Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Währenddessen hat jeder Seminarist eine Predigt u. eine Christenlehre „zu verfertigen", wobei die Materie von „Uns" bestimmt wird, überdies sollen sie sich auf die schriftlichen „aus Glaubens- u. Sittenleh ren, Pastoralwissenschaft u. geistl. Recht" vorbereiten. 3. Der Vormittag ist für nützliche Beschäftigung zu verwenden. 4. Ähnlich wie a) 3. 5. Von bis 11 u. von >/^4 bis V2Q Uhr ist gegenseitigesAufsuchen verboten, - damit die Studierenden in ihren Zimmern nicht beun ruhigt werden. „An.den übrigen Freistunden erlauben Wir ihnen, daß Eltern, Geschwister u. nahe Befreundte (von den Frauenzimmern aber nur Mutter u. Schwe ster) sie nach vorheriger Meldung besuchen. Bier oder Wein aufzutischen oder mit den Besuchern zu spielen, ist verboten, da die Besuche nur erlaubt werden, „um sich über nötige Gegenstände besprechen zu können". c) Sonn- und Feiertagsordnung nach der Vakanz: Am 5., 6., 7. Sept. sind geistl. Übungen auf folgende Art abzuhalten: Nach Morgengebet u. Messe ist um 9 Uhr im Museum Schriftlesung u. Betrachtung, ebenso um 4 Uhr. Um Uhr wird von einem Priester der erzb. Kur an die Alumnen „eine Rede gehalten". „Außer der Zeit der Lesung und Betrachtung sollen sie die Zusammenkünfte meiden und sich in ihren Zim mern mit etwas Geistlichem beschäftigen, und keinem soll erlaubt sein, auszugehen". Am 8. d. M. (Maria Geburt) ist Beichte und Kommunion. „Diese geistl. Exerzitien werden so oft wiederholt, als Alumen zu hö heren Weihen zugelassen werden, nur mit dem Unter schied, daß nebst der Hl. Schrift aus den Pouget (sh. unten) eine den zu empfangenden Weihen angemessene Materie vorgelesen werden soll". Am Sonntag gehen 6 Alumnen in den Frühchor. Wenn großer Chor ist,mö gen, so weit es die Gesundheitsumstände zulassen,alle daran teilnehmen. Der „Commun-Ausgang" findet im Sommer von '%6 bis Uhr, im Winter von 2 bis Uhr statt. d) Ordnung in den Rekreationstagen für den Dienst, und Donnerstag nach den Vakanzen. e) Ordnung für die Schultage: Täglich gehen 2 Alumnen in den Frühchor, die übrigen werden um Uhr geweckt. Um 6 Uhr ist Morgengebet, um 1/2'^ Uhr hl. Messe. 7 bis 8 Uhr Frühstück. bis 10 Uhr Stu dium, 10 bis 11 Uhr Rekreation. 11 bis 12 Uhr: Mon tag: Choralgesang, Mittwoch u. Samstag: Predigt u. praktische Beichtfälle, Freitag: Kirchenzeremonien. Choral u. Zeremonien werden von 2 Kurpriestern ge lehrt. Jene, denen Schulen zum Katechisieren ange wiesen sind, begeben sich Mittwoch, Freitag u. Sams tag um 8 Uhr dorthin, damit sie um 11 Uhr wieder zu Hause sind; die anderen obliegen dem Studium, etc. f) Notwendige Anmerkungen: 1.) „Da sich nie mand seines Standes, den er sich erwählet, schämen soll, und da niemand gewisse Zeichen, die diesem eigen sind, auf die Seite legen darf, als wäre er dieselben zu tragen nicht befuget, so soll jeder aus ihnen (den Alumnen) immer das Kollar u. die Tonsur tragen, wenn anders keine andere Ursache vorhanden ist. Dicke Haarlocken, verschiedene Modefrisuren u. stark eingepudert wollen Wir durchaus nicht haben, sondern jeder soll sich seine Haare auf leichte u. geschwinde Art in Ordnung richten u._ selbe bey Durchpuderung wieder auskämmen. Auch verbiethen Wir große Hüte zu tragen". 2.) sollen alle monatlich einmal, die Subdiakone zweimal Beichte u. Kommunion empfangen.Die Tage bestimmen die Vorgesetzten. „Ihre Kirchendien ste sollen sie allemal mit Anstand u.Elhrerbiethung ver richten, weil jeder Geistliche u. künftige Seelsorger den weltlichen Leuten zum Muster u. zur Auferbauung dienen muß". Erkrankt ein Kurgeistlicher, so ist des sen Stelle von den Alumnen wechselweise unentgeltlich zu vertreten. Empfangen sie höhere Weihen, so sollen sie öfters die ganze Assistenz auf sich nehmen u.wenn sie einmal Priester sind, auch öfter die Choralämter halten. 3.) Vor allem soll man sich während der Zeit des Studiums der Musik enthalten. 4.) Die zu Gastge laden, können an Sonnfeier u. Rekreationstagen von %11 bis 5 Uhr ausgehen. An Schultagen, Festa Pallii oder Festa primae classis wollen „Wir", daß . keiner „ausspeise" oder am Nachmittag ausgehe. 5.) Betrifft „Ausgänge über Land". 6.) „Erlauben Wir keinem Alumnus, der allein oder mit Gespann ausgehet, sich auf der Glassy oder im Prater oder im Augarten oder was immer für einen öffentlichen Garten u. Erlustigungsort sehen zu lassen, außer es wird die ganze Communltät von einem Vorsteher auf dem Seitenweg mitbegleitet. Es folgen weiters Bestimmungen über Privatausgänge u. sc^. „Ausspeiser". 7.) Diejenigen, die Schulen „erhalten", haben von „Uns" Erlaubnis, sie an bestimmten Tagen zu besuchen. Da aber über all um 10 Uhr geschlossen wird, verbieten „Wir", nachher weltliche Häuser zu besuchen. Die Ausgänge sind nur dazu bestimmt, „um eine nöthige Bewegung zu machen u. frische Luft zu schöpfen". 8.) In die Kirche wird paarweise gegangen. 9.) „Jeden Monat haben die Zöglinge eine Predigt zu verfertigen u. sich im September dem schriftlichen Examen, jedenfolgen den Monat einer mündlichen Prüfung zu unterziehen. Folgende Bücher sind fleißig zu lesen: Hl. Schrift, Catechismus Romanus, Concilium Tridentinum, Institutiones Catholicae Francisci Pouget, Theologia moralis Pauli Gabrielis Antione?), Materiae practicae ex synodo Dioecesana Benedicti XIV; weiters die Predigten Schnellers, Tschupickss), Massillons und Bourdaloues. „Mittwoch u. Samstag hat ein jeder von ihnen in Ge genwart der Kurgeistlichkeit eine Predigt wechsel weise zu halten. Er soll sie aber zuvor dem Dompredi ger Schneller zur Einsicht vorlegen und sie dann aus wendig lernen". (Fortsetzung folgt) ')Seit 1694 S. J., Professor, wegen Klarheit, Gründ lichkeit u. Kürze seiner Theologia dogmatica u. Theol moralis gelobt, die bis zur Mitte des XIX. Jahrh. auf gelegt wurden. Lex. f. Th. u. K.(Buchberger) I 508. 8) Joh. Nep., S. J., geb. 1729 zu Wien, seit 1763 Universitäts- u. Hofprediger. Seine Predigten sind gerühmt wegen ihrer Übersichtlichkeit u. prakt. Art, ihrer Schrift- u. Väterkenntnis; sie zeigen ihn als Anwalt der Armen. Ebenda X 320. Herausgeber, Verleger und Eigentümer: Erzb. Ordinariat, Wien I, Rotenturmstraße 2. — Verantwortlicher Schriftwalter: Univ.-Prof, Dr. Franz Loidl, Wien I, Rotenturmstraße 2.•— Di'uck und Versendung: Mechitarlsten-Buchdruckerei, Wien VII, Mechitaristengasse 4. 16

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