Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Rentenwiitschaft auf die Realwirtschafl machte einen regelmäßigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch, beratende Gespräche sowie gemeinsame Beschlüsse der Kämmerer der Stifte notwendig: Damit war die Kämmererkonferenzentstanden. Dem regelmäßigen Treffen der Käm merer(viemal im Jahr)schlössen sich bald auch die Äbte selber an. Ein Treffen der Abte war schon deswegen notwendig ge worden, weil die gemeinsame Notlage auf allen Häusern deprimierend lastete. Viele Abteien hatte sich damals 1924 bis 1930 bereits zu Abveikäufen von kostbaren Be ständen ihrer Bibliotheken entschließen müssen,um nur die notwendigen Dinge des Alltags beschaffen zu können. In manchen Stiften war die wirtschaftliche Notso ange stiegen, daß bedeutende Teile der Kloster substanz verkauft werden mußten. Er schwert wurde die wirtschaftliche Lage noch zusätzlich durch die BiUigimporte von Holz aus Rußland, die die europäischen Holzmärkte überschwemmten. Aus diesem Anlaß kam es zum ersten Mal zu einem gemeinsamen Auftreten der Äbte bei den offiziellen Regierungsstellen, um über die Lage der Stiftezu verhandeln. 1.2Äbtekonferenz1932-1945 Die erste offizielle Äbtekonferenz, an der Bundeskanzler Dollfuß und verschie dene Beamte der Ministerien teilnahmen, fand 1932statt Diefinanziellen Erträge aus den Waldbcständen der Stifte brachten nicht einmal soviele Einnahmen, wie die Stifte an Steuerleistungen zu erbringen hat ten. In dieser Verhandlung gelang es, das unverkäufliche Brennholz an Zahlungs Statt für Steuern dem Staat zu überschrei ben. Von diesem Datum an trafen sich zweimal jährlich die Äbte zu einer "Äbtekonferenz" und die Kämmerer vier malim Jahr zur "Kämmererkonferenz". Das Jahr 1938 brachte viele einschnei dende Maßnahmen, die aufmerksam durch die Kämmererkonferenz und durch die Äb tekonferenz verfolgt werden mußten: die Einführung der deutschen kirchenfeindli chen Steuergesetzgebung, die Auflage der Körperschaftsteuer für die geistlichen Kommunitäten, die Zwangsmaßnahmen der "geprüften Wirtschaflsführer"für geist liche Besitzungen, das Einschaurecht der Finanzämter, die Markteröfftiungsbilanz und die Einführung deutscher Buchfüh rungsmethoden gaben den Äbten und Kämmerern immer wieder genügend Bera tungsstoff für ihre Konferenzen. Seit dem Jahre 1937 hatte der Propst des Stiftes Klosterneuburg,Alipius Linda,den Vorsitz in der Äbtekonferenz. Er versuchte immer wieder Verbindung mit dem zuständigen Kirchenministeriura in Berlin herzustellen. Trotz dieser Kontakte koimte es nicht ver hindert werden, daß am 12. September 1940 die meisten österreichischen Stifte beschlagnahint oder gänzlich aufgehoben wurden. Die Äbte und Konventualen muß ten aufdie Stunde die Häuser verlassen und die Verwaltung der Stifte ging aufweltliche Stellen über. Lediglich die Benediktinerstifte in Wien (Schotten), Melk, SeitenstcUen und das Zisterzienser stift Zwctll blieben davon verschont'. Besonders in dieser Notzeit bewährte sich die Äbtekonferenz. Man traf sich re gelmäßig aber nahezu heimlich im gastli chen Schotlenstift. Die übrigen Orden und Kongregationen suchten in dieser Zeit An schluß an die Stiftevereinigung, d. h. die Äbtekonferenz. Auch sie hatten durch das nationalsozialistische System sehr zu lei den. Besonders bemühten sich um die Kontakte F. Berard Jäger, der Provinzial der Tiroler Provinz der Franziskaner, der auch zum Vorsitzenden-Stellvertreter der Konferenzgewählt wurde. 1.3DieÄbtekonferenzvon 1945-1959 Nach dem Zusammenbruch des Natio nalsozialismus im Jahr 1945 trafen sich zu nächst die Äbte von Niederösterrcich und beschlossen,die nun schon bewährte Äblekonferenz regelmäßig zu halten. Der Propst des Stiftes Klostemeuburg wurde weiterhin mit der Leitung der Abtekonferenz als Vorsitzender betraut. Die Äbte der Stifte im übrigen Österreich wurden mit Rund schreiben vom Stand der Dinge in Nieder österreich verständigt. Erste Bestandserhebungen in allen Stif ten und Ordensniederlassungen in ganz Österreich zeigten bereits 1945 die schwe ren Schäden, die sie erlitten hatten. Die Sachverluste ließen sich zahlenmäßig über haupt nicht erfassen. Vielfach fanden die 1940 aus ihrer Klosterheimat vertriebenen Ordensleute geplünderte Klöster, ausge raubte und geschändete Heiligtümer und oft völlig nutzlose Ein- und Umbauten vor. Unersetzliche Bibliotheken und nie wieder aufzubringende Sammlungen waren ver nichtet oder in alle Winde zerstreut. Dazu kamen die Personalschwierigkeiten: der Verlust an Ordensmitgliedem durch den ^eg, mangelnder Nachwuchs und eine Überallcmng der Mitglieder der Gemein schaften. Die regelmäßige Abhaltung von Bera tungskonferenzen wurde beschlossen. Nach dem Abschluß des Staatsvertrages 1955 trat die Frage der Entschädigung für die im NS-Regime erlittenen Vermögens verluste in den Vordergmnd. Bei dieser Gelegenheit wurden zum ersten Mal Anlie gen aller Ordensgemeinschaften Österreichs in die Hände der Äbtekonferenz gelegt Auch die Oberen der anderen männlichen Ordensgemeinschaflen mußten informiert und um genaue Aufstellungen ihrer erlitte nen Schäden befragt werden. Die ermittel ten Ansprüche waren gegenüber dem Staat und gegenüber den Diözesen zu vertreten. Letztere fungierten als Vertreter der Ge samtkirche Österreichs und waren die Empfänger der gesetzlich geregelten Schadensgutmachungen, die auch die Ver teilung der Mittel durchzuführen hatten. Vom Ei:d)i.schöflichen Ordinariat Wien wurde auch die Aktenprüfung der Frauen orden dem Vorsitzenden der Äbtekonferenz übertragen. Mit dieser Aufgabe ergab sich von selbst, daß die männlichen Ordcnsgeraeinschaften einer gemeinsamen Interes senvertretung bedurften, die ihrerseits auf der gleichen Basis eine Querverbindung zu den Frauengemeinschaften bekommen mußte. Damit war der Keim jener Zielbe- .stimraungen der Superiorcnkonferenz ge legt, die später in §2,4 der Statuten festge legt wurde: "Die Superiorcnkonferenz ist bestrebt, die Interessen der Ordensgemein schaften sowohl im kirchlichen als auch im zivilen Bereichzu vertreten." 2.Die Gründung der Superiorcnkon ferenz der männlichen Ordensgemein schaften Österreichs 2.1 Anläßlich der 60-Jahr-Feicr der Vereinigung der deutschen Ordensoberen in WOrzburg 1958 nahmen Propst Gebhard Koberger CanReg, Stift Klostemeuburg, und Prior Dr. P. Rudolf Hundstorfer OSB, Stift Kremsmünster,als Vertreter der öster reichischen Orden an der Begegnung teil. Bei dieser Gelegenheit kam es zu einem Gespräch mit dem Vertreter der Religiosenkongregation, P. Licvin CSsR, der sich nach den verschiedenen Ordensangclegenheiten in Österreich erkundigle. Er gab die Anregung, bei der Religiosenkongregation um die Anerkennung des Gremiums der bisherigen Äbtekonferenz, die bereits die Provinziale erfaßte,zu ersuchen. Die Anre gungen und der Wunsch der Religiosen kongregation wurden den höheren Ordens oberen in Österreich zur Kenntnis gebrachL Die zustimmende Erklärung allseits führte da^,daß im Namen der höheren Ordens oberen Österreichs die Religiosenkongre gation um die Errichtung der Superiorcn konferenz ersucht wurde. Mit Dalum vom 12.November 1959 wurde die Superiorcn konferenz durch ein Dekret der Religiosen kongregation offiziell errichtet Das Dekret stellte fest, daß mit dieser Gründung der Superiorcnkonferenz ein häufig geäußerter Wunsch der Religiosen kongregation erfüllt wird. Als Zielsetzung wird die engere Zu sammenarbeit untereinander aber auch mit dem Diözesanklerus und den übrigen kirchlichen Konsoziationen zur besseren Entfaltung des Lebens und des Apostolates sowie der angemessenen Erneuerung ange geben;außerdem geht es um eine wirksame Vertretung der Ordensgemeinschaften bei den kirchlichen und weltlichen Autoritäten. Offiziell wird der Name Superiorenkonferenz anerkannt und der Auftrag zur Er stellung von eigenen Statuten gegeben, un ter Berücksichtigung des allgemeinen Rechtes. 2.2 Statutenentwurfund Einreichung an die Religiosenkongregation Unverzüglich wurde in einem kleinen Arbeitskreis mit dem Entwurf von Statuten begonnen. Hilfreich waren dabei die Statu ten der bereits seit 60 Jahren bestehenden Vereinigung Deutscher Ordensobem. Im November 1959 beschloß die erste Yollversammlung der Ordensoberen Österreichs den Statutenentwurfund reichte ihn zur Bestätigung bei der Religiosenkon gregation ein. Die Approbation erfolgte am am 18. Febmar 1961 für fünfJahre. Kardinal Antoniutti von der Religiosen kongregation teilte im BegleiLschreiben mit: "Die Religiosenkongregation will mit die ser Approbation ihre Genugtuung zum Ausdruck bringen über die bis jetzt gelei stete Arbeit und zugleich einen Anspom geben zum vollen Einsatz für die erfolgrei34

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