chen zu der Neustadtgelegen,gegeben ha be. Das Kloster der Paulinermönche sollte in unmittelbarer Nähe der Burg, und zwar anstelle von zwei dem Kaiser anheimgefal lenen adeligen Freihäusem und etlichen Dienerhäusem erstehen. Für den Neubau der Klosterkirche schenkte Friedrich III. den Paulinem noch sovil Areal, darauf si ain kirchen zu iren gotshaus bauen mögen. Das neue Kloster mußte auf Wunsch des Kaisers Platz für einen Prior und zwölf Mönche bieten. Was die Dotierung betraf, so war das Ausseer Salzamt angewiesen, den Wiener NeustädterPaulinem jährlich 20 Fuder Salz zu überlassen und jedem einzelnen der Mönche jeweils zu Weihnachten 12 Pfiind Pfennige auszuzahlen. Das genügte natür lich weder für den Unterhalt des Konvents, noch,um die nicht geringen Mittel für den Neubau der Kirche und des Klosters aufeubringen. Friedrich III. zeigt sich jedoch ständig bemüht, den hiesigen Paulinem neue Schenkungen zukommen zu lassen - sofeme ihm allerdings selbst Güter an heimfielen. So erhielt das Wiener Neustäd ter Paulinerkloster 1482 Haus und Grund besitz sowie Weingärten in Baden, eine Walchstampf bei Guntramsdorf sowie den Burgstall von Urschendorf mit allen Zugehömngen. Während der Belagerung Wiener Neu stadls durch die Ungarn 1485-1487 litten die Pauliner bitterste Not, unterblieben doch durch die Kriegswirren sowohl die Salzlieferungen als auch die weihnachtli chen Geldzuwendungen aus dem fernen Aussee. Ihre Situation besserte sich jedoch nach der Einnahme der Stadt durch Matthi as Corvinus,der sich den Paulinem gegen über sehr huldvoll erwies. Nach dem Tode des Ungamkönigs im Jahre 1490 zeigte es sich,daß der Kaiser in der Zwischenzeit auf sein Wiener Neustadter Paulinerkloster keineswegs vergessen hatte. Von Linz aus traf er Anordnungen, die wirtschaftliche Basis des Klosters zu festigen. Im Jahre 1492 schenkte Friedrich III. dem hiesigen Paulinerkonvent die Marktmühle in Neun kirchen sowie zwei Häuser in Wiener Neu stadt; im Juli 1493, bald nach seiner Fuß amputation, übereignete der dem Tod nahe Kaiser ihnen auch noch die zur abgebro chenen Veste Haßbach bei Neunkirchen gehörigen Besitzungen. In diesem Jahr ist wahrscheinlich die im Stil der Spätgotik gebaute und dem hl. Paul dem Eremiten geweihte Paulinerkirche endgültig fertig gestellt und geweiht worden. Als Kaiser Friedrich III. am 19. August 1493 starb, hörten die bisher so zahlreichen landesfürstlichen Schenkungen für Wiener Neustadls Kirchen und Klöster schlagartig auf. Hin und wieder gab es zwar auch spä ter noch Zuwendungen,aber doch eher sel ten: die hiesigen Ordensniederlassungen waren in Zukunft in erster Linie auf Stif tungen frommer Wiener Neustädter Bürger angewiesen. Erst im 17. Jahrhundert do kumentieren wieder Mitglieder des Kaiser hauses durch Unterstützung neuer Klostergründungen sowie durch Stiftungen für be reits bestehende Gotteshäuser ihr Interesse am religiösen Leben der einstigen Resi denzstadt. Literaturhinwelse: Zisterzienserstift Neukloster: Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt,2. Bd., Wiener Neustadt 1928.- P. Heinrich Mayer, Zur Gründungsge schichte des Stiftes Neuklosler in Wiener Neustadt. Drei Briefe des Abtes von Citeaux an König Friedrich III. und an Abt Hermann von Rein, in: Festschrift zum 800. Jahrgedächtnis des Todes Bernhards von Clairvaux, Wien-München 1953. - Ders., Zur Frage, in welcher der Kirchen Wiener Neustadls Kaiser Friedrich III. be graben werden wollte,in: UH46(1975)47.-Ursula Halbwachs,Kaiser Friedrich III. und seme Klcstergründungen in Wiener Neustadt, ungedr. Diss., Wien 1969. - Edgar Hertlein, Der "Wiener Neustädter Altar" im Frauenchor der Stephanskirche, in: Der Dom, Mitteilungsblatt des Wiener Domerhaltungsvereines,Wien 1972. Stift Weltlicher Chorherren: Heinrich Fasching,Die Chorherrenstifte von Wiener Neustadt(= Veröffentlichun gen des Kirchenhistorischen Instituts der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien 3), Wien 1966. St. Georgskirche("Idrcheob dem tor"): Karl Lind,St. Georgs-Kirchezu Wiener Neustadt, in: Mitteilungen des Wiener Alterthums-Vereines IX (1865). - Johaim Jobst, Die Neustädter Burg und die k.u.k. Theresianische Militärakademie, Wien 1908.-Renate Wagner-Rieger, Die Bau tätigkeit Friedrichs III., in: Wiener Jahrbuch für Kunstgeschichte25(1972). Stift Regulierter Chorherren: Fasching, Die Chorherrenstifte von Wiener Neustadt. Bistum Wiener Neustadt: Peter Schleicher, Die Bistumsgründun gen Kaiser Friedrichs III., ungedr. Diss., Graz 1970.- Gertrud Gerhartl, Peter En gelbrecht von Passail. Den ersten Bischof von Wiener Neustadt betreffende Archiva lien im Stadtarchiv in Wiener Neustadt in: Siedlung, Macht und Wirtschaft(- Ver öffentlichungen des Steiermärkischen Lan desarchivs 12), Graz 1981.-Gertrud Buttlar-Gerhartl, Wiener Neustadt - Bischofs sitz von 1469 bis 1785, in: Jahrbuch des Vereins ßr Landeskunde von Niederösterreich NF52(1986). St. Georgs Ritterorden: Walter Winkelbauer, Der SL GeorgsRitterorden Kaisers Friedrich III., ungedr. Diss.,Wien 1949. Pauliner: Gertrud Gerhartl, Eine Niederlassung des Paulinerordens in Wiener Neustadt, in: Burgenländische Forschungen,Sonderband VII,Eisenstadt 1984. Das Wiener Konkordat von 1448 Am 17. Febmar 1448 wurde in Wien zwischen Papst Nikolaus V., vertreten durch den Kardinallegaten Johannes von Carvajal, und der Deutschen Nation, vertreten durch König Friedrich III. , das nach dem Ausstellungsort benannte Wiener Konkordat abgeschlossen. Es sollte, nach dem schon auf dem Fürstenkongreß von Aschaffenburg im Jahr 1447 die Entschei dung gefallen war, daß Papst Nikolaus V. auch im römisch-deutschen Reich aner kannt wurde, die Frage der Besetzung der kirchlichen Ämter im römisch-deutschen Reich ebenso regeln, wie die Leistung von Abgaben an die Römische Kurie. Dagegen traf das Konkordat keine Bestimmungen und Vorkehrungen hinsichtlich der seit dem Konzil von Konstanz immer wieder geforderten Kirchenreform. Das Wiener Konkordat hatte bis zum Reichsdeputationshauptschluß im Jahr 1803 Gellung und war die wesentlichste Rechtsgrundlage der alten Reichskirche. 1.Deutsche Übersetzung': Im Namen des Herrn. Amen. Im Jahre nach desselben Herrn Geburt 1448,am 17. Tag des Monats Februar, wurden zwischen dem Heüigen Vater in Christus, unserem Herrn, Herrn Nikolaus V., durch Gottes Vorsehung Papst, und dem Apostolischen Stuhl sowie der Deutschen Nation namens unseres hochheiligen Herrn und des ge nannten Stuhles, durch den in Christus hochwürdigen Vater und Herrn, Herrn Jo hannes, Kardinallegaten der hochheiligen Römischen Kirche,von dieser Seile mit al ler Vollmacht ausgestattet zur Deutschen Nation entsandt, sowie ßr die genannte Deutsche Nation durch unseren hochberähmten Fürsten und Herrn, Herrn Fried rich, Römischer König, allzeit Mehrer des Reiches usw., mit ausdräckiicher Zustim mung der meisten Kurßrsten des heiligen Römischen Reiches sowie sonstigen geist lichen und weltlichen Fürsten dieser Na tion, die folgenden Abmachungen ge schlossen,beschworen und angenommen. Unser hochheiliger Herr Papst Nikolaus V. wird bezüglich der Zuteilung von Kir chen und sonstigen Pfründen die Reserva tion des geschriebenen Rechts und die Konstitutionen "Execrabilis' und 'Ad regimen'unter nachfolgender Maßgabe anwen den: (1)Zur Leitung der allgemeinen Kirche, obgleich unwürdig, von der göttlichen Vorsehung berufen, arbeiten Wir in Unserm Verlangen daraufhin, wie Wir müs36
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