Besonders wichtig ist, wie positiv sich das Konzil in ,Jnter Mirißca" über das Recht auf Information und über die Pressefreiheit ausspricht. So heißt es etwa in Nr. 5;,3s gibt also in der menschlichen Gesellschaft ein Recht auf Information über alle Tatsachen, die den Menschen,als einzelnen oder als Mitglie dern der Gesellschaft, je nach ihrer be sonderen Situation zu wissen zukommt", Und in Nr. 12 ist zu lesen: ,4m Rahmen iltrer Zuständigkeit hat sie(die öffentliche Gewalt)die wahre und rechte Freiheit der Information, deren die heutige Gesell schaft zu ihrem Fortschritt bedarf, zu verteidigen und zu schützen, das gilt be sonders für die Pressefreiheit". Auch die ,3igengesetzlichkeit" der Medien wird ausdrücklich (in Nr. 4)gewürdigt. Schon Rahner-Vorgrimler führten freilich 1966 in ihrem ,4Cleinen Konzilskompendium" kritisch an, daß zwar das Recht aufInfor mation in der Gesellschaft nachdrücklich betont, das ,3echt aufInformation in der Kirche" aber „mit Schweigen übergan gen" wird. Positiv wertete Gabel Nr. 14: eine ka tholische Zeitung ist nicht deswegen ka tholisch, weil sie sich so nennt, sondern gemäß ihrem Inhalt, zu dem der Stil un trennbar dazugehört. Relativ differenziert äußert sich ,Jnter Mirifica" auch zur vieldiskutierten Frage nach der ,3reiheit der Kunst" und ihren Grenzen. Wohl heißt es in Nr. 6: ,4)as Konzil betont, daß der Vorrang der ob jektiven sittlichen Ordnung in allem und für alle gilt. Die Sittenordnung überragt alle übrigen menschlichen Ordnungen,die Kunst nicht ausgenommen,so wertvoll sie auch sein mögen, und bringt sie in das rechte Verhältnis". Aber in Nr.7 ist auch zu lesen: ,4)ie Schilderung, Beschreibung oder Darstellimg des sittlich Bösen kann gewiß auch mit den sozialen Kommuni kationsmitteln zur besseren Erkenntnis und Ergrtlndung des Menschen beitragen. Sie kann die Erhabenheit des Wahren und Guten offenbaren imd dabei besonders wirksame dramatische Effekte erzielen". Bis heute eindrucksvoll ist, wie sehr die Väter (in Nr. 15)auf die Medienaus bildung von Geistlichen, Ordensleuten und „insbesondere Laien" setzten. Offen sichtlich spürten sie, daß es'wichtiger ist, in Menschen als in technische Strukturen zu investieren, wenn man positive Verän derungen im Medienbereich erzielen will. Die Zahl der Ausbildungsstätten für Jour nalisten und sonstige Mediengestalter sei ,zu vermehren", heißt es daher in Nr. 15 lapidar. Allerdings paßt auf dieses ehr geizige Ziel in besonderer Weise die Schlußbemerkung in der Einleitimg von Rahner-Vorgrimler zu ,Jnter Mirßca": „Ganz allgemein darf man sagen, daß dieses Dekret unter recht vielen theoreti schen Schwächen ein imposantes prakti sches Programm entwickelt, dessen Ver wirklichung der Kirche viel Segen bringen würde..., das aber wohl den realen Mög lichkeiten auch in ,jeichen" Ländern zuwenig entspricht". Daran hat sich seit 1966 wenig geändert. Erich Leitenberger ist Cheß-edakleur der „Kathpress Geschichte der Erzdiözese Wien in Wort und Bild Im Verlag „Editlons du Signa", der seit einer Reihe von Jahren Bildhefte zur Geschichte verschiedener deutscher und österreichi scher Diözesen herausgibt, erscheint seit Herbst 1995 un ter dem Titel „Die Erzdiözese Wien In ihrer Geschichte" auch eine Geschichte der Erzdiözese Wien in Wort und Bild. Autoren der Hefte sind Dr. Annemarie Fenzi und Dr. Johann Weißensteiner vom Diözesanarchiv Wien. Die Hefte haben einen Um fang von 48 Seiten (Format A 4) und sind reich bebildert (mehr als hundert Farbabbiidungen,teilweise ganzseitig). Der Preis pro Heft beträgt öS 100," (inkl. MwSt.), bei Mehrbezug sind Freiexem plare vorgesehen (pro 50 Stück 10 Freiexemplare, pro 100 Stück 25 Freiexemplare). Folgende Hefte sind vorge sehen 1: Von der Antike bis zum Ende der Babenberger (erschienen Im Oktober 1995) 2: Vom Interregnum bis zum Tod von Bischof Georg Slatkonla(1522)(erscheint 1996) 3: Von der Reformation bis zum Barock 4: Von der Aufklärung bis zum Ende derf\4onarchle 5: Von der Ersten Republik bis zur Gegenwart 6: Von St. Stephan bis Mauer-Georgenberg: Kirchen, Wallfahrtsstätten und Gna denbilder der Erzdiözese Wien Bestellungen bzw. Vorbestel lungen werden an das Diö zesanarchiv Wien erbeten. Wiener Diözesanblatt; Inhaber: Erzdiözese Wien (Alleininliaber). Herausgeber: Erzb. Ordinarial. Redaktion: Diözesanarchiv Wien (Dr. Johann Weißensteiner). Satz: Diözesanarchiv Wien. Alle: 1010 Wien, Wollzeile 2.-Hersteller: Herold Druck- imd Veriagsgesellschaft m. b. H., 1032 Wien,Faradaygasse 6. - Das„Wiener Diözesanblatt" ist das offizielle Amtsblatt der Erzdiözese Wien. 16
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